Wer kann unabhängig und adäquat die Standsicherheit von Bäumen auf meinem Grundstück beurteilen??

Wir haben ein großes Grundstück, darauf unter anderem zwei große, hohe Lärchen.

An sich würden wir sie gerne stehen lassen, da sie noch von meinen Großeltern gepflanzt wurden und mittlerweile etwa 60 Jahre alt sind - also auch ein emotionaler Faktor.

Bisher war auch eine potentielle theoretische Kippgefährdung bei Wind - wenn sie denn bestehen sollte - unproblematisch, da sie zu großen Teilen in alle Richtungen auf unserem Grundstück gelandet wären, wo sie – wenn überhaupt – überschaubaren Schaden angerichtet hätten oder auf einem unbebauten, ungenutzten, verwilderten Nachbargrundstück.

Seit einem knappen Jahr wird das Nachbargrundstück nun aber auch bebaut, so dass ich natürlich auch für die neuen Nachbarn eine potentielle Gefährdung ausschließen möchte – gleichzeitig aber auch nicht unnötig die Bäume einfach pro forma fällen möchte.

Vor einigen Jahren hatten wir bereits eine Baumfäll-Firma vor Ort, die einige Bäume auf dem Grundstück beseitigt hat. Diese bescheinigte zwar eine (angebliche) Kippgefährdung, jedoch hatte man den Eindruck, dass diese Firma das für jeden Baum aussprach (es war wirklich fast jeder Baum auf dem Grundstück…), so dass der eindeutige Eindruck entstand, dass es primär darum ging einen weiteren Baum fällen und abrechnen zu können. Die Firma war sehr unsympathisch, hat viel auf dem Grundstück kaputt gemacht und auf keinen Fall den Eindruck einer Verlässlichkeit erweckt.

Da die Bäume nach außen keinen Eindruck von Krankheit, Schwäche oder sonstiger Veränderung zeigen, haben wir sie damals einfach stehen lassen und bisher auch keine Probleme damit gehabt.

Aus der oben genannten Konstellation heraus denke ich nun natürlich darüber nach, wen ich unabhängig die Bäume begutachten lassen kann. Ich will da keinen Baumpfleger drauf schauen lassen, der nur die €-Zeichen in den Augen hat, weil er für einen jeden gefällten Baum abrechnen kann, sondern jemanden, der das wirklich adäquat und unbefangen beurteilt.

An welches Gewerbe muss ich mich denn da wenden?! Vor allen Dingen, weil ich natürlich hinterher auch ganz gerne eine Bestätigung schriftlicher Form hätte, dass die Bäume begutachtet wurden. Weiß jemand wie häufig man Bäume begutachten lassen muss, damit es als adäquate Fürsorge gilt?

Vielen Dank!

T3Fahrer

Haus, Garten, Baum, Recht, Grundstück, Gutachten, Sturm
Steht mir mein Eigentum was auf einem Verkauften Grundstück steht noch zu?

Hallo, im Mai 2018 ist mein Vater verstorben. Er besaß ein Grundstück auf dem ich noch eine Menge Sachen von mir zu stehen hatte (Autos, Motorrad, Moped, Boot), wozu ich auch die Papiere und Schlüssel besitze. Nun kam es aber so dass das Grundstück von meinem Onkel verkauft wurde, da ich das Finanzielle was bei dem Verkauf auf mich zugekommen wäre nicht hätte stemmen können. Als das Grundstück verkauft wurde fiel der Wortlaut: " Das Grundstück wird so verkauft wie es ist." Bei dem Verkauf wurde der Verkäufer jedoch auch informiert das noch einige Sachen von mir dort stehen, worauf er meinem Onkel welcher das Grundstück an ihn verkaufte, eine Visitenkarte bekam mit der Notiz ich solle mich doch mal bei ihm melden und das es alles garkein Problem sei. Nun, als wir uns alle etwas erholt hatten nach dem Tod meines Vaters, meldete ich mich bei dem Käufer der mir freundlich zusicherte, es wäre garkein Problem noch Sachen von dort zu holen und es hat keine Eile für ihn. Er meinte von sich aus, er würde sich auch nochmal melden. Bis heute vergeblich.

Nun habe ich gestern erfahren, dass der Käufer irgendwie meine Autos zum verschrotten vor das Grundstück bewegt hat und nun sind sie weg. Ich habe vor ihn morgen anzurufen und ihn damit zu konfrontieren. Nun befürchte ich das er einige Sachen die mir gehören selbst verkauft hat, verschrotten ließ, obwohl er sagte das ich diese abholen könne und das er sich auch nochmal meldet deswegen.

Nun ist meine Frage ob mir diese Sachen denn zustehen und ob ich im Recht bin falls es soweit kommt das der Verkäufer sich quer stellt.

Recht, Rechte, Gesetz, Eigentum, Grundstück, kaeufer, Verkäufer, Verkauf, Rechtliche Lage, Auto und Motorrad
Der Nachbar stellt anteilige Forderungen für seine Neuvermessung des Grundstückes?

Ein freundliches Hallo an meine eventuellen Helfer!

Wir wohnen seit vierzig Jahren auf unserem Grundstück und halten einen guten Nachbarschaftlichen Kontakt. Jetzt haben wir einen neuen Nachbarn bekommen, der sich innerhalb kürzester Zeit mit allen rundum verstritt. Zudem provoziert er ständig auf irgend eine Weise, wie Installation von Kameras etc.

Doch meine Frage ist folgende: Vor einigen Monaten hat besagter Nachbar ein Vermessungsbüro geordert um seine Grundstücksgrenzen wegen fehlender Messpunkte neu vermessen zu lassen. Nachdem diese erfolgte, fand ein Treffen mit allen angrenzenden Nachbarn und unserem Bürgermeister inkl. einer Ortsbegehung statt. Vor dieser Begehung wurde im Beisein aller, die Frage gestellt, ob wir Nachbarn für die Kosten der Vermessung mit aufkommen müssen? Dies wurde sowohl von der Chefin des Vermessungsbüros, wie auch dem neuen Nachbarn (Auftraggeber) verneint.

Heute kommt ein Anwaltsschreiben im Auftrage unseres Nachbarn, mit der Aufforderung, dass wir nicht gewillt seien, die anteiligen Vermessungskosten zu tragen und daher im Verzug seien und nun aufgefordert werden innerhalb von 7 Tagen die Forderung zu begleichen. Weiterhin fordert der Anwalt , dass wir zwei Zaunsäulen die sich auf der Grenze befinden, aber deren Betonfundament um einige Zentimeter auf das Grundstück des Nachbarn reicht, innerhalb von 8 Tagen zu entfernen haben. Dazu muss gesagt werden, dass diese Säulen bereits vierzig Jahre so platziert stehen und mit dem früheren Besitzer des Nachbargrundstückes in gemeinschaftlicher Nachbarschaftshilfe gesetzt wurden.

Und zum Schluss kommt noch die Rechtsanwaltsrechnung, die bis zum nächsten Tag zu zahlen ist. Rechnungsstellung ist am 18.03.19 - Posteingang: 21.03.19 Zahlungstermin 22.03.19

Das kann doch nicht rechtes sein, oder irre ich mich?

Recht, Grundstück, Nachbarn
Muss ein Zaun einen Mindestabstand zur öffentlichen Straße einhalten?

Muss ein Zaun an Mindestabstand zur öffentlichen Straße einhalten?

Folgende Konstellation:

Durch unsere Wohnsiedlung führt eine relativ schmale Straße hindurch (Zone 30), nur etwa eine Spurbreite, dafür nur auf einer Seite ein Bürgersteig, welcher abgesenkt ist und das Niveau der Straße hat, bei Gegenverkehr wird hier drauf ausgewichen.

Auf Höhe unseres Grundstücks liegt der Bürgersteig auf der Gegenseite – also grenzt unser Grundstück (Garten/Grünstreifen) unmittelbar mit einem Bordstein an die Straße. Der bisherige, jetzt austauschwürdige Zaun liegt circa 1,5 Meter ins Grundstück hinein, da zu Zeiten des Hausbaus der vordere Grünstreifen von etwa einem guten Meter Breite an die Stadt/das Land abgetreten werden musste, für was auch immer, jedenfalls als Grünstreifen an der Straße entlang. Im Rahmen einer Straßenerneuerung bestand vor Jahren für uns die Möglichkeit diesen Grünstreifen zurück zu kaufen, was wir auch durchgeführt haben. Da immer wieder Fahrzeuge, gerne auch LKWs, unsere Grünpflanzen plattfahren und sich auch Hunde darin verewigen, was die Grünpflege unattraktiv erscheinen lässt, würde ich den neuen Zaun an und für sich gerne bündig am Bordstein entlang an der Straße entlang erstellen. Dies hieße, dass unser Zaun eine Bordsteinbreite, also vielleicht 20 cm Breite, von der Fahrbahn errichtet wäre. Wäre dies zulässig? Wenn theoretisch ein Fahrzeug mit großem/langem Außenspiegel unmittelbar bündig am Bordstein entlang fahren würde, wäre natürlich nicht ausgeschlossen, dass er mit dem Außenspiegel am Zaun hängen bleibt. Hier möchte ich natürlich vermeiden für so etwas haftbar gemacht zu werden.

In diesem guten Meter Grünstreifen liegen anteilig auch Versorgungsleitungen, die grundsätzlich zugänglich bleiben müssen, insofern darf hier zum Beispiel keine Mauer errichtet werden. Mir schwebt ein Drahtmattenzaun vor, welcher ja recht einfach wieder abzubauen ist (ist an den Pfosten verschraubt), wenn man dann wirklich jemand von der Stadt mal die Leitungen erneuern muss.

Falls hier niemand eine Antwort weiß, wo könnte ich das in Erfahrung bringen? Beim Bauamt?

Vielen Dank!

T3Fahrer

Recht, Grundstück, Zaun, Baurecht NRW, Auto und Motorrad

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