Verzugszinsen bei Wohnungskauf

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich habe mir diesen Sommer eine Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag wurde als Kaufpreisfälligkeit der 01.08.2013 vereinbart. Um einen günstigen Kreditzins zu erhalten, wurde der Kredit teilweise mit dem Wohnhaus meiner Eltern beliehen, dass seit einiger Zeit abbezahlt ist. Das dazugehörige Grundstück ist Erbpacht und Eigentum der Kirche. Die Finanzierungsbank hatte insofern obligatorisch eine Stillhalterklärung der Kirche angefordert, die grundsätzlich vom Notar einzufordern ist. Der Notar war allerdings der Ansicht, dass eine Stillhalteerklärung nicht nötig sei, da die Löschungsbewilligung der im Grundbuch eigetragenen Bank meiner Eltern vorliegt. Die Bank war anderer Meinung. So kam es, dass ein Großteil des Kredits erst 2,5 Monate nach Kaufpreisfälligkeit ausgezahlt werden konnte. Ich hatte damals schon Muffe, dass mir die Verkäufer einen Strick aus der Sache drehen könnten, da diese bei Nichtzahlung direkt einen vollstreckbare Titel gegen mich in der Hand hätten. Über den zuständigen Makler konnte ich mit den Verkäufern, ein nett wirkendes älteres Ehepaar, im August allerdings vereinbaren, dass ich den Schlüssel schon vor Kaufpreiszahlung erhalte und die Wohnung Ende August beziehen kann. Die spätere Kaufpreiszahlung wäre "Kein Problem". Der endgütige Kaufpreis wurde dann am 12.10.2013 ausgezahlt. Am 22.11.2013 habe ich ein Schreiben vom Verkäufer erhalten, mit welchen dieser knapp 600 EURO Verzugszinsen von mir einfordert.

Frage: Kann ich mich in irgendeiner Form dagegen wehren? Zum einen habe ich die später Auszahlung nicht verschuldet und zum anderen haben wir eine spätere Zahlung im Vorfeld bereits (mündlich) vereinbart. Weiter habe ich bereits ab dem 01.08.2013 das Hausgeld und sonstige Kosten in voller Höhe übernommen, obwohl im Kaufvertrag folgendes vereinbart ist: Der Verkäufer wird den Besitz mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben. Mit dem Besitz gehen Nutzungen, Lasten und Gefahr auf den Käufer über [...] Der Käufer tritt mit Wirkung vom Zeitpunkt des Besitzübergangs in sämtliche Verpflichtungen der Verkäufer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und gegenüber dem Verwalter ein.

Kann ich dass gezahlte Hausgeld ggf. verrechnen?

Vielen Dank vorab.  

Immobilien, Notar, Wohnungskauf
Anwaltskosten bei Mietrückstand

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Am 02.03.2013 stand mein Vermieter bei mir vor der Haustür und hat mir ein Schreiben in die Hand gedrückt, in dem er behauptet, ich hätte die Miete für Juni 2012 nicht überwiesen. Da ich zwischenzeitlich die Bank gewechselt habe, entgegnete ich, dass ich mir die Kontoauszüge aus 2012 von meiner Bank besorgen muss, um die ganze Sache zu prüfen. Für den Fall, dass er Recht hat, würde ich die ausstehende Miete dann mit der Miete für März überweisen. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Miete bis zum 08. des Monats gezahlt werden muss. Erwartungsgemäß dauerte die Anforderung der Kontoauszüge bei meiner Ex-Bank einige Tage. Tatsächlich hatte ich es versäumt, die Miete für Juni 2012 zu überweisen.

Am 14.03.2013 hatte ich dann Post vom Rechtsanwalt meines Vermieters im Briefkasten. Zusammengefasst stand dort: fristlose Kündigung zum 31.03.2013. Zahlung der ausstehenden Mieten + Anwaltskosten in Höhe von ca. 400 € (Streitwert= 2*Warmmiete+12 * Kaltmiete (Räumungskosten)).

Die ausstehenden Meiten wurden zwischenzeitlich von mir ausgeglichen.

Frage: Muss ich die Anwaltskosten in voller Höhe tragen? Hätte der Vermieter vorher unter Fristsetzung Mahnen müssen? Ist die Höhe des Streitwerts korrekt berechnet? Meines Wissens wird die fristlose Kündigung unwirksam, wenn ich die Mietrückstände innerhalb von 2 Monaten ausgleiche. Allerdings würde ich trotzdem gerne zum 31.03.2013 aus der Wohnung raus, da ich nicht länger bei diesem Vermieter wohnen möchte. Ist das möglich, oder muss ich jetzt wieder ordentlich kündigen?

Besten Dank vorab.

Mietvertrag, Anwaltskosten
2 Strafzettel und dann abgeschleppt?

Hallo zusammen,

ich habe mein Auto am 11.11. gegen 11 Uhr vor einer Bushaltestelle geparkt. Als ich dieses am 12.11. gegen 12 Uhr wieder abholen wollte, musste ich feststellen, dass mein Auto abgeschleppt wurde, da ich den laufenden Busverkehr offensichtlich behindert habe. (ich bin zwar anderer Meinung, da ich einen ordentlichen Abstand zur Einsteigemöglichkeit gelassen habe und der Bereich weder durch Fahrbahnmarkierungen, noch durch Verkehrsschilder kenntlich gemacht wurde. Desweiteren sehe ich an selbiger Stelle ständig Autos parken, welche nicht abgeschleppt werden...naja, über diese Politessenwillkür hab ich mich schon genug aufgeregt.) Nach einigen Wochen erhielt ich dann 2 Strafzettel. Einen vom 11.11. über 15 €, wegen Parken vor einer Bushaltestelle und einen vom 12.11. über 30€ mit der gleichen Begründung und der Info, dass mein Auto unverzüglich abgeschleppt werden musste. Wieder einige Tage später erhielt ich dann natürlich noch einen Gebührenbescheid über 60 € (60€!! Bearbeitungsgebühren! Gehts noch?!). Das Geilste ist, dass in dem Schreiben stand, dass mein Auto auf Grund der akuten Gefährdung des Verkehrs unverzüglich abgeschleppt werden musste....mmh, is klar, deswegen hab ich auch schon am 11.11. einen Strafzettel bekommen. Mal ganz abgesehen von diesem Widerspruch in sich. Ist das Rechtens, dass ich 2 Strafzettel für dasselbe Vergehen bezahlen muss?

Verkehr, Strafzettel
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