Bezahlt das Jobcenter für Orthopädische Schuhe?
4 Antworten
Dafür ist die Krankenkasse zuständig, in Härtefällen kann es auf schriftlichen formlosen Antrag ggf. einen Zuschuss vom Jobcenter geben, aber das sind dann immer Einzelfallentscheidungen.
Hartz IV: Orthopädische Schuhe sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Als Eigenleistungen haben Krankenversicherte einen Eigenanteil und ggf. Zuzahlungen gemäß §§ 61, 62 SGB V zu erbringen. Der Eigenanteil beruht darauf, dass die ohnehin notwendige Anschaffung normaler Schuhe erspart bleibt
Orthopädische Schuhe werden auf Ärztlichen Rezept sprich Ärztliche Anordnung
von den KK bezahlt.
Allerdings ist ein Eigenanteil zu bezahlen.
Hier könnte das Jobcenter einen Zuschuss leisten.
Orthopädische Schuhe halte ich für eine Krankenkassenleistung. Ohne Befreiung zahlt man seine Zuzahlung weiter.