Ehevertrag, wie seht ihr es?

Mein Mann und ich sind seit 10 Jahren zusammen u seit 5 verheiratet ,haben einen gemeinsamen Sohn der 6ist.

Als wir die Ehe schlossen wurde er von seinen Eltern ,die Recht wohlhabend sind, mehr oder weniger dahin gedrängt  einen Ehevertrag aufzusetzen.Das was drin steht wurde quasi vorgegeben.

Hätte ich nicht zugestimmt , hätten sie ihn soweit bekommen ,die Ehe nicht einzugehen.Ich hatte also keine Wahl,denn ich wollte mit ihm zusammen sein ,ein Leben als Ehepaar und gleichnamige Eltern für unseren Sohn sein.Eine Familie vor dem Gesetz.

Heute haben seine Eltern keinen Einfluss mehr auf ihn.Er ist frei in seinen Entscheidungen , trotzdem hat diese finanzielle Orientierte Erziehung extreme Spuren hinterlassen.

Ich bin seit Geburt unseres Kindes Zuhause und kümmere mich um Haushalt und Kind ,bin eine Hausfrau,die ihren Job gut macht,alles sauber ,gekocht sehr fürsorglich.Habe mich selbständig gemacht,was derzeit aber noch keinen Gewinn bringt.

Wir haben einen Vertrag mit Gütertrennung auch bei Zugewinn im Falle der Scheidung U im Falle ,dass ich eben Zuhause bin und nichts verdiene.Ich gehe immer leer aus.

Nun wollen wir (er) ein Haus kaufen und derzeit fühlt sich alles so an als würde er sich ein Haus kaufen.Was ist,wenn ihm was zustößt ,durch Gütertrennung im Vertrag,wer ist dann der Erbe, steh ich später ohne Wohnraum da?

Ich bin momentan so durcheinander..

Ich habe auf Job verzichtet für unser Kind (tue ich auch gerne)..aber ich denke ich steh ggf am Ende mit nichts!

Mein Mann sagt einfach nur ob ich mich bereichern will fürs nichts tun.

Das verletzt mich so,ich kümmere mich um alles im Haus U Kind fast allein.. er ist nur arbeiten U echt keine Hilfe.Er ist krass gesagt ,der Ernährer...

Wie seht ihr das alles,für mich ist diese Tatsache ,wie ein Geschäft , keine Ehe aus Liebe.Ich komm so schwer klar damit.

Immobilien, Ehe, Partnerschaft, gesetzlich
Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung Verträge, was passiert beim Besitzerübergang nicht Eigentümerwechsel?

Hallo,

sagen wir mal der Verkäufer (Eigentümer) hat die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung Verträge nicht gekündigt. Es läuft von 01.01.2018 - 01.01.2019 (wenn nicht vor 3 Monate gekündigt wird verlängert es sich um 1 Jahr weiter). Es würde zu monatliche Zahlung gewechselt, also man zahlt nicht mehr 1800€ jährlich, sondern 150€ monatlich und es wird monatlich per Lastschrift abgebucht.

Was, wäre wenn der Verkäufer am 02.2018 die Immobilie verkauft, und nur der Besitzerübergang erfolgt am 04.2018. Im Kaufvertrag steht es übernimmt nach der Zahlung des Kaufpreises alle Verträge, ab nächsten Monat des 1 Tag, sagen wir mal er zahlt am 20.03.2018 und ab 01.04.2018 ist der Käufer der neue Besitzer.

Wer muss jetzt die monatliche Zahlung (ab 01.04.2018) vornehmen? Falls der Käufer die Verträge weiter behält?

Edit: Ich hab die Lösung gefunden um es besser zu verstehen mit Zeitangaben hier die Info.

Nehmen wir einfach, die Beispiele dich ich genannt habe. Die Verträge von Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung laufen von 01.01.2018 - 01.01.2019, sonst wurde sofort in der ersten Januar Woche den vollen jährlichen Beitrag abgebucht von 1800€. Aber von 2018 - 2019 hat man mit der Versicherungen vereinbart, auf monatliche Zahlung zu wechseln. In diesem Beispiel Fall 150€ monatlich wird abgebucht.

Nehmen wir den Beispiel hier weiter, im Kaufvertrag steht der Käufer übernimmt ab Besitzerübergang Nutzen und Lasten ab nächsten Monat des 1 Tag (das heißt, er kriegt die Mieten und alle Verträge). Aber, weil bei Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung es anders geregelt ist, gilt der Wechsel erst, wenn der Eigentumwechsel statt gefunden hat, bis dahin ist der bisherige Eigentümer (Verkäufer) für die Kosten zu ständig.

Sagen wir mal der Besitzerübergang erfolgt, wenn der Käufer den Kaufpreis zahlt, also nehmen wir das Beispiel nochmal, also am 20.03.2018 den Kaufpreis gezahlt. Ab 01.04.2018 der neue Besitzer, weil der Käufer einverstanden ist bis zum Eigentumwechsel die monatliche Kosten der Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu übernehmen, wird seine Bankverbindung, für den Bankeinzug dafür verwendet. 

Dann sagen wir mal, die Stadt war so schnell und der Eigentumwechsel ist am 15.04.2018 erfolgt, man sieht es im Grundbuchauszug. Ab hier ist der Käufer der neue Eigentümer, und für die Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung zu ständig. Weil er vorher gesagt hat, er möchte nicht kündigen, wird er ab 01.05.2018 die nächste monatliche Zahlung weiter übernehmen müssen.

Aber der Verkäufer ist erst raus, wenn der Käufer oder Verkäufer der Versicherungen meldet mit dem Eigentumwechsel. Wichtig hier nochmal die Versicherungen sofort darum bitten, es zu erledigen, ist auch ihre Pflicht. Nur dadurch ist der Verkäufer nicht mehr Inhaber des Vertrages. Damit man keine Probleme in der Zukunft bekommt, wie sie haben den Beitrag nicht bezahlt oder so.

Haus, Wohngebäudeversicherung, Versicherung, Recht, Immobilien, Haftpflichtversicherung, Mehrfamilienhaus, Besitzerwechsel, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
hohes Hausgeld beim Wohnungskauf? Was ist zu beachten?

Ich habe die Möglichkeit eine 75 qm Wohnung im DG (Kaupfpreis 40000€) in einer relativ guten Lage für sehr günstiges Geld zu erwerben. Mit einem Haken aus meiner Sicht. Der Haken ist das Hausgeld beträgt alleine schon 370 €.

Das Haus (8 Mietparteien, Wohnungen unterschiedlicher Größe) hat sogar Rücklagen von ca. 8000 € und alles ist super saniert. Es wohnen aus meiner Sich auch vernünftige Mieter im Haus (zumeist Eigentümer)

Ich habe den Eigentümer gefragt warum das Hausgeld so hoch sei. Daraufhin meinte er dass eine 6-köpfige Familie in dem Haus gewohnt hat und die Eigentümer bei der Eigentümerversammlung beschlossen hätten, dass das Hausgeld nicht pro Quadratmeter abgerechnet werden soll, sondern pro Personen je (Miet)wohnung. Sie fanden es wohl unfair, dass Hausgeld pro Quadratmeter zu bezahlen, weil in den übrigen Wohnungen nur wenige Personen gewohnt haben. Aus diesem Grund ist das Hausgeld wohl sehr hoch.

  1. Frage: Meint ihr dass ist realistisch?
  2. Frage: Angenommen ich würde in die Wohnung alleine einziehen, dann wäre ich ja nur eine Person in der Wohnung.

Wenn ja , warum zahlt der jetzige Eigentümer das hohe Hausgeld von 370 €

wenn die Wohnung aktuell unvermietet ist, sprich 0 Personen in der Wohnung wohnen

3.Müsste man das Hausgeld anpassen? oder muss das in der nächsten Eigentümerversammlung durchgesetzt werden? wenn ja Wie realistisch ist es sowas durchzusetzen ?

Was haltet ihr davon. ? Bin über Ratschläge sehr dankbar und schätze eure Erfahrungen und Beiträge

Kredit, Finanzen, Wohnung, Recht, Immobilien, Immobilienmakler, Wohnungskauf, Wohnungssuche, Properties, Real Estate, Wirtschaft und Finanzen
Darf ich das Hausgeld kürzen?

Hallo zusammen,

ich habe ein akutes Problem mit der Hausverwaltung des Objektes, in dem sich meine Eigentumswohnung befindet und bitte diesbezüglich um Rat.

Der Vertrag mit der Verwaltung läuft noch ca. 14 Tage. Auf der letzten Eigentümerversammlung im Juli kündigte die Verwaltung an, dass mit Auslauf des bestehenden Vertrages eine neue Verwaltung eingesetzt werden und hierüber im Umlaufverfahren abgestimmt werden soll. Der Beschluss wurde von der Versammlung angenommen.

Allerdings hat sich die Verwaltung bis jetzt, 14 Tage vor Ablauf des Vertrages, nicht mehr bei mir gemeldet. Auf diverse Anfragen hat sie mit keinem Wort reagiert. Ich habe keinerlei Informationen darüber, wie es nach Ablauf des Vertrages weitergehen soll.

Meine Frage ist nun, wie ich mich mit der Zahlung des Hausgeldes verhalten soll. Die Verwaltung ist sehr unzuverlässig und ich befürchte, dass ich das Geld, das ich der Verwaltung für die Zeit nach dem Ablauf des Vertrages überweise, nie wieder sehen werde und ich am Ende doppelt zahlen müsste, wenn eine neue Verwaltung eingesetzt sein sollte.

Darf ich nun:

1) das Hausgeld kürzen und nur für die 14 Tage des angebrochenen Monats an die Verwaltung überweisen, für die die Verwaltung noch bestellt ist?

2) für kommende Monate das Hausgeld einbehalten, bis die Sachlage geklärt ist?

Zudem hatte mir die Verwaltung wegen einer fehlerhaften Wohnungsgrößenberechnung über einen längeren Zeitraum zu viel Hausgeld abgerechnet. Darf ich die nächste Zahlung um das zuviel bezahlte Hausgeld kürzen, um es nicht später einklagen zu müssen?

Ich bin für jede fachkundige Hilfe sehr dankbar und bitte darum, dass nur diejenigen, die sich ihrer Sache wirklich sicher sind, eine Antwort schreiben.

Ich bedanke mich schon im Voraus ganz herzlich für die Hilfe! Es ist toll, dass so ein Forum gibt!

Recht, Immobilien, Weg, Wirtschaft und Finanzen
Kurz vor Notar und Kauftermin Änderung des Einzugs- bzw. Überschreibungsdatums um über ein Jahr bei Immobilienkauf?

Ich und meine Freundin haben uns nach sehr langer Suche endlich in ein Haus verliebt und wollen dieses kaufen, haben auch schon ein kleines Gutachten erstellen lassen und sind den Verkäufern im allem entgegengekommen, haben sogar den Einzug auf deren Wunsch auf März 2018 hinausgeschoben. Wir wollten nächste Woche beim Notar den Kaufvertragsentwurf anfertigen lassen um uns und den Makler abzusichern. Nun habe die Verkäufer heute dem Makler mitgeteilt, dass Sie doch erst Mitte 2019 !!! ausziehen möchten um sich keine neue Wohnung für die Bauphase des neuen Hauses nehmen zu müssen. Wir haben leider nur einen Vorvertrag vom Makler, aber nichts vom Notar, fühlen uns aber trotzdem ziemlich hintergangen, zumal wir schon ein sehr gutes Finanzierungsangebot in der Tasche haben.

Drei Optionen stehen zur Auswahl: 1. Kauf abbrechen und der Makler sendet den anderen Interessenten das Angebot mit dem späten Kauf (Verkäufer trägt die bis dahin angefallenen Kosten) (möchten wir aber nicht!) 2. Verkauf und Übergabe Mitte 2019 (Nachteil: Wahrscheinlich höherer Zinssatz bis dahin und Bereitstellungszinsen für den jetzigen Vertrag liegen bei ca. 500€/Monat) 3. Verkauf wie Anfangs geplant im März 2018 und Übergabe Mitte 2019, in der Zeit wird das Haus an den Verkäufer vermietet (Evt. Nachteil: Da ein KFW 124 Eigenheimzulage Kredit mit im Spiel ist dürften wir eigentlich nicht vermieten)

Vielleicht hatte ja schon einmal jemand eine ähnliche Situation, uns ist von allen drei Übeln das Dritte am liebsten, allerdings müsste die Miete in der Zeit auch wirklich ALLE Kosten decken. Wenn das Objekt nicht so beliebt wäre, müssten wir eigentlich auch vom Kaufpreis herunter gehen!

Haus, Recht, Kaufvertrag, Immobilien, Vertrag, Kauf, Makler, Notar, Vertragsrecht, Vertrauen
Qualität von Otto Versand - Qualität der Möbel und Einrichtungsgegenstände?

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit Otto.de oder Ottoversand.at

Ich habe dort einige Interessante Dinge gefunden, welche mich optisch ansprechen, jedoch ist der Preis wirklich schon fragwürdig günstig.

Ist die Qualität eher sowie Möbelix/Aldi/Lidl und Ähnlichen Discountern

Oder ist die Qualität schon eher ausreichend genug, damit es zumindest der Durschnittsbürger in sein Wohnzimmer stellen kann, ohne das es peinlich wird, weil die Qualität so schlecht ist, und Otto ein Ähnliches Image wie KIK hat.

Leider habe ich keinerlei Informationen über Otto.de

Jedoch gibt es viele Händler, die schon ein schlechtes Image haben, wie eben KIK und Penny Markt!

Lidl ist zwar nicht so schlimm, da mir kein schlimmes Image bekannt ist, und dort oft normale Bürger zu sehen sind, aber ein Möbelstück von Lidl ist halt trotzdem minderwertig.

Die Beste Qualität bietet zumindest laut Image z.b OBI oder XXXLutz

Kann jemand die Qualität von Otto zuordnen, hat vielleicht jemand schon Möbel von Otto, und kann sagen, ob die eher sowie Aldi sind, oder doch schon die Durschnittsqualität von XXX Lutz oder Obi erreichen?

Ein Image zu Otto ist mir nicht bekannt, falls ein Image vorhanden ist, welches den Käufer in ein negatives Licht rückt, wäre dies auch gut zu wissen, da mir Otto nichts sagt.

Außer dieser Uralte Witz von 2010 mit "gekauft bei Otto.de" <- welcher für mich eher auf nen Billig Discounter hindeutet, genauso wie der peinliche Idiotenspruch von "Möbelix kost fast nix"


Die Möbel werden Öffentlich genutzt, weswegen der Händler kein schlechtes Image haben sollte, da sich sonst die Leute denken - Ohje der kauft seine Möbel bei Otto, da komm ich lieber nicht mehr vorbei

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Makler betrügt bei Hausverkauf?

Hallo zusammen, mein Mann und ich möchten ein bestimmtes Haus kaufen. Dieses haben wir gemeinsam mit dem vom Eigentümer engagierten Makler und dem Eigentümer bereits mehrmals besichtigt. Vor zwei Wochen haben wir gemeinsam den Preis ausgehandelt und die (mündliche) Bestätigung bekommen, dass er uns das Haus verkaufen wird. Danach sind wir zur Bank, haben uns zur finalen Finanzierungsbestätigung den Grundbuchauszug vom Makler geben lassen. Daraufhin wollten wir alles fix machen. Haben zur weiteren Planung den Makler angerufen. Dieser meinte, dass für alle weiteren Schritte der Eigentümer nun etwas Zeit braucht, denn seine Frau hatte einen schweren Unfall. Zwei Tage später meinte er, das Haus sei nun so gut wie verkauft an jemanden, der mehr geboten hat. Es ist schon reserviert. Wir wollten auch reservieren, hierzu teilte uns ja der Makler zu der Zeit mit, der Eigentümer brauche kurz Zeit wegen dem Unfall...
So weit, so gut. Haben wir Pech gehabt, dachten wir uns. Da wir uns aber mit dem Eigentümer auf Anhieb gut verstanden hatten, haben wir heute mal bei ihm angerufen. Dieser war sehr aufgebracht, wollte uns nämlich das Haus verkaufen, hatte vom Makler mitgeteilt bekommen, dass wir uns nicht mehr melden. Er hätte jemanden, der jetzt sofort (für Kaufpreis 10.000€ mehr) reservieren würde. Da hat er natürlich dann zugesagt, wenn man von uns nichts mehr hört. Aber jetzt will er es natürlich (wie schon die ganze Zeit eigentlich) uns verkaufen, uns hatte er ausgewählt und wir waren zuerst da. Ihm ginge es da nicht um die 10k€
Der Eigentümer setzte sich heute sofort mit dem Makler und dessen Chef in Verbindung, um diesen Betrug aufzuklären (habe seine Email als cc bekommen).
Meine Fragen: - kann der Eigentümer aus diesem Grund aus dem Maklervertrag austreten und uns das Haus privat verkaufen? - Kann die Reservierung für die anderen Interessenten auch durch den Eigentümer rückgängig gemacht werden? (Ich weiß, das ist mit Gebühren verbunden, allerdings entstand der Reservierungsvertrag aufgrund von falscher Tatsachenbehauptung.)
Danke für die Antworten!

Haus, Betrug, Recht, Kaufvertrag, Immobilien, Einfamilienhaus, Hauskauf, Makler, Notar

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