Bezahlt das Jobcenter für Orthopädische Schuhe?
4 Antworten
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Dafür ist die Krankenkasse zuständig, in Härtefällen kann es auf schriftlichen formlosen Antrag ggf. einen Zuschuss vom Jobcenter geben, aber das sind dann immer Einzelfallentscheidungen.
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Hartz IV: Orthopädische Schuhe sind Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Als Eigenleistungen haben Krankenversicherte einen Eigenanteil und ggf. Zuzahlungen gemäß §§ 61, 62 SGB V zu erbringen. Der Eigenanteil beruht darauf, dass die ohnehin notwendige Anschaffung normaler Schuhe erspart bleibt
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Orthopädische Schuhe werden auf Ärztlichen Rezept sprich Ärztliche Anordnung
von den KK bezahlt.
Allerdings ist ein Eigenanteil zu bezahlen.
Hier könnte das Jobcenter einen Zuschuss leisten.
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Orthopädische Schuhe halte ich für eine Krankenkassenleistung. Ohne Befreiung zahlt man seine Zuzahlung weiter.