Übernimmt man bei Zwangsversteigerungen die Schulden?

Hallo!

Ich würde gerne erfahren, ob im Rahmen des Kaufs einer zwangsversteigerten Immobile (präziser: Wohnung) noch zusätzliche Kosten in Form von Schuldenübernahmen anfallen. Im Gutachten der Immobile steht, dass "die Schuldverhältnisse, die ggf. in Abteilung III des Grundbuchs verzeichnet sein können", nicht berücksichtigt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann die "besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale" a) das gemeinschatliche Eigentum betreffend (Haus) und b) das Sondereigentum betreffend (Wohnung) aufgeführt.

Gemeinschaftliches Eigentum:

Unterhaltungsbesonderheiten, ME anteilig

  • Unterhaltsstau: -3500€ , anteilige Wertbeeinflussung: -440,4€

Modernisierungsbesonderheiten

  • Wärmedämmung [...] ME Anteil 125,83/1000 von 5000€: -629,15€
  • Erneuerung der Fenster des Sondereigentums: -5000€

Sondereigentum

Mietabweichungen

  • Wohnung x, angesetzt für 1/2 Jahr: -1912,68€

Modernisierungsbesonderheiten

  • das Badezimmer ist komplett zu modernisieren: -7500€
  • Innenausbau, z.B. Decken, Wände und Fußböden zu modernisieren: -5500€
  • Verbesserung der Elektroinstallation inkl. Unterverteilung erforderlich: -3000€

Und nun die präzisen Fragen dazu, die ich nummeriert habe, um leichter darauf antworten zu können:

1) Verstehe ich es richtig, dass die Kosten aus den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen, die in diesem Fall das Gemeinschaftseigentum (Haus) betreffen, im Rahmen einer erfolgreichen Ersteigerung zusätzlich übernommen werden müssen und folglich auf den Preis draufgerechnet werden?

2) Verstehe ich es richtig, dass die Modernisierungskosten des Sondereigentums (Wohnung) lediglich Schätzungen sind und nicht der Betrag, der mindestens investiert werden muss?

3) Werden die Schuldverhältnisse aus dem Grundbuch, die in dem Gutachten nicht berücksichtigt worden sind, während des Termins der Zwangsversteigerung offenbart? Wenn ja: müssen die Kosten ebenfalls auf die ersteigerte Summe draufgerechnet werden?

4) Wie verhält es sich mit der 10%-tigen Sicherheitsunterlegung? Gibt es hierfür Schecks (sorry, nicht meine Zeit), in die man die Summe nachträglich eintragen kann, da der Endpreis der Wohnung nicht vorhersehbar ist?

Ich danke im Voraus, wünsche ein angenehmes Wochenende und verbleibe mit sonnigen Grüßen!

Zwangsversteigerung, Schulden, Recht, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen
Notartermin ohne Finanzierungszusage?

Hallo geschätzte gutefrage Community.

ich hatte vor eine Wohnung zu kaufen und der Notartermin war vereinbart, ich musste den Termin jedoch absagen, da mir noch keine Finanzierungszusage vorlag.

Grund: Die für den Finanzierungsantrag benötigen Unterlagen wie z.B. die Teilungserklärung wurden durch den Makler erst ein paar Tage vor Termin zu Verfügung gestellt und die Bearbeitung des Antrags konnte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.

Nun ist die Meinung des Maklers, dass eine Finanzierungszusage nicht zwingend notwendig gewesen wäre um den Kaufvertrag zu unterzeichnen und die Wohnung wurde daraufhin neu inseriert und falls ich noch Interesse hätte, müssten die Konditionen neu verhandelt werden.

Das man keine Finanzierungszusage benötigt, ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch werde ich sicherlich keinen 6 stelligen Kaufvertrag unterzeichnen, ohne etwas schriftliches von der Bank als Sicherheit zu haben, zumal ich es ja nicht zu verschulden habe, dass der Antrag erst spät bearbeitet werden konnte.

Seiner Meinung wäre es aber gängige Praxis im ersten Schritt den Kaufvertrag zur Sicherung des Kaufrechts auf die Immobilie abzuschließen und solange die Grundbuch Auflassung nicht stattgefunden und die Bank das Darlehen nicht ausgezahlt hat, wäre es ohnehin kein Problem gewesen, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Ich bin nun alles andere als ein Immobilien-Eexperte, aber ein notariell beurkundeter Kaufvertrag ist meiner Meinung nach ein rechtsverbindlicher Vertrag, den man nicht mal eben so auflösen kann. Und selbst wenn der Verkäufer einen Rücktritt akzeptieren würde, bliebe man zumindest auf nicht unwesentlichen Kosten für Notar und Co. sitzen.

Trotzdem bin ich etwas verwirrt, wie seht ihr das?

Danke vorab

Recht, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen
Kaufvertragsentwurf Wohnungskauf, mit nicht aktuellem Grundriss?

Haben einen Vertragsentwurf für Wohnungskauf vom Notar erhalten. Im Entwurf steht: "....verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Kellerraum, im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichnet...."
Die jetzige Lage der Räume in der Wohnung entspricht nicht dem Grundriss im Aufteilungsplan. Im Aufteilungsplan hatte das Bad ein Fenster, das Bad wurde aber verlegt und liegt jetzt innerhalb der Wohnung und hat kein Fenster. Die Abmessungen der Wohnung entsprechen auch nicht dem Aufteilungsplan, es gibt eine Differenz von ca. 3 qm (nicht zu unseren Gunsten). Komplettsanierung (Altbau 1920) wurde 2000 ausgeführt, eine Baubeschreibung gibt es aber nicht.

Die Frage: wird dieser Vertrag nach Unterzeichnung juristisch gesehen wirksam oder nichtig, wenn der Grundriss nicht der Lage der Wohnräume entspricht? Dem Notar sagte, ich muss das mit dem Verkäufer klären, es sei nicht die Sache des Notars (!?)

Theoretisch könnte man die Teilungserklärung ändern, indem man einen neuen Grundriss von einem Architekten erstellen lässt, notariell beglaubigen und dann auf den neuen Grundriss im Kaufvertrag verweisen. Was soll es kosten und wie lange kann es dauern? Was ist mit den behördlichen Genehmigungen für die Umbauarbeiten (Heizung, Lüftung, Sanitär, Abwasser)? Die Aussenwände wurden nicht geändert...
Vielen Dank für Eure Antworten!

Recht, Immobilien, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen
Makler unzuverlässig?

Habe eine Immobilie 11/18 im Netz gefunden und sofort den Makler kontaktiert. Bezugsfrei ab 9/18, steht somit schon länger zum Verkauf. Anzeige steht noch immer in einschlägiger Plattform aber nicht auf der Homepage des Maklers. Komisch.

Makler reagierte umgehend auf meine Anfrage. Die Adresse der Liegenschaft würde mir erst mit festgelegten Besichtigungstermin bekannt gegeben, da noch bewohnt. Auch komisch, aber vllt. kam beim Verkäufer etwas dazwischen. Weitere schriftliche Nachfragen wurden sehr schleppend beantwortet, weshalb ich mehrmals telefonischen Kontakt aufnahm. Widersprüchliche Auskünfte. Mal war sich der Eigentümer nicht sicher, ob er wirklich verkaufen will, mal war er sich sicher, mal versuchte man mir das Objekt auszureden, mal wäre es für mich geeignet, mal war das Wetter für Besichtigung zu schlecht usw.

Wurde auf Ende Januar vertröstet, weil es noch Gespräche mit dem Eigentümer geben soll und sowie das Wetter es erlaubt, würde ich zur Besichtigung benachrichtigt. Zum Verkauf stünde es nach wie vor, der VP wäre allerdings nicht verhandelbar.

Meine Bedenken wegen der Eierei ließ Dauerwohnrechtsproblem im Außenbereich vermuten, konnte jedoch durch Anfrage beim zuständigen Amt ausgeräumt werden.

Liegt es am Makler? Wird nicht mit offenen Karten gespielt? Warum bekomme ich keinen Besichtigungstermin trotz ernsthaftem Interesse in nachgewiesener Bonität? Wie weiter?

Recht, Immobilienkauf, Makler
Sichtschutz um Garten (Sondernutzungsrecht) erlaubt?

Hallo,

wir planen den kauf einer ETW im EG eines 14Parteien-Hauses, welches zu einem Projekt mit 12 Gebäuden (10x14ETWs, 2xHäuser mit mehreren Mietwohnungen) gehört. Wir haben bereits verbindlich reserviert und eine reservierungskaution bezahlt, die futsch ist, sollte der Kauf von unserer Seite aus platzen.

Nun habe ich beim Lesen des personalisierten KVEs und vor allem der Dienstbarkeitsurkunde bemerkt, dass direkt an unseren Garten, für den wir ein alleiniges Sondernutzungsrecht haben (umgibt unsere Wohnung und Terrasse direkt), ein Kinderspielplatz grenzt. Die beiden Flächen berühren sich lt. Freiflächenplan über eine Länge von ca. 4 Metern. Es befindet sich kein Weg o. Ä. dazwischen. Aus Vorgesprächen weiß ich, dass unser Garten voraussichtlich mit einer kleinen Hecke abgegrenzt werden soll, mehr nicht. Der Spielplatz wurde uns "verschwiegen".

Nun haben wir - auch aufgrund von Erfahrungen aus unserer aktuellen Mietwohnung - verschiedene Sorgen (Grill/Pflanzen etc. können beschädigt werden und ein Schuldiger ist quasi nicht auszumachen / Kinder klettern über die Hecke um den Ball zu holen und stehen in unserem Garten / Eltern oder auch Teenies die sich Abends dort "herumtreiben" werfen Zigarettenstummel in den garten / etc.), weshalb wir gerne einen Sichtschutzzaun aus satiniertem (blickdichtem) Glas errichten möchten.

In der Gemeinschaftsordnung heißt es jedoch:

Die Einfriedung der Gartenflächen ist im Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes der gesamten Wohnanlage stets in der Weise vorzunehmen, wie sie bei der erstmaligen Errichtung der Wohnanlage angelegt wurde. Ihre Höhe darf 200 cm nicht überschreiten. § 4 Ziffer 6 gilt sinngemäß. Eine Errichtung von Wintergärten, Gartenhäusern o.ä. sowie das Aufstellen von Zelten o.ä. ist nicht zulässig.

Wir sind nun verunsichert. Ein Sichtschutz bis 200cm würde uns völlig ausreichen, nur wenn wir - wie im Vorsatz genannt - uns an die erstmalige Errichtung halten müssen, dürfen wir dann nur eine Hecke pflanzen wie sie vom Bauträger/Verkäufer angelegt wird? Außerdem haben wir Sorge, dass die Verwaltung (wird erst Ende 2019 bestimmt, Fertigstellung+Übergabe ist Ende 2020) entscheiden könnte so ein Glaszaun "passt nicht zum optischen Erscheinungsbild der gesamten Wohnanlage". Ein anderer Zaun kommt für uns zwecks Lichtdurchlässigkeit nicht in Frage, leider und wir möchten nicht den KV unterzeichnen und dann vor dem Problem stehen keinen Zaun bauen zu dürfen...

Wer kann zwei Mitte Zwanzigjährigen helfen, die keine Erfahrung haben?

Vielen lieben Dank im Voraus!!!

Garten, Recht, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Sichtschutz, Sondernutzungsrecht
kann meine Schwester aus Ausland für mich Bürgen bei Immobilienkauf?

Hallo Freunde,

ich hoffe jemand kann mir bei so ein speziellen Fall helfen.

Ich hab eine Immobilie gefunden die Interessant ist und will diese zusammen mit meinem Bruder kaufen in Wert von 350.000,-. inkl. Nebenkosten. Mein Gehalt beträgt 2.800 Brutto. Allerdings hab ich noch keine Festanstellung. Die Arbeit läuft momentan so gut das ich mir sicher bin das ich in kurze Fest angestellt bin ( weiß aber nicht genau wann ). Mittlerweile arbeite ich in der Firma seit 1 Jahr und 2 Monate und nach 2 Jahren rutscht man doch in die unbefristeten Vertrag rein.

Wir wollen aber die Immobilie allerdings jetzt schon haben, wissen aber nicht wie wir das Finanzieren wollen bzw. wissen nicht ob die Finanzierung so funktioniert wie wir denken.

Mein Bruder hat eine Immobilie in Wert von 110.000,- gekauft gehabt und vermietet als er in Festanstellung war. Momentan ist er aber als Freiberufler unterwegs. Mittlerweile hat er aber 65.000,- abbezahlt.

Da ich NOCH nicht Fest angestellt bin, er ist es auch nicht, können wir keinen Kredit momentan aufnehmen.

Wir haben noch ca. zusammen 50.000,- die wir als Eigenkapital für die Immobilie benutzen wollen.

Die neue Immobilie beinhaltet 3 Wohnungen. Diese wollten wir vermieten.

So, jetzt kommt mein Schwester im Spiel. Sie hat eine Festanstellung. Allerdings wohnt die in Schweden.

Wir wollen, dass unsere Schwester für mich Bürgt bis ich Fest angestellt bin.

Die Wohnung von meinem Bruder als Hypothek belasten und die 50.000,- als Eigen kapital mit rein setzten.

Funktioniert unser Plan ?

bin dankbar für jede Antwort,

beste Grüße

David

Kredit, Bürgschaft, Hauskauf, Immobilienkauf
Haus/Wohnungskauf - Straße nicht voll erschlossen - Absicherung gegen spätere Erschließungskosten?

Moin!
Also es sieht so aus: Meine Freundin und ich wollen uns demnächst eine Eigentumswohnung kaufen und haben auch schon ein Objekt in Aussicht. Es ist eine Neubauwohnung und die komplette Erschließung der Wohnung ist bereits im Kaufpreis mit enthalten.

Allerdings hat mein Stiefvater nun von einem Fall erzählt, dass die Eigentümer von Immobilien in einer anderen Straße für die Erschließung der Straße aufkommen mussten, was die Eigentümer teilweise echt in den Ruin getrieben hat.

Ich habe also mit dem Amt für Straße und Verkehr Kontakt aufgenommen und nachgefragt wie es mit der Erschließung der Straße aussieht, in der unser Wunschobjekt liegt, woraufhin ich folgende Antwort bekam:

die Straße An Smidts Park wurde im Jahr 1965 teilweise erschlossen. Eine Abrechnung für den nördlichen Gehweg erfolgte im Jahr 1969. Das heißt, dass hier lediglich eine Teilabrechnung erfolgte. Der geforderte Erschließungsbeitrag wurde durch den damaligen Eigentümer gezahlt. 
Eine erste endgültige Erschließung erfolgte demnach nicht. Eine Aussage ob und wann eine erste endgültige Erschließung erfolgen wird, kann nicht hier getätigt werden. 
Sollten Sie eine Anliegerbescheinigung benötigen, kann Ihnen diese gegen eine Gebühr von 40,00 € ausgestellt werden. Diese Anliegerbescheinigung hat zum Inhalt, dass derzeit keine Beiträge zu zahlen sind.

Das heißt doch, dass wenn die Straße zum Beispiel aber in X Jahren voll erschlossen werden soll, Kosten auf uns zukommen werden, oder? Gibt es eine Möglichkeit sich wirklich gegen die Kosten absichern zu können oder muss man jetzt praktisch mit dem Risiko kaufen, dass sich in X Jahren die Behörden an uns wenden und wir für die Erschließung der Straße aufkommen müssen?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

Recht, Eigentum, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Straße, Erschließung, Erschließungskosten, Wirtschaft und Finanzen
Makler setzt mich unter Druck, wie kann ich vorgehen?

Liebe Fachleute!

über ein Immobilienportal im Internet wurde mein Interesse für ein Haus geweckt, welches sich in meinem Heimatort befindet.

Der Makler ist aber nicht von hier sondern einige 100 Km entfernt.

Mit dem Makler habe ich Kontakt aufgenommen und nach mehr Unterlagen zum Haus und nach einem Grundbuchauszug gefragt.

Ich bekam nur wenig hilfreiche Skizzen zum Haus und keinen Grundbuchauszug, aber auch eine Vollmacht vom Verkäufer, damit ich mir beim hiesigen Bauamt die Unterlagen anfordern durfte.

Heute habe ich auf meine Kosten die Unterlagen vom Bauamt besorgt und der Mitarbeiter sagte mir bei der Verabschiedung noch, dass der Verkäufer (von dem ich die Vollmacht habe) nur Besitzer ist und dessen Kinder die Eigentümer seien.

Der Makler will gerne eine Reservierungsvereinbarung von mir, welche mich schon zu einer Zahlung an den Makler verpflichtet.

Auf der einen Seite will ich unbedingt dieses Haus kaufen und mit dem Makler ein gutes Verhältniss wahren, auf der anderen Seite bin ich sehr verunsichert, weil mir der Makler nur den Besitzer als Verkäufer mitteilt und verkaufen kann ja nur der Eigentümer.

Ist es von mir unrealistisch oder unüblich nach dem Grundbuchauszug zu verlangen bevor ich eine Reservierungsvereinbarung unterschreibe?

Der Besitzer kommt aus dem europäischen Ausland. Spielt das irgendeine Rolle?

Wie kann ich sicher stellen, daß der Makler das Haus überhaupt vermitteln darf?

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt!

Vielen Dank!

Recht, Immobilien, Hauskauf, Immobilienkauf, Immobilienmakler
Haus Kaufvertrag - Absatz über Fälligkeit unklar?

Hallo,

ich bin gerade dabei mit meiner Frau ein Haus auf dem Land zu kaufen und stemme das ohne Bank durch den Verkauf meiner Eigentumswohnung. Nun ist die Verkäuferin des Hauses wohl mit Banken verstrickt, in Abteilung III des Grundbuches finden sich sogar 4 Bankeneinträge, und ich wäre nicht besorgt, wenn nicht später im Kaufvertragsentwurf folgender Absatz stehen würde:

--

1. Fälligkeit

Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars durch Einwurfeinschreiben an den Käufer, vorausgesetzt dass,

die Eigentumsübertragungsvormerkung für den Käufer eingetragen ist mit Rang nur nach den in § 1 aufgeführten Belastungen und nach Belastungen, an deren Bestellung der Käufer mitgewirkt hat;

b) die zur Lastenfreistellung für vor- oder gleichrangig zur Vormerkung eingetragene und nicht vom Käufer übernommene Grundstücksbelastungen erforderlichen Unterlagen in grundbuchtauglicher Form vorliegen, wobei der zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, und etwaige Treuhandauflagen für deren Verwendung insgesamt aus dem Kaufpreis erfüllt werden können; der Käufer ist berechtigt und bei Kaufpreisfälligkeit auch verpflichtet, die zur Ablösung verlangten Beträge an die Gläubiger in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen; der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Unterlagen zur Lastenfreistellung für die Kaufvertragsparteien und das den Kaufpreis finanzierende Kreditinstitut entgegenzunehmen und zu verwenden;

c) eine Verzichtserklärung oder Negativatteste der Gemeinde über das Vorkaufsrecht und die zur Wirksamkeit oder Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmigungen vorliegen, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Stehen Genehmigungen oder Lastenfreistellungsdokumente unter Zahlungsauflagen, teilt der Notar diese den Beteiligten ohne weitere Prüfung mit. Der Kaufpreis kann insoweit bei Fälligkeit nur durch Erfüllung solcher Auflagen erbracht werden, ist also zweckgebunden, ohne dass der Zahlungsempfänger hieraus eigene Rechte erwirbt. Der Restbetrag nach Berücksichtigung etwaiger solcher Treuhandauflagen ist zu überweisen auf das Konto des Verkäufers bei der …

--

Was mich da besonders verwirrt ist "a)"... da weiß ich gar nicht mehr wo oben und unten ist. In den Verträgen, die ich bisher vor mir hatte, war das deutlich einfacher formuliert und ich bin mir nicht sicher was da steht.

Weiter hinten kommt noch ein Paragraph, der folgendes besagt:

--

5. Sonstiges

Die Übertragung erfolgt frei von Lasten in Abt. II und III des Grundbuches.

--

Also alles gut, oder? Mich macht der Punkt mit der Ablösung, die ich an die Gläubiger, über den Kaufpreis hinaus, zu zahlen hätte etwas nervös. Was bedeutet "wobei zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, ..." ?

Mach ich mir unnötig Sorgen? Bin ich einfach nur nicht fit genug für Beamtendeutsch?

Besten Dank für eure Meinung!

Kaufvertrag, Immobilien, Grundbuch, Immobilienkauf, immobilienverkauf, Notar

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