Abstand von geparkten Autos an Grundstücken ohne Bordstein?
Hallo, mein Vorgarten grenzt direkt an eine Straße ohne Bordstein. Ich habe keinen Gartenzaun. Autos parken direkt an meiner Grundstücksgrenze. Meine Frage: Gibt es Mindestabstände die geparkte Autos einhalten müssen damit ich auch von der Straße aus das Grundstück betreten kann bzw. Gartenarbeiten durchführen kann ohne die geparkten Autos zu beschädigen.
4 Antworten
Du hast keinen Anspruch darauf, dass ein bestimmter Abstand zu deiner Grundstücksgrenze eingehalten wird.
Was parkende Autos allerdings nicht dürfen: die Zufahrt zu deinem Grundstück blockieren.
Auch wenn du einen Zaun hättest, dürften die Autos direkt daneben parken.
Nein.
Dein Grundstück endet an der Grundstücksgrenze. Punkt.
Wenn es kein sonstiges Parkverbot gibt, darf dort geparkt werden.
Nur Ihre Grundstücksein-/zufahrt genießt einen gewissen Schutz
Unter einer Grundstückseinfahrt bzw. -ausfahrt versteht man die Grundstückszufahrt, die dieses mit einer öffentlichen Straße verbindet. Die Grundstückszufahrt kann über einen öffentlichen Verkehrsraum wie zum Beispiel einen Gehweg führen und ist für Verkehrsteilnehmer zumeist durch einen Bordstein, der abgesenkt ist, gut erkennbar. Ein weiterer Hinweis auf eine Grundstückseinfahrt bzw. -ausfahrt können Garagentore, Tore, Mauerpfeiler oder Fahrbahnmarkierungen geben. Auch Fahrspuren auf Boden, der unbefestigt ist, können auf eine Grundstückseinfahrt bzw. -ausfahrt hinweisen. Denn laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: 4 StR 535/70) ist ein zur Fahrbahn hin abgesenkter Bordstein nicht zwingend für eine Grundstückseinfahrt bzw. -ausfahrt erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Schild „Einfahrt freihalten“ auf eine Grundstückseinfahrt bzw. -ausfahrt hinweist.
Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein solcher auch nicht freizuhalten.
Anders verhält es sich bei der Räum- und Streupflicht des Anliegers, der auf Straßen ohne Gehweg einen entsprechend breiten Streifen im allgemeinen an der Seite der Fahrbahn begehbar zu machen hat.
In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte zu beseitigen.
Diese Frage ist ohne genaue Kenntnis der Sachlage schwer zu beantworten. Beim Bau eines Parkplatzes muss man sich an bestimmte Abstände zum Nachbargrundstück halten. Diese Abstände sind vom Bundesland abhängig und in der Landesbauordnung festgelegt. In der Regel beträgt der Abstand ca 2-3 Meter. Da es sich aber offensichtlich um öffentliche Parkplätze handelt, sieht die Sache schon wieder anders aus. So könnte die Stadt einen Bebauungsplan vorgelegt haben, der Parkplätze direkt an der Grundstücksgrenze vorsieht. Das Recht, Gartenarbeiten auch von den Parkplätzen aus durchzuführen, sehe ich in keinem Fall.
im Bebauungsplan ist kein Parkplatz eingezeichnet. Der Rest der Straße ist von der Stadt bepflanzt nur bei mir nicht und da stellen sich die Autos hin. Ich habe grundsätzlich kein Problem damit nur mein Grundstück kann ich schlechter betreten als meine Nachbarn.
muss ein Gehweg auch freigehalten werden, wenn das Grundstück direkt an die Straße angrenzt? Oder ist eine Zufahrt nur für Autos?