Ich habe mich neulich erschrocken, als merkwürdige Vertreter einer Religionsgemeinschaft hinter mir auf meinen Grundstück standen und mir etwas übergeben wollten und mit mir sprechen wollten. Auf die Frage, warum sie schon auf meinem Grundstück sind, sagte sie, dass die Tür ja sowieso offen stand und klingeln müssten sie ja nicht, denn sie hätten mich ja arbeiten gesehen.
Mich würde interessieren, wie das ist mit dem Hausrecht und Betretungsrecht des Grundstückes, wenn
- die Haustür offen steht
- der Schlüssel in der steckt
- die Klingel nicht benutzt wird
Vielen Dank für die Antworten……