Kaufinteresse an Grundstück mit Brief mitteilen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist nichts dabei, einem Grundeigentümer sein Kaufinteresse mitzuteilen.

Sehr geehrter Herr... oder
sehr geehrte Erbengemeinschaft oder
sehr geehrter Herr Präsident (wenn es sich um ein Unternehmen handelt, an dessen Spitze ein Vorstandsvorsitzender ist)

Mein Name ist... Seit dem ... bin ich wohnhaft in ... Ich trage mich mit dem Gedanken, mich im Ort niederzulassen und zu diesem Zweck ein Grundstück zu erwerben und zu bebauen.
Fall Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Grundstück - Parzelle Nr.... - in absehbarer Zeit zu veräussern, würde ich mich freuen, Ihnen ein Kaufangebot unterbreiten zu dürfen.

Mit freundlichen Grüssen

Da ich Schweizer bin, fallen wir nicht mit der Türe ins Haus. Deshalb formulieren wir zurückhaltend und gelegentlich im Konjunktiv. Du kannst das natürlich auf deinen eigenen Schreibstil anpassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
miezepussi  23.02.2020, 08:54

Ich würde nur nicht zweimal eine Gedanken tragen. Das klingt schon beim ersten Mal sehr altbacken und wenig einfallsreich.

... ich bin interessiert... zu erwerben

... falls Sie interessiert sind zu verkaufen...

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kabbes69  23.02.2020, 12:47
@miezepussi

ich finde es ok. Damit suggeriert der Schreiber vielleicht, dass er sich auch mit einer Nichtantwort zufrieden gibt und nicht zum „Stalker“ wird.

Ergänzen würde ich vielleicht noch:

Sollten Sie nicht der Eigentümer des genannten Grundstückes sein, würde ich mich freuen, wenn sie mir dies kurz mitteilen könnten und entschuldige mich bereits jetzt für meinen Irrtum.

Ebenso würde ich meine Kontaktdaten um Telefonnummer und E-Mail erweitern.

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miezepussi  23.02.2020, 14:18
@kabbes69

Man benutzt in einem Brief nicht zweimal die selbe Formulierung....

Die Ergänzung klingt sinnvoll

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tenno5034  23.02.2020, 14:36
@kabbes69

Den Eigentümer muss man vorher recherchieren. Das Grundbuchamt gibt Auskunft.

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kabbes69  23.02.2020, 15:11
@tenno5034

na ja, hier scheiden sich unsere Geister. Vom Grundbuch bekommst du in Deutschland eher keine Auskunft.

Aber nach 30 Jahren Berufserfahrung in Ermittlung von Eigentümer, Kontaktaufnahme - ich habe wegen Namensgleichheit bereits die Falschen kontaktiert ( im Grundbuch standen noch der Großvater so zB) oder tatsächlich falsch. Gleicher Name, kein Geburtsdatum- falsche Person.

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Bin zwar etwas spät dran mit meiner Antwort, kann dir aber mitteilen, dass ich nach dem Tod meiner Eltern einige telefonische Anfragen erhalten habe, ob ich das Haus verkaufen würde. Mein Lebensgefährte bekommt immer wieder schriftliche Anfragen bezüglich seiner Eigentumswohnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin schon alt genug um viele Dinge ausprobiert zu haben.

Ich kenne einige, die ein Grundstück haben, das man sogar bebauen könnte. Ich würde mich lächerlich machen, wenn ich bei denen eine Kaufanfrage starten würde.

Solange es nicht zum Verkauf ausgeschriebenen ist, wird es auch nicht verkauft.

miezepussi  23.02.2020, 08:57

Nein. Es ist durchaus üblich zu fragen, ob jemand bereit ist zu verkaufen.

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