Extra geld anbieten wie heißt das?
Also wir haben einen wohnung gefunden. Wie heißt das Geld, was wir dem Anbieter extra noch geben, also damit wir die Wohnung bekommen? MfG
5 Antworten
Bei Wohnungsvermietung über einen Makler muss der Besteller zahlen.
Da könntet Ihr dem Vermieter freiwillig anbieten sich zu beteiligen oder sie ganz zu übernehmen.
Als Vermieter würde bzw. werde ich hellhörig werden wenn Jemand versucht mich zu bestechen.
Klar es kann sein, dass Jemand wegen dem angespannten Wohnungsmarkt in bestimmten Städten versucht sich somit eine Wohnung zu sichern,
Ich aber würde z.B. einen Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters fordern.
Bei Anmietung einer Wohnung wird regelmäßig noch eine Mietsicherheit / Kaution in Höhe von 2 - 3 Monatsmieten ( Kaltmieten ) verlangt.
Handelt es sich um ein Wohnraummietverhältnis, ist die Höhe der Mietkaution auf das Dreifache der monatlichen Kaltmiete begrenzt. Bei der Kaltmiete handelt es sich um die Miete abzüglich der Betriebskostenpauschale bzw. -vorauszahlungen. Geregelt ist dies im § 551 Abs. 1 BGB. Der Vermieter kann aber nicht nur eine Kaution als Mietsicherheit verlangen, sondern zum Beispiel auch eine Bürgschaft.
Zu beachten ist dann, dass beide Sicherheiten nicht das Dreifache der
Kaltmiete übersteigen dürfen. Andernfalls liegt eine unzulässige
Doppelsicherung vor (Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 05.04.2006, Az. 6 U 75/05).
Oder meinst Du Schmiergeld / Bestechung? Oder Abstandszahlung für in der Wohnung verbleibende Einrichtungsgegenstände wie z.B. Einbauküche?
sie wissen schon einiges... also ich meinte dass: Wir suchen seid lange eine Wohnung weil unser Hausbesitzer selbst hier wohnen wird. Wir müssen bald weg. Wir finden einige Anbieter aber bekommen keine Antwort, weil sehr viele die Wohnung bekommen. Also ich wollte wissen, ob ich dem Anbieter extra Geld geben kann, damit er uns die Wohnung vermietet? oder ist so etwas verboten? ich meine nicht Kaution oder so... oder auch die Miete erhöhen un die Wohnung zu bekommen? MfG
Provision für Vermittlung
Landskknechte bekamen außerhalb der Soldzahlung bei Vertragsabschluss ein "Handgeld" >> "Vergoldeter Handschlag >> Uso > Handelsbrauch zwischen ordentlichen Kaufleuten.
Bestechungsgeld, Backschisch