Mietrecht - darf der Vermieter ohne Ankündigung/Frist einen Gärtner beauftragen?

Hallo,

wir sind im Oktober in eine Wohnung mit Garten eingezogen. Bei Übergabe war im Garten seit bestimmt 1-2 Jahren nichts gemacht. Der Rasen war völlig vermoost, überall wuchs Unkraut, die Sträucher waren nicht geschnitten und kein Laub gerecht.

Im Herbst haben wir dann im Vorgarten Unkraut entfernt, Laub gerecht und einige Bäume geschnitten. Vor einer Woche haben wir nun einen Vertikutierer besorgt, Rasensaat, Dünger und Unkrautvernichter gekauft.

Heute treffe ich auf den Vermieter, der ankündigt, da wir nichts am Garten machen würden, einen Gärtner zu beauftragen und die Kosten auf uns umzulegen.

Darf er das? Vor allen Dingen - der Garten ist allein jetzt schon in einem gleichen, wenn nicht sogar besseren Zustand als bei Einzug.

Folgende Hinweise zum Garten finden sich in unserem Mietvertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich,den zu seiner Wohnung zugehörigen Garten regelmäßig und sorgfältig zu pflegen und in Ordnung zu halten. Dies umfasst insbesondere das regelmäßige Mähen der Rasenfläche sowie Sauberhalten der Wohnungszuwegung."

Außerdem steht in der Aufstellung zur Betriebskostenabrechnung: "Kosten der Gartenpflege: Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen (...)"

Danke!

Haus, Finanzen, Ratgeber, Garten, Geld, Recht, Mietrecht, Gesetz, Kosten, Grundstück
Wer muß Grundstückvermessung bezahlen? Gartenzaun?

Unser Grundstück/Garten grenzt an einen anderen Garten deren Besitzer das Haus verkaufen wollen. Da wir zwei Hunde habe,n die immer abgehauen sind, haben wir durch das Gebüsch (welches unsere Grundstücke optisch trennt) einen Zaun gezogen.

Das andere Haus steht schon lange leer und deswegen konnten wir die Besitzer nich ansprechen. Nur der Nachbar der ab und zu den Garten pflegt hat mit uns zusammen den Grundstein gesucht und entlang dessen haben wir den Zaun so gut es geht durch recht dichtes Gebüsch gezogen.

Jetzt hat sich der Besitzer gemeldet und meinte wir hätten seinen Baum auf unsere Seite mit eingezäunt. Erst war er nett und meinte dass das ja alles im Gebüsch steht und der Abriss des Zauns nicht in Relation stehen würde, doch plötzlich kam ein Schreiben in dem er einen Termin mit einem Vermesser gemacht hat und wir sollen die Hälfte bezahlen.

Sorry für den langen Text, aber nun meine Frage: müssen wir wirklich die Hälfte der Kosten zahlen, obwohl uns es total egal ist wo genau das Grundstück im Gebüsch endet oder müssen die Nachbarn zahlen, weil die ihn bestellt haben?

Uns ist schon klar, dass wir den Zaun umsetzen werden, falls er sich wirklich ausversehen auf deren Grundstück befindet, aber wir sehen das alles als sehr lächerlich und übertrieben an. Ausserdem denken wir, warum er denn nicht mit den neuen Besitzern spricht und wir das dann mit denen klären. Vielleicht ist es denen ja total egal, wo der Zaun steht.

Ich bitte euch um schnelle tipps. Ach ja und noch eins. Auf dem Nachbar Grundstück steht ein riesen grosser Baum, von dem alle Eicheln in unseren Garten fallen. Somit ist das laufen auf dem Rasen ohne Schuhe nicht möglich. Ausserdem keinen alle Eicheln und überall wächst was. Das finde ich eine extreme Behinderung. Ein Tipp dazu wäre auch super.

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Wasserhahn am freistehenden Stahlrohr im Garten sitzt fest - Austauschtricks oder Neubau?

Was empfehlt ihr, um die Ventile (veraltet und kaputt, fehlende Hähne sind nicht mehr montierbar) zu lösen und gegen neue Kugel-Auslaufhähne (7 €) zu tauschen? Die große Rohrzange tut nichts, außer das Rohr in lustige Schwingungen zu bringen ... Öle allein helfen nicht, Maulschlüssel haben keinen Ansatzpunkt.

  • Rohr ausbauen und in eine Werkbank einspannen? Wie festhalten ohne Maulschlüssel?
  • Rohr ausbauen und zum Klempner bringen?

Das Stahlrohr - elegant freistehend, Hahn in Hüfthöhe, komplett rostfrei - hängt am Wasserzähler und an dessen Betongrube im Kleingarten - siehe anhängende Fotos - eine ältere Konstruktion (mit einer Rohrschelle Lochabstand 550 mm montiert, so eine gibt es heute gar nicht mehr), Hat sich bewährt: Wir füllen damit Wassereimer und Gießkannen oder putzen Zähne, wenn wir mal im Garten übernachten.

Eine Instandsetzung ist deutlich weniger aufwändig als ein Neubau. Zumal mich Konstruktionen mit Plastikrohren, die an Hilfspfosten anzuheften sind, nicht überzeugen. So wirkt zum Beispiel der Neubau einer Zapfstelle mit verbuddelten Zaunpfosten vom Maschendrahtzaun umständlich und korrosionsanfällig: https://www.bauen.de/a/verlegen-einer-kaltwasserleitung.html - Oder habt Ihr andere Erfahrungen mit einem preiswerten Neubau?

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Hund auf Gemeinschaftsgrundstück?

Hallo zusammen,

ich wohne auf einem Gemeinschaftsgrundstück. Es gibt zwei Häuser und eine gemeinsame Grünfläche. Die Miteigentümerin des Grundstücks hat sich nun ohne mich in vor hinein zu infromieren einen mittelgroßen Hund angeschafft. Grundsätzlich habe ich nichts gegen Hunde, ich traue ihnen nur nicht all zu sehr da ich als Kind ein schlimmes Erlebniss mit einem Hund hatte der mich eigentlich lange kannte. Der Hund der Miteigentümerin hatte wohl eine nicht sehr gute Vergangeheit und ist daher Verhaltensauffällig. Die Miteigentümerin lässt ihn frei im Garten rennen und jedes mal wenn ich in den Garten gehe, werde ich angegriffen... Der Hund rennt zu mir, bellt mich an, knurrt und versucht nach mir zu schnappen. Auch auf rufen der Miteigentümerin reagiert er nicht. So reagiert er nicht nur bei mir, sondern auch bei meinen Freunden bzw. bei dem Hund unbekannten Personen. Gebissen wurde ich zwar noch nie, aber meinen Freund hat der Hund in die Hand gezwickt. Nun lässt die Miteigentümerin nicht mit sich reden... da wir kein gutes Verhältniss haben, freut sie sich regelrecht das ich mich nun nicht mehr in den Garten traue. Als sie von Fremden auf die Verhaltensauffälligkeit ihres Hundes angesprochen wurde und ihr geraten wurde mit dem Hund eine Hundeschule zu besuchen meinte sie nur "das brauche sie nicht da sie ja eine gute Hundehaftpflichtversicherung hätte". Meine Frage ist, wie verhält sich hier die Rechtslage? Es muss doch möglich sein das ich wieder meinen Garten bzw den Zugang zum Gartenhaus nutzen kann ohne jedes mal dem Hund begegnen zu müssen? Ich würde sogar zu Gunsten des Hundes auf die Grünfläche verzichten, wenn da ein Zaun gezogen würde und der Hund dahinter wäre. So könnte ich wenigstens in Sicherheit mein Fahrrad aus dem Gartenhaus holen. Kann man so etwas Einklagen? Welche Chancen hat man vor Gericht? Und würde eine Hundehaftpflicht tatsächlich bezahlen wenn ein freilaufender, "schwieriger" Hund jemanden auf seinem eigenen Grundstück beisst? Das ist doch eigentlich fahrlässig... Für ein paar Infos wäre ich sehr dankbar.

Hund, Rechte, Grundstück, Streit
Wenn das Katasteramt die Grenzen falsch abmisst?

1990 haben wir ein Grundstück neu abmessen lassen. Bis 2000 standen die Grenzsteine dort , wo sie hingehörten.Als 2012 das Nachbargrundstück verkauft wurde, war nichts mehr, wie es sein sollte. Das Katasteramt sagt ständig, es wurden kleine neuen Vermessungen vorgenommen, aber die Koordinaten stimmen. Also habe ich selbst einen Vermessungstechniker bestellt. Anhand von Bildern konnte er mir genau sagen, wo die Genzsteine stehen müssen.und wo sie auch gestanden haben. Am Tag der Abmessung wolte er davon nichts mehr wissen. Zu mir sagte er: "Stimmt alles genau." Später habe ich erfahren, das er zu meinem Nachbarn gesagt hatte, der eine Grenzstein steht 50cm aus der Richtung. Sodas in einer Grade ein Winkel ist. Meinem Nachbarn scheint es egal zu sein. Mitlerweile denke ich, das unser Gebiet durch einen Wechsel von analog auf digital verändert wurde, weil eine ganze Reihe von Nachbarn Ärger haben und zwar nur die, die schon lange hier wohnen. Junge neu zugezogene Nachbarn lassen neu vermessen und die Alten haben das Nachsehen.Allerdings weiß niemand , von den Älteren, etwas, über und Grenzsteinversetzungenoder Flurbereinigungen oder ähnl. Ist es irgendwie möglich dagegen vorzugehen?Und wie ist es möglich, dies herauszufinden? Es müsste doch im Katasteramt vermerkt sein. Wir haben schon ernsthaft darübernachgedacht, einen Privatdetektiv anzuheuern, damit er da recherschieren kann. Ich habe mal überschlagen, das alleine mir so ungefähr 50qm fehlen. Bei einem Preis von 600,- Euro ist dies ein Schaden von 30000,- Euro.

Recht, Grundstück, Privatdetektiv, Katasteramt
Hausverkauf - lieber privat oder an Bauträger?

Hallo zusammen,

meine Eltern haben in einer grossen, ruhigen Stadthaus gelebt, mit Gartenanlage und 10 Minuten Fussweg in die Innenstadt. Nun ist unser Vater ist verstorben und meine Mutter kann unmöglich in diesem grossen Haus alleine leben. Da es in den 50er Jahren gebaut wurde, ist es sehr (!) grosszügig auf eine Familie ausgelegt. Das heisst, um das Haus nun für mehrere Familien umzubauen, müsste man einiges an Geld in die Hand nehmen.

Nach langen emotionalen Gesprächen haben wir uns entschlossen, die Option des Verkaufes evtl in Betracht zu ziehen. Das Haus (3 Etagen) wurde im Jahre 2001 grundsaniert. (neue Fenster, komplette Renovierung, neue Böden, Dachausbau. Sauna)-

Seit dem Tod unseres Vaters (wir sind die 2 Söhne) ist das Haus auf meine Mutter übergegangen.

Nun meine Frage:

Wir haben die Immobilie schon schätzen lassen, für den Privatverkauf. Wir werden mehrere Meinungen einholen. Nun sagte mir ein guter Bekannter, dass man das Grundstück mit einem höheren Wert an einen Bauträger verkaufen kann. Wegen guter Lage und grossem Grundstück in Innenstadtnähe (Haus alleinstehend), würden Bauträger sich die Finger danach lecken, da man dort gleich mehrere neue Wohnungen erschaffen könnte.

Was sind die Vor und Nachteile eines solchen Verkaufs? Was müssen wir steuerlich beachten (wir sind die alleinigen Erben). Wo lauern Gefahren?

Es ist an sich schon eine sehr emotionale Sache, aber in langer Sicht ist die Immobilie einfach untragbar, wenn man bedenkt, wie viel der Unterhalt auf sie Dauer kostet , von Reparaturen mal ganz abgesehen. Vor allem weil wir als Kinder nicht in der Gegend sind.

Vielen Dank für eure Antworten

Paul

Immobilien, Grundstück, Hausverkauf
Tote Person im Grundbuch mit eingetragen. Erben die Erben der toten Personen mit?

Hallo,

leider ist vor einigen Wochen mein Opa verstorben. Mein Onkel (Sohn von meinem Opa, Bruder meiner Mutter) ist bereits seit 3 Jahren tot. Damals haben wir schon genug Probleme mit dem ekligsten Menschen, den ich je kennenlernen durfte gekriegt, naja wie auch immer... kommen wir zu meiner Frage.

Mein Onkel ist wie gesagt vor 3 Jahren gestorben, er hat in seinem Testament eine nicht Verwandte, sozusagen fremde Person eingetragen. Nach dem mein Onkel schließlich an Krebs verstorben war hat der fremde Mann sein Geld usw. geerbt. War ja auch in Ordnung.

Nun ist mein Opa ebenfalls verstorben. Meine Mutter und mein Onkel sind aber beide im Grundbuch für das Haus eingetragen, außerdem gibt es ein Bausparvertrag, der ebenfalls nur für meinen Onkel gedacht war. Ist wie gesagt nur im Grundbuch so eingetragen, im Testament steht nichts weiter bzw. gibt es nicht! Ist das dann sozusagen als formaler Fehler anzusehen, dass mein Onkel da noch mit drin steht? Ihn gibt es blöd gesagt ja gar nicht mehr. Eine Testament, dass der fremde Mann bereits alles von meinem Onkel geerbt hat liegt vor.

Kann in einem solchen Fall eine fremde Person mit am Haus oder Bausparvertrag erben? Oder steht alles was meinem Opa gehört hat allein meiner Mutter zu? Sie ist die einzig übrig gebliebende nahe Verwandte. Bitte wirklich nur antworten wer Ahnung hat.

Liebe Grüße und danke schon mal. Marvin :)

Geld, Testament, Erbrecht, Erbe, Grundstück
Kann man sich auch mit total spießigen Nachbarn verstehen?

Gerne würde ich wenigstens versuchen, das Nachbarschaftsverhältnis zu bessern und zwar dahingehend, daß man sich nicht nur gegenseitig ärgern muß. Mir reicht schon der andere Nachbar, der uns den Garten mit komischen Palisaden verschändelt.

Leider kann man mit den Nachbarn kaum reden, obwohl ich es in der Vergangenheit immer wieder versuchte. Einer von denen redet zwar dann auch mal und meint immer "das kann man doch gemeinsam regeln", aber dann schießen sie zurück, wenn ihnen etwas nicht in den Kram paßt.

Wir haben bei uns einige Brombeerhecken an der Grundstücksgrenze und der Nachbar schneidet die immer ab an der Grenze und regt sich auf, weil diese ihm angeblich so weit in den Garten reinwachsen. Die waren aber schon bevor wir eingezogen sind! Darf der überhaupt meine Brombeeren beschneiden?

Dann schneidet er gerne mal aus Rache seine Hecken sehr nieder ab damit sie rüberblicken können und hat auch einmal gesagt, wenn wir unsere Brombären nicht in den Griff bekommen, läßt er sich noch mehr einfallen. Das war ja ne Drohung aber wie ist das zu deuten?

Und dieser Nachbar, der sich beschwert, weil die Brombeeren in seine Hecken wachsen würden, der WOLLTE uns noch vorschreiben, wie wir nen Baum zu pflanzen haben. Der meinte, WIR sollen den fünf Meter weiter östlich pflanzen damit er auf seiner Terrasse abends noch Sonne hat. Also Leute, mal ehrlich, das ist ja wohl unser Grundstück und ist auch nur ein kleiner Ahornbaum.

Das ist der Dank dafür, daß man duldet, daß er uns Brombeerranken über die Grenze wirft, was laut google verboten ist. Wir haben ihn oft genug eingeladen wenn wir am Wochenende Feste feiern, zweimal kamen sie und seither nerven sie und meinen bähhh Musik wäre zu laut und was weiß ich, obwohl wir sogar Spanferkel anbieten!

Wie soll das besser werden? Ach ja, und beschweren sich weil unsere Hunde mal ab und zu bellen, aber selber haben sie Wellensittiche die den ganzen Tag rumzwitschern... oder Nümpfensittiche? Irgendwas ausländisches an Vogelart eben...

Menschen, Baum, Frieden, Grundstück, Konflikt, Nachbarschaft, Streit
Grundstückskauf - Ab wann darf ich das Grundstück betreten?

Hallo, mein Mann und ich haben gerade ein Grundstück gekauft. Der aktueller Stand ist ein unterschriebener Notarvertrag. Nun würde ich gern wissen, ab wann wir auf das Grundstück rauf dürfen, zum einen um einfach mal wieder zu gucken und es auch Freunden/Familie zu zeigen und zum Weiteren, um Rasen zu mähen, einen Abriss vorzunehmen, Hecken zu schneiden usw. Ich habe den Eigentümer gefragt, ob er etwas dagegen hat, wenn wir schonmal raufgehen und er meinte "nein, es gehört ja jetzt Ihnen", aber rein rechtlich stimmt das ja nicht, oder?

Aktuell ist das Tor mit einem Schloß (Schlüssel hat der Makler) gesichert. Zusätzlich haben wir jetzt auch noch ein Schloß befestigt, weil wir nicht wissen, wann der Makler sein Schloß entfert und das GS dann ungesichert wäre.

Und da kommen wir auch schon zur 2. Frage:

Auf dem Grundstück befindet sich ein Bungalow, mit Mobiliar und privaten Gütern des verstorbenen Pächters. Die Erben des Pächters haben das Erbe abgelehnt. Wem gehört nun der Kram in dem Bungalow? Der Eigentümer wohnt nicht in Deutschland und will damit nichts zu tun haben. Wir haben quasi gekauft wie gesehen. Aber gehören tut es und ja auch noch nicht, oder? Nun möchte nämlich der Makler nocmal in das Haus, um sich noch einige Sachen rauszunehmen. Darf der das? Er bat mich unser Schloß noch einmal zu entfernen. Müssen wir das machen?

Eine etwas komplizierte Situation, vielleicht hat ja trotzdem jemand eine Antwort :)

Recht, Grundstück, grundstückskauf

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