Entnahme Wasser aus Teich als dritter?
Hallo,
Wie verhält sich folgender Sachverhalt? Mein Nachbar besitzt zur Hälfte einen Teich wo ich die Erlaubnis bekommen habe Wasser zum Gießen zu entnehmen. Der zweite Eigentümer des Teiches findet dies natürlich nicht gut und hat mich deswegen angezählt. Habe ich was zu erwarten? Anzeige oder ähnliches?
1 Antwort
Na wenn Du es ab jetzt bleiben lässt, dann vermutlich nichts.
Tatsache ist ja, dass Dir in jedem Fall der Teich nicht gehört. In sofern würde ich da kein Wasser entnehmen, wenn ein Anteilseigner das nicht will.
Lustigerweise habe ich grad im gültigen WHG im Paragraph 26 folgendes gefunden.
"...Eine Erlaubnis oder eine Bewilligung ist, soweit durch Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt ist, nicht erforderlich für die Benutzung eines oberirdischen Gewässers durch den Eigentümer oder die durch ihn berechtigte Person für den eigenen Bedarf, wenn dadurch andere nicht beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung sowie keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind..."
Ja. Wozu soll das (mal ganz abgesehen von ob Dir Partei A rein theoretisch erlauben würde "seine" Hälfte zu entnehmen und das theoretisch auch rechtlich sauber wäre...) denn führen? Streit um Wasser? Ne Anzeige? Schadensersatzforderungen für Wasser? Irgendwelche komischen Schlichtungstermine?! Zu viel Ärger -find ich-
Hast ja recht. Ich find die Diskussion an sich schon sinnfrei. Aber es kann niemand in Frieden leben wenn es der Nachbar nicht will.
Habe jetzt mit der unteren Wasserbehörde gesprochen. Und mir wurde der SV aus Sicht der Behörde erklärt. Es bedarf keine Erlaubnis aller Eigentümer zur Entnahme von Wasser solange ich einen Eimer oder eine Kanne benutze (sog. Gemeinbedarf). Was ich nicht darf ist eine elektrische Pumpe nutzen. Dies müsste dann die untere Wasserbehörde genehmigen usw....