Mein Sohn hat einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, in dem zwar ein Stundenlohn definiert ist, jedoch keine Arbeitszeit.
Sein Arbeitgeber hat ihn im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als Hausmeister an einer Schule eingesetzt. Nun hat die Schule von heute auf morgen keinen Bedarf mehr und der eigentliche Arbeitgeber ist nun der Meinung, keinen Lohn zahlen zu müssen, weil der Vertrag keine Arbeitszeit definiert und die Entlohnung nur auf Basis der geleisteten Stunden erfolgt.
Der AG ist ein kleines Unternehmen mit max. 5 Mitarbeitern inlc. Chef.
Wie ist hier die gesetzliche Grundlage?