Nutzungsvereinbarung Grundstück - Gültigkeit bei Verkauf?

Ich habe eine Frage zum Immobilienrecht

Es gibt ein Grundstück (Gartenfläche) mit zwei fremden Grundstückseigentümern – im Grundbuch sind diese ohne konkreten Flächenzuordnung! einfach mit jeweils ½ Eigentumsanteil vermerkt .

Die Flächen wurde dann mit einer nicht dinglichen Vereinbarung / ohne Grundbucheintrag zwischen A und B aufgeteilt und über die letzten 30 Jahre so gelebt. In dieser Vereinbarung wird nur beschrieben, wer welche Grundstücksteile nutzen darf. Es gibt keinen Vermerk zu Laufzeit / Kündigung, Tod usw… Da aus DDR-Zeiten findet sich auch kein Bezug zum späteren WEG und den dortigen Definitionen

Jetzt ist B verstorben und die Erben verkauften ihren 1/2 Anteil an C.

Ich als C möchte als neuer Eigentümer nun mit A die ursprüngliche Zuordnung der Flächen etwas anpassen.

A weigert sich jedoch mit der Begrünung, dass die alte Nutzungsvereinbarung weiter Bestand hat und für sie uneingeschränkt gilt.

Daher meine Frage, ob das wirklich so ist und wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage die Nutzungsvereinbarung weiter gültig sein könnte. Der Notar hatte die Vereinbarung im Kaufvertrag als existent aber nicht bindend vermerkt und zu einer dinglichen Vereinbarung geraten. Aber der Kaufvertrag für das 1/2 ist ja nur mit den Erben von B und mir © geschlossen worden, Der 1/2 Anteil von A war ja beim Verkauf nicht betroffen, A hat also auch nicht mit den Kaufvertrag gezeichnet.

Vielen DANK!

Garten, Recht, Erbrecht, Grundstück, Nutzungsrecht, Nutzungsänderung, Wohneigentumsrecht, Wirtschaft und Finanzen
Grundstück später erschließen lassen teuerer?

Hallo wir haben ein Eckgrundstück, das geteilt wird. Es entstehen also 2 kleinere Baugrundstücke.

An der Ecke steht eine alte Altbazimmobilie, die vollständig erschlossen ist mit Strom, Wasser, DSL, Gas, Abwasser. Beim Bau, wird diese Immobilie abgerissen und ein neues Haus gebaut. Das mittlere neu geschaffene Grundstück ist noch nicht erschlossen.

Abwasser, Wasser Strom usw liegt an beiden Strassen zu den Grundstücken. In der Mitte fehlt eben nur der Hausnschluss, Zufahrt usw.

Hier gibt es die Überlegung dass Partei 1 an der Ecke baut. Ggf müssen einzelne Anschlüsse erneutert werden, da das Haus 50 Jahre alt ist. (Hat schon einen 3 Sparten Hausanschluss, inkl. Gas-DSL Anschluss).

Partei 2 ist sich unsicher wann und ob Sie in der Mitte überhaupt bauen will.

Wir hatten hier überlegt in der Mitte eine neue gemeinsame Erschließung zu machen. D.h. auf dem mittleren Grundstück würden dann alle Anschlüsse für beide Immobilien bereit liegen und müssten beim Bau nur noch angeschlossen werden. Ist das möglich ? Muss man hier Gebühren an dier Energieversorger zahlen, auch wenn eine Baupartei die Anschlüsse (noch) nicht nutzt ? Wir dachten es wäre günstiger alles neu verlegen zu lassen, da man z.B. beim Abwasser nur ein dickeres Rohr braucht oder alles nur einmal aufgebaggert werden muss. Eventuell kann man die alten Anschlüsse für die Eckimmobilier auch weiterhin nutzen, dann wäre das wahrscheinlich viel billiger.

Was meint ihr ?

Hausbau, Architekt, Grundstück, Erschließung
Finger weg von diesen Käufern?

Hallo,
wir wollen privat ein Grundstück verkaufen und haben Käufer gefunden. Wir haben zugestimmt Ihnen das Grundstück zu veräußern, wenn Sie die Finanzierung stemmen können. Um die Finanzierung zu regeln, wollten sie sechs Wochen Zeit. Parallel dazu haben Sie einen Notar mit einem Kaufvertragsentwurf beauftragt. Soweit war das alles normal, obwohl mir sechs Wochen bis sie eine Finanzierung haben schon viel erscheint, oder? Aber gut, dann haben WIR diese Käufer kontaktiert, weil das alles ewig lief und sich niemand meldete bzw. immer nur ihr Finanzberater, der Profi ist und gut Wetter machte, und darum gebeten, dass wir einen Notartermin finden – und gemeinsam einen Tag ausgesucht. Den Finanzberater haben wir auch bezüglich des Tages kontaktiert. Der sicherte uns zu, dass er sich meldet, wenn der Termin mit dem Notariat ausgemacht ist. Es kam zwei Wochen nichts. Dann riefen WIR einen Tag vor dem lose besprochenen Termin nochmals beim Finanzberater an, der behauptete dass er doch eine Mail geschickt hat und der Termin am nächsten Tag stattfindet. Wir gingen eigentlich davon aus, dass sich alle in Schweigen hüllen, weil die Finanzierung nicht steht. Der Berater wollte dann eine Vollmacht von uns für den Verkauf am nächsten Tag, da wir den Termin so kurzfristig nicht einrichten konnten. Das wollten wir nicht- natürlich, wir kennen den Berater nicht und man erwartet doch, dass ein Termin von allen Seiten bestätigt werden muss, bevor alle Seiten den Termin für gegeben annehmen. Wir haben nie einen Termin bestätigt, weil wir den nicht erhalten haben – und dann kurzfristig eine Vollmacht unter Druck erteilen? Der Berater der Käufer wollte dann wenigstens einen neuen Termin ausmachen – Weigerung unsererseits, da wir an der Zahlungsfähigkeit der Käufer zweifelten. Zwischenzeitlich haben wir mit den Käufern gesprochen, die wissen wollten, ob der Verkauf noch zustande kommt, weil sie angeblich sonst ihre Finanzierung absagen müssen. Wir haben Ihnen weder zu- noch abgesagt, aber deutlich gesagt, dass wir in der Dimension sicher nicht verkaufen, wenn wir nicht wissen, dass die Finanzierung steht. Und: Es kommt nichts.
Wie lange Zeit würdet Ihr den Käufern geben, ihre Finanzierung nachzuweisen? Bzw. hätten Sie bei euch überhaupt noch Zeit dafür, wenn ein Termin festgesetzt wird und nie ankommt (sowas passiert vielleicht schon mal), aber dadurch auch nicht bestätigt wird und dann keine Nachfrage kommt, warum man sich nicht mit einer Terminbestätigung meldet? Zumal vorher immer kommuniziert wurde, dass wir wissen wollen, dass das Geld auch wirklich kommt und man uns sagte, man hält uns auf dem Laufenden.
Auch das Auftreten des Beraters, der eine Vollmacht vorschlug, ist nach meinem Geschmack dubios. Das einfach einen Abend vor dem Termin vorzuschlagen, während die Verkäufer darüber kaum nachdenken können - und das in einer Situation, wo niemand mal nachgefragt hat, ob der Termin klar geht. Wir kommen uns völlig veralbert vor. Finger weg? DANKE FÜR ANTWORTEN

Recht, Grundstück, immobilienverkauf

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