Folgendes Szenario: A ersteigert bei einer Zwangsversteiegerung ein Grundstück inkl. Haus. Der bisherige Eigentümer B wohnt dort zwar seit Ende 2015 nicht mehr, hat aber noch Möbel und allerlei Dinge im Haus und auf dem Grundstück. Den Schlüssel gibt er nicht freiwillig raus.
Nun die Frage: Kann A nun mit einem Schlüsseldienst anrücken und Besitz über das Haus ausüben (also Schlösser tauschen lassen zum Beispiel) oder muss er, wie wenn das Haus noch bewohnt wäre, eine Zwangsräumung beauftragen?