Liebe Fachleute!

über ein Immobilienportal im Internet wurde mein Interesse für ein Haus geweckt, welches sich in meinem Heimatort befindet.

Der Makler ist aber nicht von hier sondern einige 100 Km entfernt.

Mit dem Makler habe ich Kontakt aufgenommen und nach mehr Unterlagen zum Haus und nach einem Grundbuchauszug gefragt.

Ich bekam nur wenig hilfreiche Skizzen zum Haus und keinen Grundbuchauszug, aber auch eine Vollmacht vom Verkäufer, damit ich mir beim hiesigen Bauamt die Unterlagen anfordern durfte.

Heute habe ich auf meine Kosten die Unterlagen vom Bauamt besorgt und der Mitarbeiter sagte mir bei der Verabschiedung noch, dass der Verkäufer (von dem ich die Vollmacht habe) nur Besitzer ist und dessen Kinder die Eigentümer seien.

Der Makler will gerne eine Reservierungsvereinbarung von mir, welche mich schon zu einer Zahlung an den Makler verpflichtet.

Auf der einen Seite will ich unbedingt dieses Haus kaufen und mit dem Makler ein gutes Verhältniss wahren, auf der anderen Seite bin ich sehr verunsichert, weil mir der Makler nur den Besitzer als Verkäufer mitteilt und verkaufen kann ja nur der Eigentümer.

Ist es von mir unrealistisch oder unüblich nach dem Grundbuchauszug zu verlangen bevor ich eine Reservierungsvereinbarung unterschreibe?

Der Besitzer kommt aus dem europäischen Ausland. Spielt das irgendeine Rolle?

Wie kann ich sicher stellen, daß der Makler das Haus überhaupt vermitteln darf?

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt!

Vielen Dank!