Feuchte Wand.. wer haftet Mieter oder Vermieter?
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Sachverhalt.
wir sind vor 1.5 Jahre in eine neue Wohnung eingezogen. an der oberen Ecke im Gäste WC gab es Feuchtigkeit aber kein Schimmel (ca. 15cm breit und 10cm hoch).
Wir sind davon ausgegangen, dass der Vermieter darüber bescheid weiß und es ist nichts schlimmes sonnt hätte er sich darum gekümmert außerdem es gibt keinen Schimmel. Ich dachte ich werde irgendwann mal drüber streichen da ich damals beim Einzug sowieso renovieren sollte.
nachdem wir ausgezogen sind, beschuldigt der Vermieter uns, dass wir es nicht gemeldet haben. Wir haben ihm gesagt es war vom Anfang an da woher wollen wir wissen, dass es schlimm ist? feuchte Wände und schimmel haben wir bei vielen Wohnungen gesehen, man streicht drüber und das war es (dachten wir zumindest).
Es hat sich nun rausgestellt, dass es schlimmer ist als es aussieht. Die Feuchtigkeit kommt von der Dusche Oben. Nun will der Vermieter die Dusche abreissen und 600 Euro von der Kaution einbehalten.
Wir überlegen nun, ob wir rechtlich vorgehen, meine Fragen: 1. Der Vermieter bestreitet, dass es vom Anfang an da war, muss der Vermieter das nicht beweisen, wenn der Fall vor Gericht landet.
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mit wieviel Kosten sollten wir rechnen wenn wir Rechtsanwalt miteinbeziehen?
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Was würdet ihr an unserer Stelle tun?
Danke für euren Tipps