Darf das Jobcenter, wenn man nicht hingeht das Geld streichen oder hat man das recht alles schriftlich zu klären?

5 Antworten

Irgendwo hab ich mal gehört, dass Sanktionen nichtmehr rechtlich zulässig sind, wenn man dann weniger als die Grundsicherung hat. Da man Menschen nicht wissentlich in die Armut oder gar in die Obdachlosigkeit treiben darf.

Aber:

Auf die Grundsicherungshöhe kann dein Anspruch gesenkt werden, soviel steht also fest. Diese Sanktionierung ist noch möglich.

Woher ich das weiß:Recherche

Lmorg  14.05.2022, 21:33

Unter bestimmten Umständen darf nicht mehr zu 100% sanktioniert werden. GAR keine Sanktionen sind nicht verboten.

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Anonymer1Alfred  14.05.2022, 21:36
@Lmorg

Da du offensichtlich nicht lesen kannst, antworte ich eben auf deinen Kommentar zusammenhanglos:

Und das war dann der Grund warum ich das so getan habe, weil es nichtmehr anders ging, auch wenn Alle dagegen waren.

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Lmorg  14.05.2022, 21:37
@Anonymer1Alfred

Entschuldige, dass ich es nicht extra erwähnt habe - das war keine Richtigstellung meinerseits, sondern bloß eine hinzugefügte Info.

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Ja, darf es, wenn ein entsprechender Grund dafür vorliegt.

Was willst Du "schriftlich ... klären"?

Wenn du eine Einladung mit Rechtsfolgebelehrung erhälst, zählt es zu deinen Mitwirkungspflichten, auch dort zum genannten Termin zu erscheinen.

Erscheinst du nicht, ist das ein Grund für eine Sanktion, allerdings nur, wenn du keinen wirklich guten Grund aufweisen kannst, aus dem du nicht hingegangen bist.


f5464161 
Beitragsersteller
 14.05.2022, 21:30

Es gibt kein Recht, alles mit Einschreiben zu klären?

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Lmorg  14.05.2022, 21:32
@f5464161

Nein, nicht wenn du eine Einladung bekommen hast. Was wollen die denn genau von dir?

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Ja und Nein.

Die wollen dich schon persönlich sehen, vor Ort. Diverse Gründe.

Neben Rechten hast du auch Pflichten. Persönliche Vorsprachen gehören dazu.