Also:
Ich möchte gern ein Auto anmelden. Es existiert nur ein alter Fahrzeugbrief! Das Auto hatte bis jetzt nur EINEN Besitzer und das Auto wurde 2013 stillgelegt. Vorher niemals den Halter gewechselt etc. Auto Erstzulassung: 1999. Es gibt keinen Fahrzeugschein!!!! Ich wohne in Berlin und das Auto soll auch in Berlin angemeldet werden. Achso TÜV ect. ist vorhanden und alles gut!
So, nun folgende Frage: Ist es richtig, dass ich das Auto ohne Fahrzeugschein anmelden kann, weil ich den alten Fahrzeugbrief habe? Im Netz kann ich dazu nichts wirklich finden. Da heisst es nur, dass man dazu die Zulassungsbescheinigung 1 braucht! Also das ist mir klar, ABER da es noch der alte Fahrzeugbrief ist, wurde wohl (also laut lesen im Netz) der Fahrzeugschein einbehalten?!
Vielleicht kann mir ja jemand helfen?
Vielen Dank!!!