Hausverkauf: Wohnrecht steht nicht im Grundbuch, aber im Testament

Hallo zusammen

Folgende Situation3 Personen wollen ein Haus + freistehendes Grundstück verkaufen, welches durch ein Erbe an sie gefallen ist.A und B sind die Eigentümer, C hat (laut Testament!) lediglich lebenslanges Wohnrecht und will sich vom Verkaufspreis 33% einstreichen.

A und B haben nun die Papiere besorgt, damit der Wert des Hauses ermittelt werden kann. Dabei ist den Beiden aufgefallen, dass das Wohnrecht von C gar nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Soweit A und B informiert sind, gelten anderslautende Vereinbarungen aber nicht, wenn sie nicht im Grundbuch stehen.

Der Grundbucheintrag steht nun also im Konflikt mit dem Testament, wo C besagtes Wohnrecht vermacht wurde.

Da C bisher keine Gelegenheit ausgelassen hat, um sich so unkooperativ wie möglich zu verhalten und darüber hinaus durch konsequentes Nichts-tun den Wert des Hauses Tag für Tag mindert (es verfällt!), sind A und B daran interessiert, C "an die frische Luft" zu setzen und 50/50 zu machen - statt C für das Nichts-tun auch noch zu belohnen.

Besteht da eine Möglichkeit? Bevor A und B sich einen teuren Anwalt nehmen, wären sie an einer - wenn auch rechtlich nicht bindenden Auskunft von euch interessiert.

A und B bedanken sich freundlich im Voraus...und ich auch :P

Update an alle Interessierten, 5 Jahre später: A und B haben vor Gericht tatsächlich gewonnen, C hat dagegen bekommen, was er für das Herunterwirtschaften des Hauses verdient hat: Nichts.

Wohnrecht, Testament, Erbe, Grundbuch, Grundstück, Hausverkauf, Verkauf
Hauskauf - früherer Grundstückstausch mit Gemeinde steht nicht im Grundbuch

Hallo!

Wir möchten ein Haus mit Garten kaufen. Am Freitag bekamen wir den Vorentwurf zum Hauskauf vom Notar geschickt. Leider konnte ich den Makler nicht mehr erreichen.

Das Anwesen besteht aus einem Garten, daneben steht das Haus und der Hof dazu. Früher ging direkt am Haus (also zwischen Haus und Garten) ein Fußweg vorbei, der der Gemeinde gehörte. Dann wurde auf Wunsch der Gemeinde vor einigen Jahren ein Stück des Gartens vom Eigentümer an die Gemeinde abgegeben (für ein Denkmal), dafür bekam der Eigentümer den Weg. So erzählte es uns der Verkäufer bei der Besichtigung.

Garten, Weg und Haus haben jeweils eigene Flurnummern. Im Exposé, auf dem Lageplan, hat der Makler alle 3 Grundstücke außenherum markiert, also gingen wir davon aus, daß der Weg auch dazugehört (allerdings befindet sich auch die Fläche vom Denkmal innerhalb der Markierung bzw. der Garten hat noch die Ursprungsgröße).

Im Kaufvertrag, der sich ja u.a. aufs Grundbuch (Bestandsverzeichnis) bezieht, werden aber nur die beiden Flurnummern vom Haus und vom Garten aufgeführt, nicht die Flurnummer vom Weg. Jetzt haben wir die Befürchtung, daß der Grundstückstausch damals (90er Jahre) nur inoffiziell gemacht wurde bzw. nur mündlich abgesprochen wurde.

Ist sowas üblich? Können wir eine Umschreibung bzw. Grundbucheintragung vom Verkäufer oder der Gemeinde verlangen? Ansonsten würden wir ja 2 separate, durch den Weg getrennte, Grundstücke kaufen, und theoretisch könnte die Gemeinde den Weg irgendwann wieder für sich beanspruchen, oder? Einen öffentlichen Fußweg direkt neben dem Haus möchten wir auf keinen Fall haben.

Natürlich sprechen wir am Montag nochmal mit unserem Makler, aber ich wollte mich schon mal vorab informieren.

Vielen Dank und freundliche Grüße Marlene

Grundbuch, Grundstück, Hauskauf, lageplan
Abstand von Bauten bis zur Grundstücksgrenze

Ich habe mal gehört, dass als Abstand zwischen Gebäude und Grundstückgrenze min. 3m vorgeschrieben sind. Hält man diese nicht ein so kann man nur direkt an die Grundstückgrenze bauen. Also sind Abstände zwischen 0,01 m und 2,99m* nicht zulässig. (*mal die üblichen Toleranzen annehmend...)

  1. ist das so richtig? Wenn nein, was gilt dann und warum komme ich auf diese 3-m-Weisheit? (wird vielleicht im Folgenden geklärt)

  2. gilt das für alle Arten von Gebäuden? Also egal ob Schuppen, Garage, Gartenhaus, Gewerbebetrieb oder Wohnhaus?

  3. ist das abhängig von der Länge des zu errichtenden Gebäudes oder gilt das z.B. erst ab einer bestimmten Länge oder nur bis zu einer bestimmten Länge? Oder vielleicht ab einer bestimmten Bauhöhe? Wenn ja, welche Einschränkungen gibt es?

  4. Betrifft das alle Bauvorhaben oder nur solche, die eine Baugenehmigung erfordern?

  5. wann ist eine Baugenehmigung notwendig? Welche Kriterien gibt es dafür? Größe? Verwendung d. Baus? Ausführung? ...? Hätten man für einen Holz-Schuppen oder einen gemauerten Garagenanbau z.B. eine solche Baugenehmigung gebraucht?

  6. Wo stehen solche Regelungen zum Nachlesen? Bebauungsplan? Gesetze - welche?

  7. Gibt es Regionale Unterschiede für diese Abstandsregelung? Kann es z.B. sein, dass in Gemeinde A etwas anderes gilt als in Stadt B oder Kommune C? Oder ist das für die gesamte Bundesrepublik einheitlich?

Danke und viele Grüße!

Bau, Baurecht, Grundstück, Vorschriften
aussicht verbaut. was hättet ihr gemacht? was soll ich da tun?

ßunsere nachbarin hat meiner mutter die unter mir wohnt und die eigentümerin ist, einen entwurf für eine garage zum unterschreiben für die baugenehmigung vorgelegt. gutgläubig unterschrieb meine mutter. aber leider wurde die besagte "garage" zu einer hauhohen gallerie. meine mutter sagte aber : lass lieber wenn wir mal anbauen dann kann sie nichts dagegen sagen. jetzt ist ja aber meine aussicht verbaut :( außerdem wurde auf der anderen seite noch ein grundstück verkauft auf das jetzt 4 hauser gebaut wurden und die nachbaren kucken direkt in mein schlafzimmer! irgendwie finde ich es nicht inordnung wie wir von allen seiten zugebaut wurden. ich leide darunter und hab schon einen vorhang-zwang entwickelt! immer ab 16 uhr alle vorhänge zu und so. immerhin bin ich autistin und verbringe mein leben hauptsächlich zuhause. aber jetzt kann ich nichtmal mehr aus dem fenster schauen ohne in die nachbarzimmer zu sehen! : ( ist das nicht allerhand! ich bin toal fertig und leide täglich. was soll ich nur tun? umziehen kommt nicht in frage. wie kommt es überhaupt, dass die gemeinde einverstanden ist, dass andere ihr haus 4 meter von unserem gartenzaun entfernt hinstellen??? ich kann des nicht verstehen. aber der absolute hammer ihr werdet es nicht glauben: der neue neben-meinem-fenster-sein-fenster-hingebaut-mensch hat sich beschwert als mein welpe mal kurz fiebte!

Recht, Baurecht, Grundstück, Jura

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