Bei unserem Reihenhausblock gibt es eine Sammelleitung zur Ableitung von Regenwasser an der die Fallrohre der Reihenhäuser angeschlossen sind.

Diese gemeinsame Sammelleitung ist bei einem Nachbar durch Wurzeln seiner Beflanzung gebrochen und es muss sie reparieren lassen. Die Kosten will er auf alle Nachbarn zu gleichen Teilen verrechnen, mit der Begründung, dass durch den Sammelleitungsabschnitt auf seinem Grundstück das Regenwasser aller abfließt.

Hat er ein Recht diese Kostenteilung zu verlangen? Welches Recht wäre das?