Wer zahlt "von selbst" abgefallenen Heizkörper?

In der Mietwohnung unserer Mutter (Mehrparteienhaus/Eigentümergemeinschaft mit professioneller Verwaltungsgesellschaft) ist plötzlich ohne zutun am WE ein Heizkörper von der Wand gekippt. Glück im Unglück: Die Rohre sind nicht geplatzt (kein Wasserschaden) und auch kein Schaden am umherstehenden Mobilar.

Da die Verwaltung (der Eigentümer/Vermieter sowieso auch nicht) erreichbar war, hat sie den Notfall-Installateur vom Aushang angerufen, der auch gleich die Sache begutachtete und befand, die Sache am Montag morgen zu reparieren genüge. Abgesehen vom Unbehagen der nunmehr kalten Wohnung stimmte sie dem trotzdem des guten Willens wegen zu. Wir rieten ihr aber (wohnen selbst Hunderte km entfernt), bevor die Handwerker anfangen unbedingt die Verwaltung zu informieren. Diese Dame war auch tatsächlich 7.30 vor Ort und dann wurde die Sache repariert.

Jetzt heißt es plötzlich seitens der Verwaltung!!! daß die Mieterin Auftraggeberin sei und die Rechnung zu begleichen hätte bzw. der Hausratversicherung einreichen söllte. So einen Schmarren haben wir noch nie gehört, bestenfalls die Haftpflichversicherung bei fahrlässiger Schädigung der Bausubstanz, allerdings ist hier ein bauseits funktionales Element ohne Einwirkung quasi abgebrochen (der Fachmann hat auch Materialermüdung der Halter festgestellt) und soetwas fällt unserer Meinung nach auch nicht unter Kleinreparaturen o.ä.

Wir bitte um Meinungen wer das vielleicht auch schon erlebt hat. Zahlen muß hier wohl ausschließlich der vermietende Eigentümer und die von ihm beauftragte Verwaltung hat das alles ordentlich zu organisieren oder haben wir da evtl. mögliche "Klauseln" übersehen ? Vielen Dank vorab........

Mietwohnung, Heizkörper
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