Geld vom Jobcenter ohne Wohnung oder Obdachlosenmeldung?

3 Antworten

Grundsätzlich muß er dort, wo er (jetzt) wohnt, offiziell gemeldet sein, was jedoch wohl Deinen Angaben zufolge in diesem Fall nicht möglich scheint.

Meiner Meinung nach hat er unter den beschriebenen Umständen keinen Anspruch auf ALG 2.

Wenn der Vermieter schon signalisiert hat, dass er mit dem Zuzug nicht einverstanden ist, hat sich die Sache nach 6 Wochen sowieso erledigt. Danach gilt der Besucher nicht mehr als Besucher und muss raus. Ansonsten muss der Mieter nach erfolgloser Abmahnung mit einer fristlosen Kündigung rechnen.


Biestmasterv 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 23:03

Das habe ich mir auxh gedachr und wie sieht das mit Leistungen vom Jobcenter in den 6 Wochen schonmal aus bzw dannach, wenn er sich nicht Obdachlos meldet ?

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Der Bekannte sollte sich bitte ans Sozialamt (oder das in der Gemeinde) zuständige Amt zwecks Unterbringung. Da wenn er in eine Unterkunft eingewiesen wird kann er sich dort auch anmelden. Das lllegale Mitwohnen ist sehr gefährlich für den wo er da wohnt. Den kann deswegen auch gekündigt werden. Die Post vom JC kann er sich überall hi schicken lassen, Hauptsache er holt sie sich regelmäßig ab. (Termine!) Es gibt auch Obdachloseneinrichtungen die Postadressen zur Verfügung stellen.