Hallo zusammen,

Folgender Fall:

Meine Nachbar hat ein 5 Parteienhaus gebaut. Das Haus steht ca. 4,5 - 5m von der Grundstücksgrenze entfernt. Nun hat die untere Wohnung eine ca. 5m breite ( mit Platten belegte )Terrasse bis zu meiner Grundstücksgrenze bekommen. Als ich meinen Nachbar darauf angesprochen habe, ob er keinen Abstand zur Grenze einhalten müsse, sagte er mir in etwa folgendes:

Da er für die Terrasse keine Baugenehmigung braucht, müsse er auch keine Abstandsflächen einhalten und lt. Nachbarschaftsrecht braucht er auch meine Zustimmung nicht, da die Terrasse an einen Bereich liegt, wo sie mich auch nicht wirklich stören würde und ich deswegen eine Zustimmung nicht verweigern kann, somit braucht er sie auch nicht. Außerdem wäre die Terrassengröße teil des Mietpreises und eine Verkleinerung würde die Mieteinnahme reduzieren und das wäre für ihn nicht hinnehmbar.

Ist das so wirklich Richtig? Ich dachte immer, es muss eine Abstand von 2m eingehalten werden.

Gruß

Norbert