Hallo zusammen,
ich habe Anfang diesen Jahres meine Eigentumswohnung verkauft. Im Kaufvertrag wurde der 01.05.2017 als Kaufdatum vereinbart. Die Wohnung wurde bereits am 27.04.2017 im Beisein eines Maklers (inkl. Makler-Übergabe-Protokoll) an den Käufer übergeben. Ich habe den Notar noch am Tag der Übergabe über die Räumung der Wohnung informiert. Da ich am 09.05. weder eine Mitteilung über die Fällig noch die Zahlung des Kaufpreises erhalten habe, habe ich den Notar angerufen und nach dem aktuellen Stand gefragt. Dort sagte man mir, dass noch keine Mitteilung des Käufers vorliegt und der Kaufpreis daher noch nicht fällig gestellt werden kann. Wenn ich den Kaufvertrag richtig lese, beginnt die dort festgesetzte Zahlungsfrist erst mit der Fälligkeitsstellung des Kaufpreises. Wenn der Kaufpreis allerdings nicht fällig gestellt werden kann, weil der Käufer nichts unternimmt, beißt sich die Katze in den Schwanz. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Kann ich den Käufer eine Frist setzen? Reicht das Übergabeprotokoll, das ich erhalten habe, um den Kaufpreis fällig zu stellen? Vielen Dank vorab.