Hallo zusammen,
ich habe eine Immobilie gekauft und der Vorbesitzer bewohnt momentan diese noch gegen Zahlung einer monatlichen Nutzungsentschädigung. Jetzt gab es einen Wasserschaden, weil der Zulaufschlauch zwischen Eckventil und Mischer (in der Küche) undicht geworden ist. Der Estrich ist jetzt nass und muss jetzt per Dämmschichtrocknung entfeuchtet werden. Wer zahlt in so einem Fall? Ich, die Gebäudeversicherung (die Grundbucheintragung ist noch nicht durch, es gibt bisher nur ein Auflassungsvormerk) oder die Privathaftpflichtversicherung des Verkäufers?
Gruß und danke im Vorraus, Hurri