Wir haben einen Notar Termin bezgl. dem Kauf einer Eigentumswohnung. Die Finanzierung steht. Die Wohnung verfügt über diverses Zubehör. Wir möchten aufgrund der Auflagen der finanzierenden Bank kein Zubehör im Kaufvertrag gelistet haben. Über die Vorteile sind wir uns bewusst (Grunderwerbsteuer sparen), können wir aber nicht da wir sonst eine zu hohe Finanzierungsumme hätten.

Das Zubehör ist im Kaufvertrag sachlich angegeben allerdings ohne wert (€). Der Kaufpreis ist der Betrag von dem die Bank auch ausgeht.

Meine Frage ist nun, müssen wir veranlassen das das Zubehör generell aus dem Vertrag gestrichen wird um nicht in Konflikt mit der Bank zu kommen? Oder ist es egal, da keine Werte dem Zubehör zuzuordnen sind und quasi nichts separat gelistet ist?

Fürs Verständnis.. Wir wollen den Wert des Zubehör NICHT vom Kaufbetrag abziehen um Grunderwerbsteuer zu sparen.

Danke vorab!