Mein Vater ist seit 40 Jahren neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Schlosser, freischaffender Künstler und würde nun in seiner Rente gern seine Kunst auf individuelle Anfrage auf Wände bringen (Wandmalerei).
Bislang hat er dies immer als freischaffender Künstler über die Steuerkarte in Form einer Rechnung abgewickelt.
Als er eine kleine Zeitungsanzeige in unserer Gemeindezeitung veröffentlichen wollte, wurde ihm dies verweigert, mit der Begründung: "Sie müssen ein Kleingewerbe anmelden, ansonsten sei dies Schwarzarbeit."
Stimmt das? Wir waren bislang immer im Glauben, dass ein gewisser Betrag mit der Steuerkarte als freischaffender Künstler ohne Kleingewerbe vollkommen legitim sei. Es wird ja dennoch per Rechnung versteuert..
Wisst ihr da mehr bezüglich der rechtlichen Lage, ehe er sich da in etwas reinreitet, war er gar nicht beabsichtigt.