900€ verdienen trotz Jobcenter?

Dea2019  12.05.2022, 08:43

Wie alt bist du?

Lilina227 
Fragesteller
 12.05.2022, 09:30

19

8 Antworten

Sie bekommen vom Jobcenter dann sehr wahrscheinlich kein Geld mehr, bzw. ihre Mutter bekommt für Sie kein Geld mehr. Da Ihr Bedarf gedeckt ist, fallen Sie aus der Bedarfsgemeinschaft. Sie werden dann nur bei der Berechnung der Wohnkosten berücksichtig, da nur die auf ihre Mutter anfallenden Wohnkosten vom Amt übernommen werden.

Es spielt dann auch keine Rolle mehr ob sie 900 oder 3000€ verdienen, erst ab 100000€/Jahr würde sich wieder was ändern.

Deine Mutter und du, ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft.

In dem Fall, in dem volljährige Kinder oder Jugendliche ihren Bedarf aus ihrem eigenen Einkommen decken können, fallen sie aus der Bedarfsgemeinschaft des SGB II heraus. Das bedeutet im Ergebnis, dass Einkommen, welches den Bedarf übersteigt - nicht wie grundsätzlich - auf die restlichen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen aufgeteilt werden darf.

Ich versuche das mal grob zu rechnen:

Deine Mutter hat als Alleinstehende Regelbedarfsstufe 1, also einen Regelsatz von 449,00 €.

Du hast als volljähriges Kind (unter 25) die Regelbedarfsstufe 3 also einen Regelsatz von 360,00 €.

Du sagst, du würdest mtl 900,00 € verdienen. Damit entfällt auch der Kindergeldanspruch, da es sich nicht um eine Ausbildung handelt.

Also muss erst mal dein Freibetrag ermittelt werden. 100 € sind generell anrechnungsfrei. Vom übersteigenden Betrag (hier 800 €) bleiben 20% anrechnungsfrei, in deinem Fall sind das 160 €. Der Gesamtfreibetrag beträgt 260,00 €, der Rest wird angerechnet. Also bei dir 640,00 €!

Da der Anrechnungsbetrag von 640,00 € deinen Regelsatz von 360,00 € übersteigt, werdet ihr für dich keinen Regelsatz mehr bekommen. Die noch nicht angerechneten 280,00 € werden dann von deinem Anteil an den KdU abgezogen.

ich weiss nicht, wieviel KdU ihr erhaltet, aber 50% davon sind dein Anteil. Und von dem werden die verbleibenden 280,00 € abgezogen.

Bleibt dann noch für dich an Restanspruch an KdU übrig, wird euch der weiterhin ausgezahlt. Übersteigt dein anzurechnendes Einkommen deinen KdU-Anteil, werden für dich keine Leistungen mehr gezahlt.

Deine Mutter würde dann nur noch ihren Regelsatz von 449,00 € sowie 50% der KdU erhalten.

Wie gesagt, das ist nur eine grobe Einschätzung.

Das Pflegegeld deiner Mutter gilt übrigens nicht als Einkommen und wird auch nicht angerechnet.


Lilina227 
Fragesteller
 12.05.2022, 14:29

Dankeschön für deine Mühe ☺️

0

Bist Du dir mit dem Netto sicher oder verwechselst Du das mit dem Bruttoeinkommen, wovon dann min. noch Sozialabgaben angeführt würden ?

Sollten es tatsächlich 900 € Netto sein, die Du dann aufs Konto bekommen würdest, dann hast Du min. ein Bruttoeinkommen von 1100 €, darauf stehen dir nach Paragraf 11 b SGB - ll erst einmal 100 € Grundfreibetrag zu.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 1100 € Brutto würden das dann 290 € Freibetrag sein, zumindest diese könntest Du dann erst einmal von den 900 € Netto in Abzug bringen, es blieben dann voraussichtlich um die 610 € anrechenbares Nettoerwerbseinkommen übrig, die deiner Mutter dann von deinem Bedarf abgezogen würden.

Du müsstest dann im Normalfall entsprechend deine Anteile für Warmmiete, normalen Haushaltsstrom, Essen usw. selber an deine Mutter zahlen, unter Berücksichtigung von einer evtl.noch zustehenden Aufstockung, die deine Mutter noch für dich bekommen könnte, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Denn dann würdest Du unter 25 Jahren noch zur BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter gehören, sonst würdest Du dieser entfallen und müsstest wie genannt deine Anteile selber an deine Mutter zahlen.

Wenn Du min. 18 aber unter 25 bist, dann läge dein Bedarf derzeit bei min. 360 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt und dazu käme dann min. noch dein Kopfanteil von der gesamten Warmmiete.

Von deinen angenommenen um die 610 € anrechenbarem Nettoeinkommen würden dann voraussichtlich um die 250 € für deinen Kopfanteil der Warmmiete bleiben, läge dieser darunter, dann würdest Du aus der BG - deiner Mutter raus sein.

Die Warmmiete muss also durch die Personen im Haushalt geteilt werden und das ergibt dann den jeweiligen Kopfanteil.

Was bedeutet "Stufe 2"?

Von den 900 € netto würden vermutlich 600 € auf Dein ALG 2 angerechnet.

Theoretisch kannst Du dadurch bereits der Bedarfsgemeinschaft entfallen.


isomatte  12.05.2022, 09:41

Na sicher die Pflegestufe !

1

Wie alt bist du? Wenn du erwachsen bist, kann es sein, das dein ALG2 so stark reduziert wird, das du deinen Unterhalt und Miete weitgehend selber zahlen musst. Das ALG2 deiner Mutter incl ihre Mietanteil ist davon nicht betroffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Lilina227 
Fragesteller
 12.05.2022, 09:31

19 und ich wohne noch bei ihr

1