Widerspruch Jobcenter Maßnahme?

schleudermaxe  16.05.2022, 09:33

Wie kommst Du auf Arbeitgeber und Arbeiten, wenn es um eine Maßnahme/Fortbildung geht?

Leon230600 
Beitragsersteller
 16.05.2022, 09:36

Weil alternativ könnte ich ja bis zu Beginn meiner Ausbildung arbeiten gehen, wenn ich die Maßnahme nicht mache.

14 Antworten

da man ja eine Kündigungsfrist von drei Monaten hat.

Wie kommst du darauf?

Arbeiten zu gehen wäre eine Option,

Genau. Und dass keine Arbeit zu finden ist, halte ich für eine Ausrede. Bei uns - in einer strukturschwachen Region - stehen jede Woche Anzeige von Betrieben im Anzeigenblättchen, die Aushilfskräfte suchen. Es gibt noch mehr Möglichkeiten, als Regale einzuräumen.

Wie hoch sind also ungefähr meine Chancen, dass ein gut begründeter Widerspruch akzeptiert wird?

Gegen null.


Leon230600 
Beitragsersteller
 16.05.2022, 10:04
Wie kommst du darauf?

Jetzt, wo mir wirklich jeder schreibt, dass es nicht so ist, weiß ich selbst nicht, woher ich diese Information habe.

Es gibt noch mehr Möglichkeiten, als Regale einzuräumen.

Ganz ehrlich? Ich würde sogar gerne Regale einräumen, aber die Stellenangebote, die ich finde, beziehen sich jedes Mal auf den Kassenverkauf. Und bei mir ist der Haken, dass ich noch keine Berufserfahrungen besitze.

0
DaKaBo  16.05.2022, 10:10
@Leon230600

Dann wird man eingearbeitet. Das ist ja kein Hexenwerk, für das man ein Studium absolviert haben muss.

Konkret bei mir im Ort sitzen z. B. im Rewe viele Oberstufenschüler an der Kasse, die sich da stundenweise ihr Taschengeld aufbessern.

0

Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hättest Du mit Sicherheit nicht, selbst wenn Du da schon 1 oder 2 Jahre arbeiten würdest, da kannst Du mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen rechnen.

Genau aus diesem Grund, weil Du in 4 Monaten einen Job beginnst, verzichtet dein SB - darauf dich in Stellen zu vermitteln, weil es nicht viel Sinn machen würde und außerdem müsste man erst einmal einen Arbeitgeber finden, der einen für eine so kurze Zeit einstellen würde, ist ja auch alles mit Zeit und Kosten für den Arbeitgeber verbunden.

Deshalb sollst Du in der Übergangszeit bis zum Beginn deiner Arbeit eine Maßnahme besuchen und wenn Du für die Ablehnung keinen wichtigen Grund hast, die bevorstehende Beschäftigungsaufnahme ist auf jeden Fall keiner, dann wird dein Widerspruch keinen Erfolg haben und wenn Du dann trotzdem diese nicht besuchst, könnte es eine entsprechende Sanktion geben.


Leon230600 
Beitragsersteller
 16.05.2022, 09:45

Leider war ich schon davor in einer Maßnahme, weil ich auf die offizielle Bestätigung warten musste, dass ich die Ausbildung für dieses Jahr habe. Ich saß 6 Monate dort nur blöd rum, weil die selbst nicht wussten, was die mit mir machen sollen.

Wenn ich vorher nicht schon in einer Maßnahme gewesen wäre, dann würde ich mich jetzt darauf einlassen, aber da ich bereits Erfahrungen mit einer solchen Maßnahme gemacht habe, möchte ich es eher vermeiden :/

0
isomatte  16.05.2022, 10:50
@Leon230600

Nicht alle Maßnahmen sind gleich, auch wenn es sich um eine handelt die man schon einmal gemacht hat, es können sich ja nicht nur die Träger dieser ändern, sondern auch die Mitarbeiter und die wissen dann ggf.auch was sie dir noch lernen können.

Es hält dich ja keine ab einen Widerspruch einzulegen, wenn Du Glück hast kommst Du mit diesem sogar durch, ansonsten würde da nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung helfen, ein Minijob reicht für eine Ablehnung ohne evtl. eine Sanktion zu bekommen nicht aus, wenn dir kein anderer wichtiger Grund einfällt.

Aber vielleicht gibt sich ja dein SB - auch mit einem 450 € Job zufrieden, damit er darauf verzichtet dich in die Maßnahme zu schicken.

0

Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.

Für den Widerspruch: Geringe Wahrscheinlichkeit. Außerdem musst du bedenkem das Widersprüche und Klagen im H4 Bereich KEINE aufschiebende Wirkung haben heißt der Verwaltungsakt den du anfechtest gilt weiterhin wenn der Widerspruch läuft. Die aufschiebende Wirkung müsste man beim Sozialgericht beantragen und der muss extrem gut begründet sein.

Besser: Wenn sie dich über einen Verwaltungsakt zwangsverdonnern gehe zur Maßnahme aber unterschreibe KEINE Verträge sondern stecke sie ein. Du wirst wahrscheinlich nach Hause geschickt werden und darfst dafür nicht Sanktioniert werden. Als Grund nennst du du möchtest sie rechtlich prüfen lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Du kannst einem Arbeitgeber doch problemlos sagen, daß Du nur 4 Monate arbeiten willst. Dann macht man halt einen befristeten Vertrag :)

Ist der Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben?

Wenn Ja, könntest Du vielleicht Erfolg bei einem Widerspruch haben. Aber auch nur vielleicht.


Leon230600 
Beitragsersteller
 17.05.2022, 10:15

Jup, Ausbildungsvertrag ist unterschrieben. Ich brauche halt wirklich nur noch warten bis es anfängt :)

0

Ich finde, es lohnt durchaus, vier Monate lang zu arbeiten. Während der Probezeit, die in der Regel sechs Monate dauert, hat man eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Also kann man gut dreieinhalb Monate durcharbeiten und dann mit zweiwöchiger Frist kündigen.