Wir haben im Jahr 2000 ein Grundstück von unserer Gemeinde gekauft. Der Vertrag beinhaltet eine Bindungsfrist von 20 Jahren. Nun müssen wir unser Haus leider verkaufen, weil ich aus beruflichen Gründen in ein anderes bundesland ziehen muss. Hierzu habe ich folgende Fragen:

  1. Gibt es mittlerweile gesetzl. Regelungen, dfie sich mit dieser Thematik beschäftigen? Sind 20 Jahre Laufzeit bei einer solchen Bindungsfrist in Ordnung? Kann man gegen eine solche Bindungsfrist klagen (und wenn ja: mit welchetr Aussicht auf Erfolg)?

  2. Es gibt unseres Wissens nach verschiedene Laufzeiten dieser Bindungsfristen innerhalb des gleichen Baugebietes. Ist es im Sinne der Gleichbehandlung in Ordnung, wenn hier mit unterschiedlichen Bindungsfristen gearbeitet wird? Könnte man im Sinne der nicht erfolgten Gleichbehandlung dagegen vorgehen?

  3. Wo gibt es die Möglichkeit an ein Gerichtsurteil zu kommen, wenn man kein Aktenzeichen hat? Mir ist nämlich bekannt, dass in einem ähnlich gelagerten Fall mal ein Gerichtsverfahren gegegeben hat, indem unsere Gemeinde verklagt worden ist. Leider weiß ich nicht, über welche Instanzen das Verfahren gegangen ist.

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.