Haus überschreiben, Erbe, Pflichtteil?
Hallo, was ist wenn meiner Schwester das Haus und Grundstück von unseren Eltern überschrieben wird mit dem späteren Erbe meiner Eltern? Was ist mit dem Pflichtteil, ist das weit zuvor überschriebene Haus dann Teil der Erbmasse, des Pflichtteils oder würde ich komplett leer ausgehen? Danke
5 Antworten
Wenn du in dem Vertrag nicht mitwirken darfst, deine Eltern kein Testament schreiben und noch 10 Jahre leben - ist das Haus keine Erbmasse.
Um diese 10 Jahres Frist auszuhebeln, besteht nur die Möglichkeit, wenn du deinen Pflichtteil vom Hauswert jetzt bekommst und dafür im Vertrag auf die Geltendmachung des Pflichtteil verzichtet.
Eine Schenkung wird nach dem deutschen Recht erst mit dem Ablauf nach zehn Jahren gültig. Solltest Du vor Ablauf der zehn Jahre versterben, muss der Besitzer des Hauses seine Geschwister abfinden. Mit jedem Jahr, das Du nach der Schenkung lebst, gehören Deinem Nachkommen zehn Prozent des Hauses. Nach fünf Jahren sind es 50 Prozent und erst nach zehn Jahren ist die Überschreibung für das Haus abgeschlossen.
Woher stammt deine Weisheiut ? Es gibt allenfalls den Pflichtteilsergänzungsanspruch nacxh § 2325 BGB, der besagt, dass der Wert einer Schenkung des Erblassers rechnerisch dem für die Bemessung des Pflichtteils maßgebenden Nachlasswert hinzugerechnet werden muss. Pro Jahr, das nach der schenkung abläuft, mindert sich die Zurechnung um 10%, so dass sie ab 10 Jahren erledigt ist.
Meine Weisheit habe ich verlinkt. Und wenn du es nachverfolgen würdest, kommt genau das raus, was du gerade nochmal schreibst. Das da oben ist ein Auszug, nichts anderes.
Nehmen wir mal an das deiner Schwester das Grundstück komplett überschrieben wird.
Dann muss sie im Todesfall deiner Eltern trotzdem die anderen Erben auszahlen.
Bsp.: Das Grundstück mit Haus hat einen Wert von 500.000€. Deiner Schwester wird es 2022 überschrieben. So, deine Eltern sterben 2027, das sind 5 Jahre und laut Erbrecht muss deiner Schwester das Grundstück mit Haus 10 Jahre oder länger gehören damit die anderen Erben von dem Verkauf des Grundstücks keinen einzigen € mehr sehen. Denn das Erbrecht schreibt vor, dass pro Jahr 10% des Grundstückwertes abgezogen werden bis nach 10 Jahren die 100% voll sind.
Mit anderen Worten müsste deine Schwester dir nach 5 Jahren noch 50% des Wertes des Grundstücks auszahlen.
Was aber leider auch so nicht richtig ist! Die 50 % werden lediglich der Bemessung des Plichtteils hinzugerechnet. Wenn also die 50 % in dem Beispiel nun 250.000 € sind, so erhöht sich die Bemessung des Pflichtteils um diesen Betrag. D.h. es wird so getan, als wäre Dein gesetzliches Erbe um die 250.000 € höher, davon der Pflichtteil sind aber nur 125.000 €, welche Dir Deine Schwester dann in Cash abdrücken müsste.
Dann wäre es aber so, dass wenn meine Eltern in sagen wir mal 15Jahre versterben würden, alles bei meiner Schwester verbleiben würde?
Somit würde, so denn keine weitere "Erbmasse" vorhanden ist, kein Erbe für uns vorhanden sein?
Jedenfalls wäre das Grundstück nicht Teil der Erbmasse. Schmuck, Geld, Wertpapiere, Möbel usw wären trotzdem Erbmasse und würden unter allen Erben zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.
ok danke für die Antwort. Dann sollte man bei so einem Vorhaben wohl eher "aufpassen"....
Wie willst du das? Es liegt allein an deinen Eltern lebzeitig zu entscheiden, was sie mit ihrem Vermögen machen. Sie könnten es auch mit tibetanischen Tempeltänzern durchbringen, wenn sie Spaß daran hätten.
Korrekt. Aber das Gespräch und die Konsequenzen können ja im Vorfeld noch einmal gezielt besprochen werden. Und ja, die tempeltänzer seien gerne gegönnt :-)
Natürlich kann man es ansprechen, hängt vom eigenen Verhältnis zueinander ab. Mir würde sich in diesem Zusammenhang schon die Frage durch den Kopf gehen, warum die Eltern ein Kind zu bevorzugen scheinen.
Hallo, mit Erbangelegenheiten kennen sich die Anwälte am besten aus, lieben Gruß
Wenn Deine Eltern nach der Überschreibung noch 10 Jahre leben, ist es kein Teil des Erbes.
Auf das restliche Vermögen hast Du aber zur Hälfe Anspruch (bei nur einer Schwester).
Sterben Deine Eltern innerhalb der 10 Jahre, müsste deine Schwester Dich ggf. auszahlen.
alles falsch