Haus Kaufvertrag - Absatz über Fälligkeit unklar?

Hallo,

ich bin gerade dabei mit meiner Frau ein Haus auf dem Land zu kaufen und stemme das ohne Bank durch den Verkauf meiner Eigentumswohnung. Nun ist die Verkäuferin des Hauses wohl mit Banken verstrickt, in Abteilung III des Grundbuches finden sich sogar 4 Bankeneinträge, und ich wäre nicht besorgt, wenn nicht später im Kaufvertragsentwurf folgender Absatz stehen würde:

--

1. Fälligkeit

Der Kaufpreis ist fällig innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Notars durch Einwurfeinschreiben an den Käufer, vorausgesetzt dass,

die Eigentumsübertragungsvormerkung für den Käufer eingetragen ist mit Rang nur nach den in § 1 aufgeführten Belastungen und nach Belastungen, an deren Bestellung der Käufer mitgewirkt hat;

b) die zur Lastenfreistellung für vor- oder gleichrangig zur Vormerkung eingetragene und nicht vom Käufer übernommene Grundstücksbelastungen erforderlichen Unterlagen in grundbuchtauglicher Form vorliegen, wobei der zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, und etwaige Treuhandauflagen für deren Verwendung insgesamt aus dem Kaufpreis erfüllt werden können; der Käufer ist berechtigt und bei Kaufpreisfälligkeit auch verpflichtet, die zur Ablösung verlangten Beträge an die Gläubiger in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen; der Notar wird beauftragt und bevollmächtigt, die Unterlagen zur Lastenfreistellung für die Kaufvertragsparteien und das den Kaufpreis finanzierende Kreditinstitut entgegenzunehmen und zu verwenden;

c) eine Verzichtserklärung oder Negativatteste der Gemeinde über das Vorkaufsrecht und die zur Wirksamkeit oder Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmigungen vorliegen, mit Ausnahme der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Stehen Genehmigungen oder Lastenfreistellungsdokumente unter Zahlungsauflagen, teilt der Notar diese den Beteiligten ohne weitere Prüfung mit. Der Kaufpreis kann insoweit bei Fälligkeit nur durch Erfüllung solcher Auflagen erbracht werden, ist also zweckgebunden, ohne dass der Zahlungsempfänger hieraus eigene Rechte erwirbt. Der Restbetrag nach Berücksichtigung etwaiger solcher Treuhandauflagen ist zu überweisen auf das Konto des Verkäufers bei der …

--

Was mich da besonders verwirrt ist "a)"... da weiß ich gar nicht mehr wo oben und unten ist. In den Verträgen, die ich bisher vor mir hatte, war das deutlich einfacher formuliert und ich bin mir nicht sicher was da steht.

Weiter hinten kommt noch ein Paragraph, der folgendes besagt:

--

5. Sonstiges

Die Übertragung erfolgt frei von Lasten in Abt. II und III des Grundbuches.

--

Also alles gut, oder? Mich macht der Punkt mit der Ablösung, die ich an die Gläubiger, über den Kaufpreis hinaus, zu zahlen hätte etwas nervös. Was bedeutet "wobei zu deren Verwendung erforderliche Betrag den Kaufpreis nicht übersteigen darf, ..." ?

Mach ich mir unnötig Sorgen? Bin ich einfach nur nicht fit genug für Beamtendeutsch?

Besten Dank für eure Meinung!

Kaufvertrag, Immobilien, Grundbuch, Immobilienkauf, immobilienverkauf, Notar
Fußboden hat sich gesenkt. Baufirma sagt kein Baumangel. Was tun?

Hallo,

in meiner Wohnung hat sich der Boden stellenweise um ganze 10mm gesenkt und man kann sogar auf die Metallschienen der Rigips-Verkleidung gucken. Das betrifft vor allem einen Raum, in dem die Senkung aber auch nicht gleichmäßig ist, was mich etwas stutzig macht. Darüber hinaus gibt es eine durchgehende Risslinie um sämtliche Fensterrahmen und auch die Trockenbau-Wände haben sich stellenweise gesenkt.

Ende 2013 wurde das Gebäude komplett renoviert und ich lebe seitdem hier mit Frau und Kind. Dass solche Risse beim Trockenbau normal sind, ist mir bewusst und dementsprechend habe ich die leichte Senkung der Wände, vor allem bei den frei hängenden Küchenschränken, von der Baufirma in rein kosmetischer Form reparieren lassen. Das war vor etwa 2 Jahren und inzwischen gehen die Stellen wieder auf. Auch da wird auf einen völlig normalen Ablauf verwiesen.

Wie schon erwähnt bekomme ich aber nun beim Fußboden das Gefühl, dass die Baufirma sich rausreden will. Heute war ein von der Baufirma gestellter Gutachter vor Ort, der die ganze Sache in 10 Minuten abgehandelt hat und eigentlich nur mir klarmachen wollte, dass es sich nicht um einen Baumangel handelt. Er weiß allerdings nicht mal was da für Balken verbaut sind, welche Art der Dämmung, Estrich vermutet, etc. Ich weiß zum Beispiel vom vorherigen Bewohner, dass es in dem Gebäude vor vielen Jahren einen Brand gab und er bis zur Renovierung des Gebäudes durch die Dielen zum Nachbarn runtergucken konnte. Ob die verschiedenen Baufirmen, die hier involviert waren, das auch wirklich richtig gemacht haben, weiß keiner.

Mein Nachbar von unten hatte mir angeboten, dass wir mit einer Kamera mal bei ihm durch die Decke gehen und uns die Träger anschauen. Auf diese Idee hat der Gutachter heute auch etwas zögerlich und in fast verärgertem Ton auf die Irrelevanz dieses Vorhabens hingewiesen. Nun klinge ich vielleicht arg misstrauisch, aber auch, dass er schon nächste Woche einen Maler und Tischler vorbeischicken will, um die Sache kosmetisch zu beheben, ist für die sonst recht langsamen Mühlen dieser Baufirma ungewöhnlich.

"Das wird Ihnen so jeder Gutachter sagen" waren seine letzten Worte.

So. Erstmal Danke, wenn Ihr bis hierher durchgehalten habt!

Ich denke ich sollte einen eigenen Gutachter anheuern, der das im Idealfall etwas objektiver sieht und mich zumindest beruhigen kann, sollte es denn wirklich nicht so schlimm sein. Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung, die im Streitfall greifen sollte. Kann ich aber, sozusagen präventiv, vor einem Besuch beim Anwalt über die RSV das prüfen lassen? Ist das überhaupt der richtige Weg? Ich werde natürlich auch die Versicherung noch anrufen und mich da informieren, aber bevor ich solche Schritte in die Wege leite, will ich aus Ahnungslosigkeit heraus keinen Fehler machen. Wäre ein unabhängiger Gutachter besser, den ich dann halt leider aus der eigenen Tasche bezahlen muss? Oder gibt es einen Sachverständiger der Stadt? (Berlin)

Danke!

Bild zum Beitrag
Wohnung, Bau, Fussboden
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.