Erstausstattung in 2.er Wohnung?

2 Antworten

Eine Erstausstattung wird im Regelfall nur für die erste eigene Wohnung erbracht, wenn ein entsprechender Bedarf vorhanden ist.

Wenn man also bei Einzug in die erste eigene Wohnung schon alles hat und kein Bedarf besteht, dann kann man im nachhinein keine Erstausstattung mehr beanspruchen, nur weil man für die erste eigene Wohnung nichts bekommen hat, weil zum Zeitpunkt des Einzugs kein Bedarf bestand.

Ersatzanschaffungen sind dann aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt anzusparen, es kann dann wenn nötig auf schriftlichen formlosen Antrag um ein zinsloses Darlehen ersucht werden.

Sicher gibt es hierbei auch Ausnahmen, wenn man z.B. in seiner ersten Wohnung keine Küche benötigt, weil da eine vorhanden ist, dann könnte man bei Umzug natürlich eine Küche auf Grundlage der Erstausstattung beantragen, denn vorher war das ja nicht nötig bzw. möglich.

Auch wäre eine Trennung vom Partner ein Grund für eine weitere Erstausstattung bzw. eine teilweise, wenn der Partner alles oder fast alles behalten würde, weil er es z.B. selber gezahlt hat.

Wenn man nach längerem Aufenthalt im Krankenhaus oder Haft in eine Wohnung ziehen würde, oder durch Brand ein Schaden entstanden ist, wofür keine Versicherung vorhanden wäre, dann ist natürlich auch eine weitere Erstausstattung möglich.

Oder das Jobcenter würde einen wegen unangemessenen Wohnkosten schriftlich zum Umzug auffordern und nach diesem würde ein Teil der Ausstattung nicht mehr nutzbar sein, dann müsste das Jobcenter zumindest einen teilweisen Ersatz leisten.

Aber es steht dir ja zu einen entsprechenden schriftlichen formlosen Antrag zu stellen und bei Ablehnung entsprechend zustehende Rechtsmittel einzulegen.