Besteht eine Pflicht zur energetischen Sanierung gem. EnEV nach Kauf einer Eigentumswohnung?

Gemäß den Anforderungen an bestehende Gebäude nach EnEV in 2017 sind i.d.R. die Dämmung ungedämmter oberster Geschossdecken bzw. Dächer, Austausch alter Öl- und Gaskessel sowie die Dämmung von Rohrleitungen verpflichtend.

In §10 Abs. 4 EnEV heißt es: Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten (...) erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen (...).

1) Das Wohngebäude verfügt über mehr als zwei Wohnungen - heißt dass, die Pflichten sind bereits heute (vor Erwerb) zu erfüllen (vom aktuellen Eigentümer)?

Ich stehe gerade vor der Entscheidung eine der ETWs als Kapitalanlage zu kaufen wobei ich hinsichtlich der Sanierungspflicht nicht sicher bin, ob diese gegeben ist. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus gebaut 1967. Es verfügt über keine gedämmte oberste Geschossdecke bzw. Dachdämmung (die Gas-Zentralheizug ist von 2004, die Rohrleitungen sind ummantelt). 2008 wurde das Gebäude mittel Teilungserklärung in 8 juristische Wohneinheiten zerlegt. Die Wohneinheiten werden nun veräußert. Der Energieverbrauch liegt laut Energieausweis im Rahmen (107 kWh/qma). 2) Sind die Eigentümer der Wohneinheiten gemeinschaftlich als WEG zur energetischen Sanierung verpflichtet?

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