Erstausstattung und Renovierungskosten Jobcenter?

5 Antworten

Wenn das nicht deine erste eigene Wohnung ist, dann handelt es sich nicht um Erstausstattung, sondern um Ersatzbeschaffung und diese muss im Regelfall aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt selber angespart werden.

In dringenden Fällen kann es auf schriftlichen formlosen Antrag ein zinsloses Darlehen geben.

Für Renovierungen kannst Du natürlich etwas beantragen und bekommen.

Sicher gibt es bei der Erstausstattung auch Ausnahmen, wie z.B.nach Trennung vom Partner, längerer Haftstrafe von mehr als 6 Monaten, oder Wohnungsbrand ohne Versicherungsschutz.

Auch wenn das Jobcenter schriftlich zum Umzug auffordern würde und dadurch ein Teil der Ausstattung nicht mehr nutzbar wäre, müssten sie Ersatz bewilligen.

Ein Anspruch auf eine Erstattung kann ja nur dann bestehen, wenn es zum Zeitpunkt der Antragstellung auch einen tatsächlichen Bedarf gab.

Wenn man also schon alles hätte, kann man nicht Jahre später auf die Erstausstattung zurückgreifen, nur weil man bei Bezug der ersten eigenen Wohnung schon alles hatte.

Eine Ausnahme ist z.B.dann möglich, wenn man als erste eigene Wohnung ein WG - Zimmer hätte das voll ausgestattet ist und man dann in eine eigene Wohnung ziehen würde.

Oder man zieht in eine Wohnung in der schon eine Küche vorhanden ist, dann würde nach einem Auszug im Regelfall auch Anspruch auf eine Küche bestehen.

Ersatzbeschaffungen musst Du ansparen, da bekommst Du maximal ein Darlehen dafür. Da ist es egal, ob Du schon eine Erstausstattung beantragt hast oder nicht.

Da Du noch keine Küche hattest, könnte diese als Erstausstattung übernommen werden. Ebenso für notwendige! Reparaturmaßnahmen, Flecken auf dem PVC-Boden zählen nicht dazu, Farbe und Tapete dagegen schon.

Meiner Meinung nach hast Du unter den beschriebenen Umständen keinen Anspruch auf eine Erstausstattung, da es sich um sog. Ersatzbeschaffungen handelt.

Für die Instandsetzung des Fußbodens und den neuen Anstrich sollte primär der Vermieter Ansprechpartner sein.

Und du bist der Meinung das Jobcenter wäre ein Quellekatalog? Entschuldige mal, wenn du noch Sachen hast die noch nutzbar sind, dann kannst du die auch weiter nutzen egal ob die nun einen Kratzer haben oder nicht, anders würde es sicherlich aussehen wenn alles von oben bis unten voll Schimmel wäre.

Du kannst zwar alles aufschreiben, aber du wirst auch nur das bekommen was dir dann auch zusteht, alles andere hast du ja bereits.


Didiko1 
Beitragsersteller
 23.05.2022, 19:36

Hab mit schon die krassesten Ikea Möbel ausgesucht ✌🏻😬

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Didiko1 
Beitragsersteller
 24.05.2022, 16:23
@BIairwitch

Hab telefonisch alles geklärt bekomme eine gute Summe

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BIairwitch  24.05.2022, 17:15
@Didiko1

Du redest immer noch heiß daher, aber Bild dir ruhig weiter was ein 😂

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Ja, das kann alles übernommen werden. Du musst die entsprechenden Anträge stellen. Dann wird dich jemand vom Außendienst besuchen und schauen, was du tatsächlich brauchst.

Es gibt zwar nicht soo viel, aber wenn man gut überlegt und günstig kauft, reicht es für den Anfang.


Didiko1 
Beitragsersteller
 23.05.2022, 18:06

Jemand meinte nämlich mal zu mir das wenn es nicht die erste eigene Wohnung ist das es abgelehnt werden kann… stimmt das ? Obwohl wie gesagt hatte es zuvor nie beantragt jetzt ist es aber notwendig da meine jetzigen wirklich kaputt sind

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Munga01  23.05.2022, 18:07
@Didiko1

Es wäre gut, wenn der Mitarbeiter die alten Möbel besichtigen könnte, um sich ein Bild zu machen.

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BIairwitch  23.05.2022, 18:09

Und da ist bereits das Problem, sie hat Sachen, sie kann also nur wenn überhaupt einen Antrag auf Sachen stellen die sie nicht hat.

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