Neue Wohnung ALG II Heizkostenabrechnung?
Hallo zusammen,
ich musste damals aus meiner Wohnung raus und habe mir eine neue Wohung gesucht, die Billiger ist als meine alte, also angemessener Wohnraum. Nun habe ich die Nebenkostenabrechung erhalten und man sagt mir per Brief, da ich ohne zustimmung umgezohgen bin, wird man mir dies nun nicht mehr Zahlen, was ich an Nachzahlung habe. Dabei hatten die mir aber schonmal eine Nachzahlung bezahlt und jetzt auf einmal nicht mehr.
Orginal heisste es:
Ihr Antrag auf Übernahme der Nachzahlung in Höhe Xx von ihrer Heiz und betriebskosten Abrechnung für den Abrechnungszeitraum von 2021 wird abgelehnt: Begründung mit schreiben vom 13.5.22 reichen sie ihre Heiz und betriebskosten Abrechnung des Jahres 2021 ein. Für das Jahr 2021 haben sie noch eine Nachzahlung und höhe von Xx zu entrichten. Sie sind Ohne vorher Zustimmung umgezogen daher kann ich ihrem Antrag vom auf Gewährung der Nachzahlung der Heiz und betriebskosten Abrechnung 2021 nicht entsprochen werden.
Hoffe jemand kann mir Helfen vielen Dank...
Bine
2 Antworten
Nun, grundsätzlich darf man umziehen wie man will.
Eine Genehmigung dazu braucht es an sich nicht. ABER... wenn es um das Thema Kaution geht oder Mietkosten, wie zb. deine Abrechnung, kann das JC diese verweigern und man muss diese dann aus eigener Tasche bezahlen.
Die beste Vorgehnsweise bei Umzügen, besonders wenn es in eine andere Stadt gehen soll ohne Erlaubnis ist, dass man sich erstmal eine Wohnung sucht, bekommt man ein Angebot, reicht man das beim neuen JC ein und bittet um Übernahme. Das selbe gilt auch für die Kaution (Antrag stellen). Erst wenn hier die Zusagen vorhanden sind, meldet man sich vom alten JC ab (Aufhebungsbescheid beantragen) und sobald man diesen hat, beim neuen an.
Macht man das ganze offiziell, beantragt man beim aktuellen JC einen Umzug in Stadt XY bzw. bittet um Übernahme der Umzugskosten. Sind die bewilligt, bist dua auf der Sicheren Seite und gehst dann wie oben vor.
Je nachdem wie du es gemacht hast, stehst du nun in der Situation dass das JC zu recht die Mehrkosten nicht übernehmen muss.
Nun da ich nicht den Hintergrund kenne warum in deiner (wohl neuen Wohnung) Wohnung die Kosten mal übernommen wurden, kann ich dazu nichts sagen. Aber in der Regel gibt es immer eine Begründung zu der Sache.
Was du versuchen kannst ist, sich bei einer Wohnungsnotstelle zu melden bzw. "Amt für Wohnungsnotfälle". Es gibt da keine einheitliche Bezeichnung, aber die können ggf. mit einem Darlehn helfen.
Die begründung habe ich ja geschrieben. Es kann ja nur nicht sein, dass die 2020 das übernehmen und nun 2021 nicht mehr.
Ich bezog mich auf die Begründung von 2020, warum es übernommen wurde.
Leg' Widerspruch dagegen ein oder hole Dir einen "Beratungsschein" und gehe damit zu einem Fachanwalt für Sozialrecht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Ohne vorherige Genehmigung des Jobcenters umzuziehen, ist grundsätzlich nicht die klügste Entscheidung.
Hallo, danke, vielleicht nicht die klügste, aber wenn umstände dazu einen treiben, bleibt es oft keine andere wahl.
Eine Genehmigung kann auch im Nachhinein noch erteilt werden bzw. können Kosten auch im Nachhinein noch erstattet werden.
Es kommt immer darauf an, worum es im Einzelfall geht.
Wie bereits in meiner Antwort empfohlen, solltest Du zu einem Antwalt gehen.
Ich wohne seit 2017 hier die kosten wurden schon mal übernommen, dass ist das komische daran, aber vielen dank für deine Hilfe.
Also kann das jobcenter nach eigenen ermessen entscheiden das es mal zahlt dann wieder nicht, sehr komisch Ok.