Das jobcenter hat die Miete nicht dem Vermieter überwiesen wie sonst sondern auf das Konto des Kunden, Kunde hat Abmahnung von Vermieter bekommen, was tun?

8 Antworten

Vertragspartner für den Jobcenter ist der "Kunde".und nicht der Vermieter. Wenn diesem die Miete überwiesen wird, dann muss der "Kunde" ( Mieter) den Betrag an seinen Vermieter überweisen. Das dürfte doch klar sein. Woher soll der Vermieter denn die Miete bekommen, ausser von seinem Mieter ?

Da sollte man mit dem Vermieter ein Gespräch führen und den Sachverhalt klären.

Genauso verhält es sich damit, wenn das Amt zuviel Geld überwiesen hat. Man freut sich zwar über den Geldsegen, der steht ihm aber nicht zu. Man merkt doch, wenn da Zahlungen eingehen und weiss in aller Regel auch, ob da ein Fehler unterlaufen ist.

Man steckt das Geld ein und hofft, dass der Fehler nicht erkannt wird. Da es sich um Steuergelder handelt um die es da geht, muss eben genau geprüft werden, ob alles seien Ordnung hat. Dem Amt ist dieser Fehler aufgefallen und es fordert das zuviel gezahlte Geld zurück.

Normalerweise wäre der Empfänger verpflichtet, den Fehler dem Amt zu melden und nicht über Monate hinweg ,unberechtigt Geld zu kassieren.

Das Amt fordert nun das zuviel gezahlte Geld zurück und das ist rechtens.

Wenn es um die Zuordnung geht, wer da nun Schuld an der ganzen Sache trägt, so ist eindeutig der "Kunde" bei der Mietsache derjenige, der den Fehle gemacht hat.

Er hätte die Miete, die bei ihm eingegangen ist, sofort an den Vermieter überweisen müssen.

Im zweiten Fall wäre es vorteilhafter gewesen, den Fehler dem Amt mitzuteilen. Damit hätte man vermieden, dass ich da ein Schuldenberg aufbaut, der jetzt abgebaut werden muss.

Wenn a einer zur Rechenschaft zu ziehen ist, wäre das aus meiner Sicht der "Kunde".

Ich verstehe das Problem nicht. Wenn der Freund die Miete erhielt, dann kann er sie doch an den Vermieter überweisen. So ist es ja auch üblich.

Die Abmahnung kann der Vermieter zurücknehmen, wenn der Freund die Sachlage glaubhaft erklärt oder nachweist.

Wenn der Freund zu viel Geld für seine Kinder erhielt, dann kann er den überzahlten Betrag ja auch in einer Summe zurückzahlen. Warum in Raten?

Jobcenter verhalten sich genau so häufig falsch wie deren Kunden. Wer hier der "Übeltäter" ist, läßt sich aufgrund Deiner Angaben nur schwerlich beurteilen.

Nur mal zur Rechtslage:

das Jobcenter hat keinen Vertrag mit dem Vermieter, deshalb haben die keine Verpflichtung die Miete an den Vermieter zu überweisen, WENN die das machen ist das ein Entgegenkommen - darauf hat der leistungsbezieher aber keinen Anspruch!

schließlich wäre eine Überweisung zum Vermieter doppelter Zeitaufwand … und bei 150-300 Kunden pro Sachbearbeiter und dementsprechend vielen Überweisungen müssen sich die leistungsbezieher da normalerweise selber drum kümmern


knaxey  28.09.2024, 19:13

Das ist Falsch!!! Der Bezieher hat Antrag gestellt, dass das JC die Miete direkt überweist. Leider hat der BGH diese kleine Regelung nicht beachtet in seinem Urteil. Daher müsste man das JC haftbar machen, da es dann gegen seine Regeln verstoßen hat.

Du bist der Vertragspartner des Vermieters und nicht das Jobcenter, Du bist für die pünktliche Zahlung der Miete verantwortlich, zumal die Miete ja an dich überwiesen wurde und man sollte schon wissen was man an Miete zu zahlen hat, demnach sollte man dann auch wissen für was das überwiesene Geld gedacht ist.

Dann überweist man die Miete erst einmal selber und klärt das ganze im nachhinein mit dem Jobcenter, damit es eben zu keinen Mietrückständen beim Vermieter führt.

Bei einem Betrag von über 4000 € handelt es sich ja um mehrere Monate, da ruft jeder klar denkende Mensch zumindest einmal beim Jobcenter an und erkundigt sich warum mehr Geld gezahlt wird, wenn man schon nicht von selber darauf kommt.


knaxey  28.09.2024, 19:13

Das ist Falsch!!! Der Bezieher hat Antrag gestellt, dass das JC die Miete direkt überweist. Leider hat der BGH diese kleine Regelung nicht beachtet in seinem Urteil. Daher müsste man das JC haftbar machen, da es dann gegen seine Regeln verstoßen hat.

isomatte  28.09.2024, 19:39
@knaxey

Ob es nun einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Jobcenter wegen der Zahlung der Miete an den Vermieter gab oder gibt ist doch erst einmal nicht relevant.

Wie erklärt ist nicht das Jobcenter, sondern der Mieter Vertragspartner des Vermieters und der Vertragspartner hat für die pünktliche Zahlung der Miete zu sorgen.

Zumal hier ja wohl leicht zu erkennen war, dass es sich bei der Zahlung, die zu viel aufs Konto kam, es sich um den Betrag der Miete gehandelt haben muss, etwas rechnen sollte man schon können.

Wenn man sich nicht sicher ist, dann erkundigt man sich beim Vermieter ob die Miete vom Jobcenter eingegangen ist oder beim Jobcenter was das für eine Zahlung war.

Dann überweist man die Miete erst einmal selber, alles andere muss man im nachhinein klären.

knaxey  29.09.2024, 23:19
@isomatte

Du musst eine Beschwerde einreichen, da das JC gegen seine eigenen Regeln verstoßen hat. Daher ist die Vereinbarung mit JC sehr relevant, da die unpünktliche oder Nichtzahlung nicht zu Lasten des Bürgergeldempfängers gehen darf.

In diesem Fall hat das JC einen Fehler gemacht und muss die Miete dem VM überweisen. Die Zahlung aufs Konto des BG Empfängers ist irrelevant, da es nach der Vereinbarung handeln muss.

Das JC muss also die Miete zum VM überweisen und gleichzeitig erklären, dass der Betrag irrtümlich aufs Konto ging. Dann muss man eine Aufrechnung und Erstattung machen.

Der Rückfluss kann auch bedeuten, dass man jeden Monat eine Summe X vom Bürgergeld abzieht, sollte der BG Empfänger das falsch überwiesene Geld ausgegeben haben.

isomatte  30.09.2024, 06:09
@knaxey

Ich muss schon einmal gar nichts, weil ich nicht der Fragesteller bin !

Wir kenn die genauen Umstände nicht, nicht jeder Fragesteller gibt hier alle notwendigen relevanten Informationen an.

knaxey  30.09.2024, 15:24
@isomatte

Das "du musst" war eher Allgemein bezogen. Der Fragesteller hat das Problem , da hast du Recht.

Entschuldigung beim Vermieter und die Miete überweisen. Fertig