Fazit, final:
Es handelte sich um die Löschung im Grundbuch beim Amtsgericht. Diese steht bei mir in der Urkungendenrolle unter §12 Löschungen.

Urkundenrolle
§12 Löschungen
Das im Grundbuch von XXXXX Blatt XXXX in Abt. XXX unter lft. Nr. XX eingetragene Recht wird vom Käufer nicht übernommen.

Der Verkäufer beantragt hiermit Löschung des vorgenannten Rechtes un Grundbuch von XXXXX Blatt XXXX.

Der Verkäufer beauftragt den beurkundenen Notar mit der Einholung der Löschungsunterlagen und trägt alle damit im Zusammenhang stehenden Mehrkosten.

Vielen Dank für die Hilfe von allen beteiligten!! :)