Nachbar hat seine Baugenemigung wahrscheinlich durch falsche Angaben bekommen

Hallo,

wir haben einen Grundstücksteil zwischen unserem Grundstück und dem unseres Nachbarn dazugekauft welches er zur Zeit noch nutzt( an den restlichen sind wir noch dran und wir haben dadurch das wir schon im Grundbuch stehen Vorkaufsrecht).

Er hat sein Haus vor ca. 10 Jahren gebaut und allen hier in der Nachbarschaft erzählt er habe des Grundstück gepachtet, alle im Grundbuch eigetragenen Besitzer sind allerdings verstorben , so das dieses aber eigendlich nicht stimmen kann. Der Beweiß das er uns einen Miet oder Pachtvertrag vorgelegt hat steht noch aus. Sie wissen ,daß das Grundstück von ihnen zu räumen ist und nutzen es dennoch einfach weiter, obwohl wir es ihnen schon verboten haben.

Anstelle dessen fangen sie uns nun auch noch an zu schikanieren.

Gestern haben wir Vermessungskarten vom Katasteramt bekommen und wir mussten feststellen das die Grenzabstände des Hauses absolut nicht eingehalten wurden, das Haus steht 2.89 von der Grundstücksgrenze und der ca. 6m breite Erker im Wohnzimmer mit Glasfront sogar nur 1,78m.

Seine Tochter war die Architektin der Hauses und er ist auch vom Fach , so das es bestimmt keine Unwissenheit war.

Wir vermuten das bei dem Bauamt evl.beim Bauantrag falsche Angaben zur Grundstücksgröße gemacht wurden, da sonst selbst bei dem Erker in NRW 3m eibgehalten werden müssen , das Haus ist bis zur Dachrinne ca. 6m hoch, das wir da laut der Bauverordnung auf einen Abstand von ca. 4,80 kämen.

Wie würdet ihr euch an unserer Stelle verhalten und was würdet ihr unternehmen? Irgendwie ärgern wir uns schon über ein so rücksichtsloses und skrupelloses Verhalten.

Haus, Grundstück, Grenzabstand
Große Äste über Nachbars Garage

Hallo! Wir sind vor 2 Jahren in ein Haus von 1971 gezogen, welches ein Grundstück mit altem, hohen Baumbestand hat. Zu einer Seite des Gartens hin ist auf dem Nachbargrundstück ein Mehrfamilienwohnblock. Einige dicke Äste ragen recht weit auf das Nachbargrundstück, vielmehr über die Garage. Nun verlangt der Eigentümer des Hauses, dass ich die Bäume fällen soll, weil das ganze Laub auf seinem Hof liegen würde. Ich habe mit einigen Mietern gesprochen. Diese stört das Laub nicht und freuen sich über etwas natur am Stadtrand. Die Kinder haben auch in den großen Ästen ihre Schaukel hängen. Da ich mich also weigerte die Bäume zu fällen, will er, dass ich die Äste grenzbündig abschneide. Als ich ihm sagte, dass die Äste die Mieter des Hauses nicht stört, meinte er nur: "Die haben das ja garnicht zu entscheiden, es ist ja immerhin mein Haus!" Vor Allem stört ihn ein großer Ast, der genau über der Garage hängt, da das laub dort auf dem Garagendach liegen bleibe und das ja wohl nicht geht! Bin ich rein rechtlich dazu verpflichtet, die Äste grenzbündig abzuschneiden? Den dicken Ast über der Garage würde ich entfernen, da ich verstehe, dass er "Angst" hat, er fällt bei Sturm auf das Dach. Aber MUSS ich das? Und, FALLS der Ast wirklich bei Sturm auf dem Dach landet...wer haftet? Zählt das als höhere Gewalt? Ihn stört sehr das ganze Laub; aber man kann einem Blatt ja nicht vorschreiben, wo es hinwehen soll. Zumal er ja garnicht den Hof fegt, sondern die Mieter, mit denen ich gesprochen habe.

Über einige hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!

Baum, schneiden, Laub, Grundstück, Nachbarn, Äste
Rechte und Pflichten Grundstückseigentümer bei Strassenbau - Bitte Lesen.....

Hallo Leutz; Die Vorgeschichte: Ich bin Eigentümer eines EFH auf eigenem Grund und Boden. Hanglage, an einer Strassenecke. Vor etwa 3 Jahren kam unsere Kommune auf die Idee, die Abwasserkanäle müssten mal wieder Saniert werden. Es gab eine Bürgerversammlung mit Infoabend, wo das Procedere der Sanierung (Rohrverlegung, Strassenbau) notdürftig erklärt wurde, und die Kostenseite erörtert wurde (Stadt 1/3, Hauseigentümer 2/3 Anteil an den Gesamtkosten. Waren schonmal so 8000€ pro Immobilie. Ansonsten wurden wir Bürger aber nicht groß gefragt oder Informiert, es wurde irgendwann drauf los gebaut. Die Rohrarbeiten sind inzwischen abgeschlossen, der Strassenbau läuft gerade. Inzwischen ist wohl auch ein Gesetz durch, welches besagt, daß die Kosten des Strassenbaus ratierlich auf alle Einwohner der Kommune umgelegt wird.

Vor dem Haus befand sich vor meinem Haus ein Gully, der aber im Zuge der Bauarbeiten irgendwie verschwunden ist.

Nun hatte meine Frau gestern früh freundlichen Besuch vom Bauamt. Die Herren möchten- nein sie müssen- Auf unserem Grundstück einen Sinkkasten einbauen, und ich als Grundstückseigentümer soll dies Vollständig bezahlen.

Sinkkasten ? Damit ist ein Gully gemeint, oder ? Daher frage ich mich ? Warum muss das ding jetzt auf mein Grundstück, wo es vorher ausserhalb des Grundstücks war ? Warum werde ich als Anwohner nicht gefragt, sondern bekomme einfach gesagt "Dass muss jetzt so" ? Und warum soll ich den Sch.....ss vollständig bezahlen ?

Wir sprchen übrigens Round about von schlappen 2500 €

Mein Frau hatte diese Fragen eigentlich schon an die hohen Herren gerichtet. Bekam aber nur zu Hören " Das muss so gemacht werden" und "Wir schicken Ihnen mal ein Angebot/ Kostenvoranschlag".

Beim Thema Kanalsanierung hab ich es ja noch verstanden, Ich Profitiere ja auch von der neuen Leitung. Aber einen Sinkkasten, wo vorher keiner war.....und ich soll ihn als einziger bezahlen......da hört der Spass auf.

Kann mir jemand meine Fragen beantworten bezw. kennt jemand einen ähnlichen Fall ? Freue mich auf Rückmeldung. Danke.

Rechtsanwalt, Immobilien, Sanierung, Baurecht, Eigentum, Grundstück, Hausbesitzer, Straße, Straßenbau
Wärmedämmung und Grundstücksgrenzen - Rechtslage und Erfahrungen

Ich habe ein Haus, das eine Wärmedämmung erhalten soll. 1. Eine Wand grenzt an einen Bürgersteig. 2. Eine Wand grenzt an ein zum Teil nicht bebautes Nachbargrundstück. 3. Eine Wand befand sich direkt an der Wand eines nun abgerissenen Hauses. 4. eine Wand ist mit einem Nachbarhaus verbunden 5 eine Wand hat einen größeren Abstand zu Nachbargrundstücken.

  1. Zu Straße / Bürgersteig. Da Markierungen von Vermessungen in der nähreren Umgebung in den Bürgersteigen sind, vermute ich, daß sich die Grundstücksgrenzen dort in öffentlich genutzen Wegen befinden. Ist das so üblich? Wie ist auf dieser Seite mit der veränderten Grundstücksnutzung für Wärmedämmung zu verfahren?

  2. Wenn das Nachbargrundstück in dem Bereich, in dem eine Außendämmung sinnvoll wäre, nicht bebaut ist - gibt es Gesetze, die den Umgang und evtl. Wertausgleich regeln? Oder müßte man für wenige cm Überhang einen schmalen Streifen des Nachbargrudnstückes kaufen, mit dem ganzen Rattenschwanz an Aufwand (Verhandlungen, Vorkaufsrecht, Notar; Grundbucheintrag, Katasteramt … )

  3. Welche Gesetze und Regelungen gelten, wenn eine teilweise eigenständige Wand durch das Abreißen des Nachbarhauses plötzlich zur Außenwand wird, für Wärmedämm-Maßnahmen?

Das (Neu-) Vermessen des Grundstückes würde sehr teuer werden, da es kein einfaches Rechteck ist, sondern mindestens 8 Vermessungspunkte benötigt. In welchem Maße werden bei der Vermessung die Nachbarn einbezogen (auch die Stadt)? Wie wird es gehandhabt, wenn sich beim Vermessen Abweichnungen vom theoretischen Grundstücksverlauf zeigen?

Energie, Recht, waermedaemmung, Grundbuch, Grundstück, Vermessung, Grundstücksgrenze
Wie finde ich heraus, ob Teile einer Strasse zu einem privaten Grundstück gehören?

Hallo, ich habe eine Frage zu folgender Situation: ich habe vor einiger Zeit eine neue Wohnung bezogen. Nun gibt es leider Streitigkeiten um die Parkplätze, die sich hier befinden. Vor dem Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich 3 Parkplätze. Als wir eingezogen sind, haben wir uns darüber sehr gefreut, da vorher die Parkplatzsituation eine Katastrophe und Abends ein echtes Glücksspiel gewesen ist. Nachdem wir immer wieder mal dort geparkt haben, kam eines Tages meine Freundin auf mich zu und meinte, eine Frau wäre auf sie zugekommen, wir sollen doch da nicht mehr parken. Ein Grund wurde nicht genannt. Da sich die drei Parkplätze über 2 Hausnummern von zwei Unterschiedlichen Nachbarn erstrecken, kam uns das zusätzlich spanisch vor. Als wir uns noch einmal mit unserem Auto dort hinstellten, wurde kurzerhand unser Auto zugeparkt, sodass wir nicht mehr rausfahren konnten. Da ich mich gerade im Hof befand, konnte ich das Treiben rechtzeitig bemerken und mich bei dem Fahrer erstmal als neuen Nachbarn vorstellen und fragen, was er da tue. Höchst gereizt schrie er mich an, dass seine Frau uns doch gesagt hätte, wir sollen da nicht parken. Da der Parkplatz nicht mal vor seinem Grundstück war, fragte ich, wem dieser Platz denn gehöre. Darauf kam keine Antwort, aber er versicherte, er würde jeden Winter diesen Platz räumen (?) und ein halber meter vom Haus weg, würde zu ihm gehören. Er hätte außerdem 4 Wagen, die würden nicht alle auf seinen Hof passen, deswegen müsse er sie dort abstellen. Seltsamerweise hat er aber auch kein Schild angebracht, dass es privat wäre. Ich verstehe ihn ja, dass, wenn er schon ewig dort parkt, irgendein "Neuer" ihm ja ein Dorn im Auge sein könnte, also beließ ich es dabei und wir stellen unser Auto seit dem ungefähr dreihundert Meter weiter bergab ab, da in unserer Straße sonst keine Parkplätze sind. Ein paar Schritte sind nun echt kein Problem. Nun ist die Situation aber so, dass meine Freundin nun schwanger ist. Vor unserem Haus halten geht leider nicht, da es eine sehr enge Zufahrtsstraße ist. Und ich möchte es meiner Freundin nicht zumuten, mit Sack und Pack und Kinderwagen oder Kinderschale jeden Tag den Berg auf und ab zu laufen, bzw. in der Endphase der Schwangerschaft auch nicht.

Deswegen möchte ich gerne herausfinden, ob die drei Parkplätze auf dem Gehweg gegenüber öffentlich sind, oder wirklich zu seinem Grundstück gehören. Bei welchem Amt, oder bei welcher Verwaltung kann ich denn einsehen, wie die Besitzrechte sind? Habe ich überhaupt das Recht, Auskunft einzuholen?

LIebe Grüße

Verkehr, Grundstück, Parkplatz, Privat, öffentlich
Ererbten Grundbesitz aus ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Entschädigung?

Hallo!

Wer weiß Rat zu einer recht schwierigen Angelegenheit und kann Kunde darüber geben: kann ich ererbten Grundbesitz in den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reiches zurückerhalten? Oder gibt es dafür eine Entschädigung? Wenn ja, wie?

Zur Sache:

  1. Ich bin im Jetzt und Hier alleinige Erbin (in direkter Linie) von einem riesigen Bauerngut/Grundstück mit Häusern und Länderei, welches vor 1945 im Deutschen Reich und durch die Vertreibung meiner Urgroßeltern von dort seit 1945 heute in Polen liegt. Das Grundstück wie es steht und liegt war bis zur Vertreibung meines Urgroßvaters im Frühjahr 1945 in Familienhand. Internationalem Recht nach ist es das heute noch, nur realpolitisch und realpraktisch ist es das nicht.

  2. Die Landesrechtliche Geschichte mit dem Ort an dem das Grundstück liegt: Schon vor dem Ende des 2. Weltkrieges 1945 war das und dieser Ort alles Deutschland, Deutsches Reich, seit 1871 im Königreich Preußen des Deutschen Reiches, davor eben bloß Königreich Preußen. Der Grund und Boden auf dem das Grundstück liegt war also mindestens von 1740 bis 1945.

  3. Alle Unterlagen und Nachweise über das Eigentumsverhältnis, Grundbuchnachweise etc ... auch die über die Erbschaft und die an mich habe ich!

  4. Mit den heutigen Polen, die in "unserem" Bauerngut leben, verstehen wir uns gut.

Ich habe Interesse an "unserem" alten Grundbesitz. Wenn ich es den heutigen polnischen Bewohnern (die es wohl auch einmal von polnischen "Vorbesitzern" in den 50er Jahren abgekauft haben) nicht abkaufen möchte, kann ich den alten Grundbesitz de jure wiedererhalten??? Oder kann ich, von wem auch immer, eine Entschädigung dafür erhalten??? ** Und wenn ja, wie?**

Viele liebe Grüße, Eure Kati

Polen, Krieg, Deutschland, Politik, Recht, Vertrag, Eigentum, Grundstück, Vertreibung

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