Hallo,
ich benötige Hilfe von Euch.
Wir interessieren uns für ein Haus welches zu kaufen ist, und über einen Makler läuft.
Es gab von uns nun einen Preisvorschlag, den der Makler dann mit den Worten "wird von den Eigentümern nicht akzeptiert" beantwortet, uns somit eine Absage erteilt hat.
Durch Zufall treffe ich den Eigentümer beim Einkaufen und ich sage ihm, dass ich traurig bin, dass es nicht geklappt hat und er schaut mich verblüfft an und meint, er hätte keine Absage erteilt, hat dem Makler also noch garnicht darauf geantwortet.
Sowohl der Verkäufer als auch ich sind dermaßen sauer. Nun fragen wir uns, ob auf der einen Seite der Verkäufer den Maklervertrag vorzeitig kündigen darf. Auf der anderen Seite dann uns verkaufen, ohne dass der Makler Gebühren verlangen kann.
Wir wollen hier niemanden prellen. Aber sich die Frechheit rauszunehmen (weil bei Preisnachlass von 20tsd € er auf einen Teil seiner Provision verzichten müsste) ohne Absprache eine Absage erteilt, kann doch nicht Rechtens sein!?
Vielleicht kann mir jemand Erkenntnis geben...