Wohnung trotz Ausbildung?

7 Antworten

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Wenn deine Arbeitsstelle nah genug an deinen Eltern ist ,wo du ja noch lebst, wirst du keine finanzielle Unterstützung bekommen während der Ausbildungy da du ja rein theoretisch gesehen nen Wohnsitz hast und es dir nicht selber finanzieren kannst alleine zu wohnen.

Genau aus diesem Grund bin ich dann in ne andere Stadt um meine Ausbildung zu machen.

Da der Fahrt weg von meiner mam zur Arbeit zu lang war, habe ich Unterstützung bekommen, sprich "Berufs Ausbildung Beihilfe"

Du solltest dir nur im Klaren sein das es finanziell kein Leckerbissen wird allein zu leben in der Ausbildung, vorallem wenn du Haustiere hast.

Kommst du so absolut nicht klar Zuhause und es "toxisch" kannst du zum Amt und dich mal beraten lassen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

OGLoc614 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 22:18

In wie fern hat sich diese "berufs ausbildungs beihilfe" geäußert? Sprich, was wurde da übernommen?

Philesia90  18.05.2022, 22:21
@OGLoc614

Also ich hab damals 380-440€ bekommen, bin mir nicht mehr sicher wie viel das hatte gerade mal für Miete gereicht

OGLoc614 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 22:23
@Philesia90

Ich denke mal dass das auch variiert, denn bei uns sind die Wohnungen unvorstellbar Teuer.

Philesia90  18.05.2022, 22:36
@OGLoc614

Wie gesagt, hast du nen kurzen Arbeitsweg wird es wahrscheinlich eher nichts, da musst du dich beim Amt mal schlau machen. Aber mach dir nicht zu viel Hoffnung.

Du wirst den ganzen tag arbeiten sein und ggf abends noch was fur die Berufsschule machen. Du wirst eh nicht mehr so viel Zeit mit deiner Familie verbringen wie wahrscheinlich momentan, finanziell gesehen wäre es klüger sich die drei Jahre noch zusammen zu reißen , geld zu sparen und bei ner Festanstellung auszuziehen. Denk auch an deine Tiere, kannst du es finanzieren wenn eins der Tiere krank ist und du mal eben 300-600€ Tierarzt Kosten hast?

OGLoc614 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 22:39
@Philesia90

Da hast du wohl recht. Schade, dass man sich nicht aussuchen kann, mit wem man leben muss haha. Trotzdem danke für die Antwort.

DaKaBo  18.05.2022, 22:42
@OGLoc614
dass man sich nicht aussuchen kann, mit wem man leben muss 

Kann man. Man muss es nur auch finanzieren können.

Philesia90  18.05.2022, 22:44
@OGLoc614

Sehr gerne.

Kenne das , war mit meiner Familie leider auch kein Zuckerschlecken. Wenn du aber fleißig bist, lernst etc kannst du versuchen die Ausbildung ja zu verkürzen auf 2,5 Jahre. Erfordert aber viel Eigeninitiative. Da müsstest du dich auch mal schlau machen ob das so einfach geht. Ein halbes Jahr weniger bei deinen Eltern Zuhause.

OGLoc614 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 22:47
@DaKaBo

Gibt's Leute die als ungeborenes genug Geld hatten, um die Hebamme zu bestechen, damit sie in jemand anderes reingestopft werden? Falls ja, gib mir Tipps fürs nächste Leben!

DaKaBo  18.05.2022, 22:50
@OGLoc614

Es ist eben so, dass man das Kind seiner Eltern bleibt. Andere bekommen eine Eigentumswohnung geschenkt oder erben ein Haus.

So ist das Leben. Nach deiner Ausbildung sieht die Welt im Hinblick auf Unabhängigkeit ja auch besser aus.

OGLoc614 
Beitragsersteller
 18.05.2022, 22:56
@DaKaBo

Da stimme ich dir zu. Wie du es selbst sagst, können es die meisten in den ersten 18 Jahren eben nicht entscheiden. Da ich mich in dieser Phase befinde, hilft auch keine Millionen auf dem Konto was.

Ich gehe einmal davon aus, dass das deine Erstausbildung ist !

Dann könntest Du nach einem Auszug bei der Agentur für Arbeit BAB - Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, dafür findest Du im Internet einen kostenlosen Rechner.

Bei 800 € Brutto wirst Du dann wahrscheinlich um die 650 € Netto aufs Konto bekommen.

Nach deinem Auszug steht dir dann unter 25 Jahren dein Kindergeld von derzeit 219 € zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Sollte dann wenig oder kein Anspruch auf BAB - bestehen, dann musst Du dich wegen Unterhalt an deine Eltern wenden, vorausgesetzt diese sind auch leistungsfähig und dein Auszug war notwendig oder von den Eltern gewollt.

Denn die Eltern können ihrer Unterhaltspflicht auch in Naturalien nachkommen, also durch Unterkunft, Essen usw. sie müssen nicht zwingend Barunterhalt leisten.

Im übrigen kommt es beim BAB - auch nicht auf die tatsächlich zu zahlende Warmmiete an, es gibt dafür eine Pauschale bzw. bei der Berechnung des Bedarfs wird nur diese Pauschale einbezogen und die beträgt 325 €.

Mit deinem Kindergeld würdest Du dann auf um die 870 € im Monat kommen.

Nach einem Auszug stünden einem Azubi oder Studenten derzeit 860 € an Unterhalt zu, vorausgesetzt die Eltern würden leistungsfähig sein und der Auszug auch notwendig.

Das Kindergeld wird dann voll auf diese 860 € angerechnet und die Nettovergütung bis auf 100 € Freibetrag im Regelfall auch, dieser ist für ausbildungsbedingte Aufwendungen gedacht.

Von den etwa 650 € Netto blieben dann voraussichtlich um die 550 € anrechenbares Einkommen, mit den 219 € Kindergeld hättest Du dann um die 770 € und deine Eltern müssten dann im günstigsten Fall nur noch um die 90 € Unterhalt an dich zahlen, wenn dir kein BAB - oder nur wenig zustehen würde.

Könntest dir dann ggf. noch einen Nebenjob suchen, oder versuchen durch einen ALG - 2 oder besser Hartz - lV Antrag vom Jobcenter noch eine Aufstockung zu bekommen.

Wenn Du dem Jobcenter aber unter 25 Jahren keinen wichtigen Grund für deinen Auszug nachweisen bzw. glaubhaft machen kannst, dann wird es sehr wahrscheinlich auch keine finanzielle Unterstützung geben.

Es sei denn, Du kannst deinen Bedarf dann aus eigenem Einkommen decken, der würde dann derzeit bei min. 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + min.noch deine angemessene Warmmiete liegen.

Würdest Du also auf um die 870 € kommen, dann blieben nach Abzug der 449 € Regelbedarf nur noch um die 420 € für die Warmmiete übrig, mehr sollte sie nicht betragen, wenn es keinen wichtigen Grund für den Auszug gibt, den das Jobcenter auch als solchen ansehen würde.

Das Arbeitsamt ist in diesem Fall nicht zuständig, und natürlich kann man mit Katzen in eine WG. Warum auch nicht?

Das Jobcenter könnte Dein Auszugsvorhaben unterstützen. Bei unter 25-jährigen Antragstellern jedoch nur, wenn ein sog. Härtefall vorliegt.

Wenn man sich "momentan" nicht mit der Mutter versteht, begründet dies aus meiner Sicht keinen Härtefall.

Googel' mal nach Wohngeld und nach Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB.


isomatte  19.05.2022, 08:11

In der Erstausbildung oder Studium mit BAB - oder Bafög - bzw. auch nur mit einem Anspruch dem Grunde nach, ist man vom Wohngeld ausgeschlossen, selbst wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt würden.

Die wären dann unter anderem, man müsste schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein förderungsfähiges Einkommen verfügen.

Du kannst für die Zeit der beruflichen Ausbildung Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Wenn du darauf keinen Anspruch hast dann Wohngeld.

Wenn du eine WG kategorisch ausschließt, dann wirst du dir das nicht leisten können. Die Grundsicherung ist nicht dazu da, jedem eine Wohnung zu bezahlen.