Ich bekomme ab1.8 eine berufliche Rehabilitation ( so eine sinnfreie Maßnahme) und da der Kostenträger die Rentenversicherung ist, beziehe ich Übergangsgeld in der Zeit. Verkürzt das auch die Bezugsdauer Alg1 ? Bis 1.8 habe ich 4 Monate Alg1 verbraucht, bleibt das dabei nach der Maßnahme oder sind dann 7 Monate weg?
Wird Übergangsgeld auf die Bezugsdauer von Alg1 angerechnet?
ALG I,
Rentenversicherung,
Übergangsgeld