Erbpacht Grundstück?

4 Antworten

Willst du das vorhandene Firmengebäude umnutzen oder willst du noch etwas neues bauen.?

Beim ersten kommt es auf den Inhalt deines Pachtvertrag an - wenn Eigentümer sich vorbehalten hat, dass jegliche Änderung seiner Zustimmung bedarf - kann er auch ablehnen. Hier wäre dein Vertrag zu prüfen. Vor allem- wie lange läuft dein Vertrag noch? Was ist in puncto Heimfallrecht vereinbart... Lohnt die Investition noch?

Willst du auf dem Gelände noch einen weiteren Bau errichten - folgt daraus eine Änderung/Erweiterung des Erbbaurechtvertrag - hier hat der Eigentümer das letzte Wort.

Dir bleibt nichts außer deinen Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen.


Miri163 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 08:07

Hallo,

Anfang der 70er haben Schwiegereltern das grüne Grundstück für 99 Jahre gepachtet. Die Gebäude sind alle von uns erbaut. Baulich zur Umnutzung ist soweit alles abgeklärt. Investieren müssen wir so gut wie nichts mehr .

Es hadert nur am Verpächter. Werde den Vertrag nochmal raussuchen und wohl zu einem Anwalt damit.

Wie gesagt, alles andere passt soweit.

Trotzdem Danke. Gruß Miri

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Vampire321  11.02.2022, 08:23
@Miri163

Anfang der 70ger… dann ist die Hälfte der Pachtzeit schon abgelaufen … die Erben des Verpächters werden sich schon freuen …

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Miri163 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 08:47
@Vampire321

Wie wahr, Leider😑, unsere Kids sind jetzt 3te Generation ...

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Vampire321  11.02.2022, 08:52
@Miri163

Dann würde ich vor irgendwelchen Investitionen mal über eine vorzeitige Pacht-Verlängerung verhandeln

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Miri163 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 09:24
@Vampire321

Es muss nichts mehr investiert werden. Wenn ist alles was damit zu tun hat, mobil gehalten.

Irgendwann wollen die Kids auf Land.

Ich möchte nur ungern 2 Standorte haben. Wir wohnen im 4 Generationen Komplex, jeder hilft untereinander und das soll möglichst so bleiben . Denn Verlängern, wenn der Verpächter sich so quer stellt, ist wohl eher nichts

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Vampire321  11.02.2022, 10:17
@Miri163

Das ist kurzfristig ok, aber was machen deine Kinder wenn in 25-30 Jahren doch sanierungsbedarf besteht? Dann läuft die Pacht nur noch 20-25 Jahre….

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Mehrere dieser von Dir nur sehr pauschal genannten Vorgaben (und noch etliche mehr), sind baurechtlich und werden somit bereits durch die Stadt/Gemeinde vorgegeben. Des Weiteren kommt es auch auf den Inhalt des Erbpachtvertrages usw. an.

Also von daher müsste das ggf. mal fachtechnisch in dieser Richtung geprüft werden, wenn man irgendetwas anders haben möchte.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Miri163 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 05:59

Danke für die Antwort.

Von der Stadt/Gemeinde würde grundsätzlich nichts dagegen sprechen (werde das gleich noch in meiner Frage ergänzen).

Nun ist aber der Verpächter total dagegen und möchte keine Tierhaltung (Ponys etc) auf dem Grundstück erlauben. Frage ist halt, darf ein Verpächter das? Im Pachtvertrag handelt es sich um das Grundstück welches bebaut werden dürfte- so wie ich das gelesen habe.

Gruß Miri

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diewoelfin0815  11.02.2022, 06:16
@Miri163

Wie ich bereits schrieb, müsste man dafür ALLE örtlichen Vorgaben und Verordnungen, die Euer Grundstück betreffen genauestens kennen. Z.B. in puncto Großtierhaltung,(vermutlich ohne gewerbliche Nutzung, oder doch?), in einem Gewerbegebiet.

Deswegen solltest Du Dich besser von einem örtlichen Anwalt beraten lassen, der sich sowohl in dem Bereich Erbpacht, als auch Baurecht auskennt.

Wenn Du uns jetzt nur einzelne Infos gibst, könnten wichtige immer noch fehlen.

Von der Stadt/Gemeinde würde grundsätzlich nichts dagegen sprechen

Du bist also schon mit denen in Kontakt getreten und die haben auch bereits ihre Zustimmung gegeben oder Euch mitgeteilt, dass nichts von dem gewünschten genehmigungspflichtig ist oder zumindest alles problemlos genehmigungsfähig wäre?

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diewoelfin0815  11.02.2022, 06:22
@diewoelfin0815
Z.B. in puncto Großtierhaltung,(vermutlich ohne gewerbliche Nutzung, oder doch?), in einem Gewerbegebiet.

Zur Ergänzung: vermute ich richtig, dass Ihr Euch ein Pony privat anschaffen wollt oder ist doch eine gewerblicher Pony-/Pferde-/Großtierhaltung geplant?

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Miri163 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 06:27
@diewoelfin0815

Ja, die anderen Sachen wären soweit abgeklärt und ja es wäre gewerblich. Auch Vet-Amt.

Gewerbegebiet und Tierhaltung sind gewerblich erlaubt. Hatten viele Gespräche mit Gemeinde und den dazugehörigen Stellen.

Es hapert nur an dem Verpächter der eine Tierhaltung (ausser Hund,Katze ,Kleintiere) nicht akzeptiert.

Werde mal versuchen hier einen Anwalt zu kontaktieren.

Danke

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diewoelfin0815  11.02.2022, 06:37
@Miri163
Werde mal versuchen hier einen Anwalt zu kontaktieren.

Das ist wirklich der beste Weg. So geht ihr in jeder Hinsicht auf Nummer sicher, dass Ihr im Recht seid und könnt dann ggf. auch gleich gegen den Verpächter vorgehen.

Viel Erfolg! 👍

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Zu oberflächlich beschrieben. Da sagt der Bebauungsplan evtl. etwas aus.
Ansonsten - Gewerbegebiet, da ist sowas normal.
Was für Vorgaben Du hast wegen Zaun etc..... keine Ahnung. Der Verpächter kann das sicher nicht vorschreiben.


Miri163 
Beitragsersteller
 11.02.2022, 06:13

Hallo,

hab eben versucht die Frage noch zu erweitern, bzw. zu erklären.

Die Stadt/Gemeinde hat soweit grundsätzlich nichts dagegen. Und lt B-Plan mit textlicher Festsetzung wäre das was wir Vorhaben auch erlaubt. Tiergestützes Coaching,Freizeitstätte etc

Daher die Frage, ob ein Verpächter sagen kann -im Nachhinein, dass Tierhaltung nicht erlaubt ist. Im Vertrag ist darüber nichts ersichtlich.

Grüße Miri

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grisu2101  11.02.2022, 06:37
@Miri163

Das bezweifel ich dann stark, was soll dagegen sprechen ? Im Zweifelsfall einen Anwalt fragen.

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Kurze Rückmeldung.

Nachdem wir alles anwaltlich Prüfen lassen haben, kann ein Verpächter kein Veto einlegen oder Vorschriften machen, ausser es wurde vertraglichen festgesetzt.

Danke nochmal an alle, die die Frage beantwortet haben.

Gruß Miri