Grundstück Besitzer?

7 Antworten

Die Regelung findet sich im BGB:

§ 862 Anspruch wegen Besitzstörung
(1) 1Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. 2Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahre vor der Störung erlangt worden ist.

Bedeutet im Klartext:

Anspruch wegen Besitzstörung. (1) 1Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.

Eine Besitzstörung liegt nur dann vor, wenn es dem Störer möglich gewesen ist, den rechtswidrigen Eingriff in fremde Besitzrechte zu erkennen. Parkverbotsschilder helfen zwar, dieses Bewusstsein zu wecken, sind aber keine unbedingte Voraussetzung für die Geltendmachung der Besitzstörung.

Der Besitzer wird ja wohl nicht immer da sein und aufpassen. Und zu einer Schlägerei oder Schießerei wird es hoffentlich nicht kommen, wenn er dich gelegentlich noch mal erwischt. Mit einer Anzeige deswegen hat er schlechte Karten: Mit so was gibt sich die Polizei nicht ab. Ich würde die Wiese aber nur betreten, wenn das Gras niedrig ist.


Vampire321  15.02.2022, 11:30

Der wird aber was gegen Hundescheisse auf seiner Wiese haben

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Ubald  15.02.2022, 15:43
@Vampire321

Ja, das allerdings. Aber die kann man mit Plastiktüte aufheben und mitnehmen.

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Vampire321  15.02.2022, 15:55
@Ubald

Machen aber halt nicht alle

ich hab schon erlebt, wie so eine Promenadenmischung mit kleinem Hund an der Leine diesen in meine Einfahrt hat sein Geschäft machen lassen … ich stand einen Meter daneben und habe gerade den Kofferraum ausgeladen - die grüßt noch frech und geht weiter nachdem der köter sich ausgeschissen hatte… auf Zuruf hat die nicht regiert - da hab ich den Haufen mit einem Blatt Papier aufgehoben und bin hinterher - da fragt die mich ganz dreist was ich von ihr wollte…

ich sagte sie hätte was vergessen und ich bring es ihr gern nach Hause und leg es ihr vor die Tür … da nahm sie mit ziemlich angewiedertem Gesicht den Haufen und trug den mit ausgestrecktem Arm und wild schimpfend weg…

seitdem geht die nur noch auf der anderen Seite bei uns vorbei ;)

aber davon gibt es viel zu viele!

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lesterb42  15.02.2022, 17:25
@Vampire321
- da hab ich den Haufen mit einem Blatt Papier aufgehoben und bin hinterher

Respekt. Ich bin auch schon versucht, den Leuten das in den Briefkasten zu stecken aber meist trifft man damit dann doch die Falschen.

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Vampire321  15.02.2022, 17:47
@lesterb42

Ich hab sie ja dabei beobachtet - ich fand es schon frech den Kläffer überhaupt in meine Einfahrt kacken zu lassen, aber dann einfach umdrehen und weggehen????

ich hab mich erst gefragt ob die gute wohl irgendeine geistige Behinderung haben könnte - aber nein, für die war/ ist es völlig normal das ihre Töle überall hin kacken darf … ‚das sind doch so kleine häufchen, da stellen Sie sich aber an!‘

‚wenn die SOO klein sind passt das Häufchen ja bestimmt in ihre Handtasche …‘

DAS wollte sie dann doch nicht …;)

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lesterb42  16.02.2022, 14:01
@Vampire321
das sind doch so kleine häufchen, da stellen Sie sich aber an!‘

Ja, die Rolstuhlfahrer freuen sich da auch immer sehr, genau wie die jungen Mütter mit Kinderwagen.

Sollen die doch ihre Hunde auf ihrem Grund kacken lassen.

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woher soll ich wissen oder sehen das diese Wiese ein Besitzer hat und man nicht drauf darf.

Weil jeder Wiese einen Besitzer (und sogar einen Eigentümer) hat. Und weil man nicht einfach so anderer Leute Eigentum betreten darf.


m1chak  28.08.2022, 23:57

Das stimmt pauschal so nicht. Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es kein prinzipiell es Betretungsverbot.

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Was hast du denn auf der Wiese gemacht?

prinzipiell hat natürlich jeder Eigentümer/Pächter/Mieter das Hausrecht - auch bei Grundstücken


Maurice9411 
Beitragsersteller
 15.02.2022, 10:08

Ich habe mit meinem Hund gespielt. ja gut aber das ist im Feld einfach eine große Wiese woher soll ich wissen oder sehen das diese Wiese ein Besitzer hat und man nicht drauf darf. Das könnt ja jeder sagen.

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Vampire321  15.02.2022, 10:15
@Maurice9411

geh doch einfach mal davon aus das derjenige die Autorität hatte dir das zu sagen

Irgendwelchen Passanten wird es egal sein was du da mit deinem Hund treibst

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lesterb42  15.02.2022, 10:28
@Maurice9411
Ich habe mit meinem Hund gespielt

Dann spiel doch auf deinem Balkon mit dem Hund. Wenn das nicht erkennbar öffentlich ist, ist das privat.

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iawoiserden  15.02.2022, 11:10
@Maurice9411

Senn du mit deinem Hund auf einer Wiese spielen willst, KAUF DIR EINE EIGENE!

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m1chak  28.08.2022, 23:59

Nur innerhalb der Ortsgrenzen. Außerhalb gilt das so nicht.

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Strafbar hast du dich nicht gemacht. Gehen musst du trotzdem.


Maurice9411 
Beitragsersteller
 15.02.2022, 10:16

Ja gut aber das man doch jeder sagen das ist einfach eine Wiese im Feld da ist weit und breit nichts

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5432112345  15.02.2022, 10:35
@Maurice9411

Du kannst dich natürlich weigern. In dem Fall schützt dann aber Unwissenheit vor Strafe nicht, wenn er tatsächlich der Eigentümer ist.

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m1chak  29.08.2022, 00:00

Das stimmt pauschal so nicht.

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5432112345  29.08.2022, 09:13
@m1chak

Aha. Und unter welchen Umständen soll das sein?

Die Frage ist doch eindeutig:

  • unbefriedetes Grundstück
  • Aufforderung des Eigentümers
  • kein Duldungsanspruch

Ergo: "Strafbar hast du dich nicht gemacht. Gehen musst du trotzdem."

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