Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben.

Mein Mann und ich hatten im Internet ein Haus zur Miete gefunden, was über eine Maklerin angeboten war. Die Maklerin rief uns an und vereinbarte einen Besichtigungstermin für den kommenden Freitag für 16 Uhr mit uns.

Das das Objekt weiter entfernt von unserem jetzigen Wohnort lag, war ich gezwungen, drei Stunden eher Feierabend zu machen.

Mein Mann holte mich von der Arbeit ab, und wir fuhren zu der Immobilie. Da wir frühzeitig vor Ort waren (um 15 Uhr, also eine Stunde vor der vereinbarten Zeit), gingen wir in dem Örtchen noch ein wenig spazieren, bevor wir uns dann wieder ins Auto setzten und auf 16 Uhr warteten.

Um 16.20 Uhr war leider keine Maklerin weit und breit zu sehen. Mein Mann versuchte dann, die Maklerin über Festnetz und übers Mobiltelefon zu erreichen, aber es ging niemand ran. Zehn Minuten später rief sie zurück. Sie meinte, der Termin wäre doch um 15 Uhr gewesen (was aber auch nicht sein konnte, da wir zu der Zeit ja bereits am Objekt waren). Und außerdem wäre das Haus seit Donnerstag schon vermietet. Auf unsere Frage hin, warum sie uns denn nicht vorher Bescheid gesagt hätte, da wir von weiter her kommen und knappe 300 km dafür gefahren sind, kam keinerlei Kommentar von ihr.

Jetzt meine Frage: Habe ich eine rechtliche Möglichkeit, die Fahrtkosten sowie den Arbeitszeitausfall (immerhin drei Stunden) von der Maklerin einzufordern? Das sind immerhin ungefähr 100 Euro, die wir hier verpulvert haben.

Danke vorab für Eure Antworten!