Widerspruch Jobcenter Maßnahme?
Da ich bereits eine Ausbildung habe, leider aber noch 4 Monate warten muss, will mich meine Sachbearbeiterin in eine neue Maßnahme stecken.
Arbeiten zu gehen wäre eine Option, natürlich. Aber bei diesem kleinen Zeitraum würde es keinen Sinn machen, da man ja eine Kündigungsfrist von drei Monaten hat. Sprich, ich arbeite einen Monat und kündige direkt wieder. Der Arbeitgeber denkt sich doch dann auch, ob das wirklich mein Ernst ist.
Wie hoch sind also ungefähr meine Chancen, dass ein gut begründeter Widerspruch akzeptiert wird?
Wie kommst Du auf Arbeitgeber und Arbeiten, wenn es um eine Maßnahme/Fortbildung geht?
Weil alternativ könnte ich ja bis zu Beginn meiner Ausbildung arbeiten gehen, wenn ich die Maßnahme nicht mache.
14 Antworten
da man ja eine Kündigungsfrist von drei Monaten hat.
Wie kommst du darauf?
Arbeiten zu gehen wäre eine Option,
Genau. Und dass keine Arbeit zu finden ist, halte ich für eine Ausrede. Bei uns - in einer strukturschwachen Region - stehen jede Woche Anzeige von Betrieben im Anzeigenblättchen, die Aushilfskräfte suchen. Es gibt noch mehr Möglichkeiten, als Regale einzuräumen.
Wie hoch sind also ungefähr meine Chancen, dass ein gut begründeter Widerspruch akzeptiert wird?
Gegen null.
Dann wird man eingearbeitet. Das ist ja kein Hexenwerk, für das man ein Studium absolviert haben muss.
Konkret bei mir im Ort sitzen z. B. im Rewe viele Oberstufenschüler an der Kasse, die sich da stundenweise ihr Taschengeld aufbessern.
Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hättest Du mit Sicherheit nicht, selbst wenn Du da schon 1 oder 2 Jahre arbeiten würdest, da kannst Du mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen rechnen.
Genau aus diesem Grund, weil Du in 4 Monaten einen Job beginnst, verzichtet dein SB - darauf dich in Stellen zu vermitteln, weil es nicht viel Sinn machen würde und außerdem müsste man erst einmal einen Arbeitgeber finden, der einen für eine so kurze Zeit einstellen würde, ist ja auch alles mit Zeit und Kosten für den Arbeitgeber verbunden.
Deshalb sollst Du in der Übergangszeit bis zum Beginn deiner Arbeit eine Maßnahme besuchen und wenn Du für die Ablehnung keinen wichtigen Grund hast, die bevorstehende Beschäftigungsaufnahme ist auf jeden Fall keiner, dann wird dein Widerspruch keinen Erfolg haben und wenn Du dann trotzdem diese nicht besuchst, könnte es eine entsprechende Sanktion geben.
Leider war ich schon davor in einer Maßnahme, weil ich auf die offizielle Bestätigung warten musste, dass ich die Ausbildung für dieses Jahr habe. Ich saß 6 Monate dort nur blöd rum, weil die selbst nicht wussten, was die mit mir machen sollen.
Wenn ich vorher nicht schon in einer Maßnahme gewesen wäre, dann würde ich mich jetzt darauf einlassen, aber da ich bereits Erfahrungen mit einer solchen Maßnahme gemacht habe, möchte ich es eher vermeiden :/
Nicht alle Maßnahmen sind gleich, auch wenn es sich um eine handelt die man schon einmal gemacht hat, es können sich ja nicht nur die Träger dieser ändern, sondern auch die Mitarbeiter und die wissen dann ggf.auch was sie dir noch lernen können.
Es hält dich ja keine ab einen Widerspruch einzulegen, wenn Du Glück hast kommst Du mit diesem sogar durch, ansonsten würde da nur eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung helfen, ein Minijob reicht für eine Ablehnung ohne evtl. eine Sanktion zu bekommen nicht aus, wenn dir kein anderer wichtiger Grund einfällt.
Aber vielleicht gibt sich ja dein SB - auch mit einem 450 € Job zufrieden, damit er darauf verzichtet dich in die Maßnahme zu schicken.
Du kannst einem Arbeitgeber doch problemlos sagen, daß Du nur 4 Monate arbeiten willst. Dann macht man halt einen befristeten Vertrag :)
Ist der Ausbildungsvertrag bereits unterschrieben?
Wenn Ja, könntest Du vielleicht Erfolg bei einem Widerspruch haben. Aber auch nur vielleicht.
Jup, Ausbildungsvertrag ist unterschrieben. Ich brauche halt wirklich nur noch warten bis es anfängt :)
Ich finde, es lohnt durchaus, vier Monate lang zu arbeiten. Während der Probezeit, die in der Regel sechs Monate dauert, hat man eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Also kann man gut dreieinhalb Monate durcharbeiten und dann mit zweiwöchiger Frist kündigen.
Du könntest Spargel verkaufen ... das hat sich bis Johanni erledigt ... aber Scherz beiseite - ne Maßnahme ist kein Arbeitgeber also gehst Du da einfach hin und unterschreibst erstmal nix, sondern nimmst jeden Papierkram den Du dort kriegst mit Nachhause zum Durchlesen udn mit Mutti besprechen.
Jetzt, wo mir wirklich jeder schreibt, dass es nicht so ist, weiß ich selbst nicht, woher ich diese Information habe.
Ganz ehrlich? Ich würde sogar gerne Regale einräumen, aber die Stellenangebote, die ich finde, beziehen sich jedes Mal auf den Kassenverkauf. Und bei mir ist der Haken, dass ich noch keine Berufserfahrungen besitze.