Darf ich auf einem landwirtschaftlichen Grundstück ein tinyhouse abstellen?

4 Antworten

Ein Tinyhouse heißt deshalb "house", weil es ein Haus ist. Und deshalb darf es nicht auf ein Grundstück gestellt werden, das nur für den landwirtschaftlichen Gebrauch bestimmt ist.

Nein, du darfst so ein Haus nur auf Baugrund aufstellen.

Nein, du brauchst auch für diese Kleinsthäuser eine öffentliche Ver- und Entsorgung. Das ist nur in Baugebieten möglich.

Wenn es dein Grundstück ist und

Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein, wenn Sie Ackerland zu Bauland machen möchten: das Grundstück sollte nicht im Außenbereich der Gemeinde liegen. es gibt kaum andere Bauflächen in der Gemeinde. es gibt einen Flächennutzungsplan und der sieht das Grundstück als Baufläche vor.


Ewald783 
Beitragsersteller
 18.04.2022, 19:31

Ja das haben wir schon versucht allerdings möchte die Stadt nicht dass daraus Bauland wird deshalb die Idee