Guten Tag zusammen,

wir haben vor Jahren ein Reihenendhaus erworben. Hinter unserem Grundstück befindet sich ein Weg mit dem Maßen 1,50 x 20 m. Im Grundbuch wurde vermerkt: Wege- und Fahrrecht für die Anschlussgrundstücke.

Auf unserem Grundstück befindet sich ein Zaun und in der Vergangenheit war am Anfang unseres Grundstücks/Weges auch ein Gartentor vorhanden.

Das Tor wurde massiv beschädigt und von mir daher demontiert.

Laut diverser Nachachbarn wird mir nunmehr mittgeteilt, dass ich dort ein neues Tor errichten muss, da angeblich das uralte Tor von der Gemeinschaft bezahlt worden ist. Entsprechende Vereinbarungen/ Belge sind mir nicht bekannt und liegen mir seit Haus- und Grundstückskauf auch nicht vor.

Meine Frage: Können die Nachbarn von mir verlangen, auf meinem Grundstück ein Tor aufzustellen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.