Darf ich in einem Gewerberaum in einem Mischgewerbehaus laut sein?

Sehr geehrte Damen und Herren ich freue mich über jeden Tip....

Ich fasse kurz zusammen:

Musikschule (MS) zieht 2010 in einen Gewerberaum, 2. Stock, in einem Mischgewerbehaus, der vorher ein Testraum für HiFi Boxen war, allerdings als Lagerraum eingetragen. MS wusste nichts davon und unterschrieb einen Gewerbemietvertrag mit der Berechtigung von 8-22 Uhr zu musizieren (amtliche Eintragung im Vertrag). Neben an eine Werkstatt, 1. Stock ein Elektroladen 3. Stock Mietwohnung. Außenlage: Einkaufsstraße mit Müllermarkt, Frisörläden gegenüber Lidl.

Bis 2014 hatte die MS keine Probleme. Dann vermietet die Vermieterin die Werkstatt neben an als Atelier an eine Person die sich nach 3 Monaten wegen Ruhestörung beschwerte. Dann kam das Bauordnungsamt und forderte die Eintragung als Musikschulraum. Der Architekt sagte, dass es schwierig werden würde weil neben an jemand wohnt. Dieser Jemand hat dann auch noch einen normalen Mietvertrag für die Werkstatt bekommen.

Die MS hielt von diesem Zeitpunkt die Ruhezeiten ein und finanzierte eine Schallschutzwand zum Nachbarn in der Werkstatt. Dann war erstmal alles gut.

August 2016 (Die MS ist bereits 6 Jahre in diesem Haus) beschwert sich ein Mieter von oben, der wohl seit 9 Jahren die Wohnung mietet, aber anscheinend bis dato auswärts gewohnt hat.

Die MS hatte die Nase voll und wechselte die Schlagzeuge in E-Drums, die mit Kopfhörern gespielt werden. Die Lautstärke beträgt allerhöchstens noch 10% vielleicht hört man ein leises tappeln von den Gummipads.

Nun, im November kommt ein Beschwerdeanruf von dem Nachbarn oben dass es ihm immernoch zu Laut ist und er die Schnauze voll hat.

Bitte, wo liegt da mein Recht ?

Vielen Dank und Mit freundlichen Grüßen

Mietrecht, Gewerbe, Ruhestörung
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