Pflichten und Rechte mit Grundstücken

Hallo, ich habe mich jetzt mal gefragt, welche Pflichten und Rechte man auf welchem Grundstück hat. Oder viel mehr, wie ein Grundstück beschaffen sein muss, um in welche Kategorie (z. B.: Gartengrundstück) zu fallen. Wenn ein Grundstück so benannt wird, darf man darauf sicherlich kein Haus bauen! Kann auf einem Gartengrundstück dennoch eine Laube gebaut werden? Gibt es Grundstückskategorien, die aufzeigen, ob Wasser und Strom anliegen darf, welche Bauten errichtet werden dürfen? Gibt es Auflagen, die besagen, dass man einen gewissen Prozentsatz an Nutzpflanzen anbauen muss oder darf man überall Wiese machen? Was ist mit Waldgrundstücken? Ich habe Google befragt und kam auf eine Seite, wo es um Waldgrundstücke ging. Dort stand sinngemäß, dass der Wald für andere Menschen öffentlich nutzbar sein muss. Was heißt das genau? Ist das immer so? Wenn ich einen Wald kaufe, möchte ich doch nicht zwangsläufig das andere darin rumlaufen und zum Beispiel, meine Pilze sammeln. Wie sieht es mit dem Holz aus? Kann ich in meinem Wald Bäume fällen, wenn ich neue Bäume pflanze? Wenn ich einen eigenen Wald habe, und der Meinung bin, ich möchte mit meiner Motorcrossmaschine dort durchfahren, darf ich das? (Nur theoretisch betrachtet.)

Eigentlich ist es doch mein Wald, oder nicht?

Dasselbe bei Ackerland, was darf man hier, oder was darf man auch nicht? Gibt es bei dem Besitz laufende Kosten?

Ein Beispiel zu dem Gartengrundstück, weswegen ich diese Überlegungen anstelle:

http://www.immobilienscout24.de/expose/76869824

Haus, Garten, Wald, Gesetz, Eigentum, Grundstück
Was tun gegen Fremdparker auf dem Privatparkplatz?

Meine Familie besitzt ein Haus und das angrenzende Grundstück, dass in 3 Parkplätze umgewandelt wurde, ebenfalls. Man kann diesen Parkplatz nur über das Grundstück der Nachbarn erreichen, weshalb wir aber das Durchfahrsrecht besitzen.

Das Problem ist, seit kurzem hat das Mietshaus nebenan den Besitzer gewechselt. Jetzt gehört das Nachbarhaus zwei arroganten jungen Männern, denen alles egal ist. Mit den Bewohnern kann man einfach nicht reden, ohne bedroht zu werden.

Jetzt zum eigentlichen Problem: Es geschieht dauernd, dass irgendein Fremder auf unserem Grundstück parkt und natürlich keine Lust hat wegzufahren.

Was kann man als Grundstücksbesitzer tun? 1. Abschleppen ist aufgrund der engen Einfahrt und dem verschachtelten Grundstück nicht möglich. 2. Es ist keine Angelegenheit, die die Polizei interessiert. 3. Mit den Nachbarn kann man - wie erwähnt - nicht reden. 4. Die Sache über einen Anwalt regeln zu lassen lohnt sich auch nicht, da meistens nicht die gleichen Leute da parken, sondern deren Freunde, Familie, ... 5. Einen Poller aufzustellen ist auch nicht wirklich umsetzbar.

Und noch eine Frage: Als wir einmal Nachts heimkamen, stand ein Auto auf unserem Parkplatz, weshalb wir es dann zugepark haben, da wir (verständlicherweise) mitten in der Nacht nicht 5 Straßen weiter parken wollten. Früh morgens klingelte dann ein sehr freundlicher Polizist und schrie in die Sprechanlage, wir sollen sofort unser Auto wegfahren, sonst bekommen wir eine Anzeige wegen Nötigung.

Ich sehe darin aber nicht den Strafbestand der Nötigung: http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html Kann mir das vielleicht jemand erklären?

und außerdem: was würde geschehen, wenn ich sage, ich könnte mein Auto nicht wegfahren, weil ich getrunken hätte?

Recht, Besitz, Grundstück, Parkplatz
Wie kann ich eine komplizierte Grundbuch-Belastung gelöscht bekommen?

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer Grundbuch-Belastung eines Grundstücks+Haus, dass ich plane zu erwerben. Der Fall setzt sich wie folgt zusammen.

Auszug aus dem Grundbuch: "Reallast betr. Unterhaltung von Ufermauern"

Erklärung Der Verkäufer "A" ist Eigentümer eines Grundstücks+Haus an dem ein Mühl-Kanal vorbei fließt. Die Nachbarn "B" sind Eigentümer dieses angrenzenden Kanals + anschließenden Wasserwerks. Eine Ufermauer des Kanals liegt allerdings auf dem Grundstück von "A". Weshalb o.g. Reallast laut Grundbuch auch dieses Grundstück von "A" belastet. "A" als Eigentümer des Grundstücks würde gerne eine Löschung dieser Grundbuch-Belastung erreichen, da natürlich niemand bereit ist, ein Grundstück zu kaufen, dass mit so einer Belastung „gesegnet“ ist. "B" hat allerdings signalisiert, dieser Löschung nicht zuzustimmen.

Soweit die Fakten. Habt Ihr eine Idee/Ahnung/Erfahrung wie oder ob man das o.g. Problem lösen kann? Kann man "B" verpflichten, für alles was in seinem Eigentum ist, auch selbst Haftung zu tragen?

Ich habe noch eine Idee: "A" bekommt das Grundstück seit Jahren nicht verkauft wegen dieser Belastung (und wegen dem miesen Gebäudezustand nicht vermietet) und muss momentan für die Instandhaltung des Hauses+Grundstück investieren.

Wäre es möglich, die Ufermauer aus dem Grundbuch von "A" rauszumessen. Sodass "B" seinen Kanal hat, "A" die Ufermauer + Haftung behält und ich mein Grundstück ohne Belastung? Ist das ein realistischer Deal? Dann hätte "A" das Haus los und das Geld, aber auch die Haftung.

Ich bin gespannt was ihr sagt. Und Danke schonmal für eure Auskunft.

Immobilien, Grundbuch, Grundstück, Belastung, Grunddienstbarkeit
Teil-Grundstück der Großeltern wurde überschrieben und nun wird es zu teuer wegen dem Bauamt...

Hallo,

Ich bzw meine Eltern haben ein großes Problem... Meine Oma hat nachdem mein Opa vor ein paar Monaten starb, jetzt alles auf ihre Kinder überschrieben, somit auch ein Teil-Grundstück für meine Eltern. Dieses Grundstück ist eine einfache Wiese ohne großen Nutzwert und ein Teil davon ist sogar unbrauchbar da es dort sehr feucht ist, schon fast wie ein Moor. Es ist ein dreieckiges Grundstück mit ca. 650 m². Aber es liegt direkt neben unserem Grundstück und daher haben meine Eltern gesagt dass Sie es nehmen. Es wurde auch schon notariell beurkundet und alles war kein Problem.

Bis jetzt...

Nun muss das Grundstück neu vermessen werden vom Vermessungsamt, da statt Grenzsteinen nur Stahlrohre die Grundstücksgrenze festlegen ( Was aber damals vom Vermessungsamt so gemacht wurde als mein Opa dieses Grundstück erwarb ) und das kostet mindestens 500 € hat man uns gesagt, dazu kommen noch die ganzen Gebühren vom Notar in Höhe von 475 € (Lageplan erstellen, Dokumentenpauschale, Entgelte für Post und Telekommunikation, Registereinsichten, Abrufgebühren, Vollzug eines Geschäfts, ...), welche meine Eltern auch noch zahlen müssen obwohl meine Oma da auch schon was bezahlen musste wegen der Überschreibung. Was ich erst recht dreist finde, der m²-Preis des Grundstückes wird auf 30 € gerechnet. 30 €??? Für eine einfache Wiese die zum Teil noch wie ein Moor ist??? Da frag ich mich schon was die damit verdienen wollen, das kann doch nicht sein!

Gibt es da nicht irgendetwas um den Preis günstiger zu machen? Wir wohnen am Land in einem kleinen Dorf, da sind 30 € definitiv zuviel! Ist dies dann überhaupt rechtskräftig wenn man den Preis erst jetzt gesagt bekommt und nicht damals bei der Überschreibung?

Bitte helft mir (uns), freue mich über jeden Kommentar der mir hier irgendwie weiterhelfen kann!

Vielen Dank!

Recht, Erbe, Erbschaft, Grundstück, Notar, teuer
Muss ich meinen Mietern verbieten einen Sichtschutzzaun zu errichten?

Wir haben vor Jahren ein Haus gebaut, welches vor kurzem an ein Ehepaar mit kleinem Kind vermietet wurde. Unser Nachbar hat hinter unserem Haus ein Haus mit Einliegerwohnung errichtet. Diese Wohnung hat er an ein älteres Ehepaar vermietet. Unsere neuen Mieter möchten nun wegen dem Kind einen Sichtschutzzaun auf eigene Kosten errichten. Dies haben wir als Vermieter erlaubt. Nun ist es so, dass dieser Zaun 1,80m hoch sein soll (die Höhe war mit uns nicht besprochen, da wir unser Haus nach Ablauf der Mietzeit an dieses Ehepaar verkaufen werden). Die Mieter der Einliegerwohnung waren nun bei uns und haben sich beschwert, dass ihnen der Zaun unserer Mieter zu viel Sonne wegnehmen wird, da die Einliegerwohnung generell schon zu dunkel wäre. Sie haben bereits angekündigt im schlimmsten Fall aus der Wohnung auszuziehen und unserem Nachbarn gleichzeitig zu verdeutlichen, dass dieser wohl keine neuen Mieter finden wird, wenn dieser Zaun errichtet wird. Nun scheint es so, als würde ein Nachbarschaftsstreit provoziert werden. Es wird von uns verlangt, unseren Mietern zu verbieten diesen Zaun zu errichten! Jetzt meine Fragen: Müssen wir unseren Mietern dies verbieten? Besteht die Gefahr, dass ein Gericht die Errichtung des Zaunes verbieten kann? Gibt es Bestimmungen wie hoch ein Sichtschutzzaun im Garten (hinter dem Haus) sein darf? Oder dürfen wir als Vermieter frei entscheiden, ob auf unserem Grundstück ein Zaun errichtet wird?

Ich hoffe, dass mir jemand diese Fragen beantworten kann! Vielen Dank schon mal im Voraus!

Grundstück, Nachbarschaft
Town & Country Vertrag: Können wir mit einem anderen Bauträger auf einem Grundstück bauen?

Wir haben einen Bauwerkvertrag mit Town & Country (in München) unterschrieben, weil wir damit gelockt wurden, dass wir so an nicht frei verfügbare Grundstücke kommen. Wir haben auch Angebote von T&C erhalten, die uns aber alle nicht zusagen (Lage/Preis/Größe). Inzwischen sind wir mit T&C nicht mehr zufrieden (v.a. mit dem Vertreter) und wollen aus dem Vertrag raus.

Nun haben wir auf eigene Faust ein für uns perfektes Grundstück gefunden. Wir stehen kurz vor dem notariellen Vertragsabschluss. Dieses Grundstück wurde uns nicht von T&C angeboten. D.h. T&C weiß nichts über die Existenz dieses Grundstücks und unsere Kaufabsichten. Das Grundstück ist bauträgerfrei.

Die Rücktrittsvereinbarung im T&C Bauwerkvertrag lautet folgendermaßen: "Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom Bauwerkvertrag zurückzutreten: 1. Finanzierung 2. öffentliche Mittel 3. Grundstück." Die ersten beiden Punkte sind für uns nicht zutreffend. Zum 3. Punkt Grundstück wird folgendes aufgeführt: "Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Bauwerkvertrag zurückzutreten, wenn er binnen 6 Monate nach Vertragsabschluss kein Grundstück erwirbt oder für den Erwerb aussucht. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt sechseinhalb Monate nach Vertragsabschluss. Das Rücktrittsrecht des Auftraggebers erlischt allerdings schon vor Ablauf dieser Frist, wenn der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers einen Bauantrag bzw. die notwendigen Planungsleistungen hierfür in Auftrag gegeben hat. Hat der Auftraggeber binnen 3 Monaten nach Vertragsabschluss noch kein Grundstück erworben oder ausgesucht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Grundstücke nachzuweisen (Andienungsrecht). Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Rücktritts, alle nachgewiesenen und von ihm abgelehnten Grundstücke binnen 2 Jahren nach Ausübung des Rücktrittsrechts nicht anderweitig zu bebauen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, indem er ein abgelehntes Grundstück binnen vorgenannter Frist anderweitig bebaut, so hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer einen Pauschale in Höhe von 10% des zum Zeitpunkt des Rücktritts vereinbarten Pauschalpreises zu zahlen."

Unsere Frage: Kommen wir mit dem kostenlosen Rücktrittsrecht Punkt 3 (Grundstück) aus dem Vertrag? Das Rücktrittsrecht tritt jedoch erst in ca. 3 Monaten in Kraft. So lange können wir ohne Probleme warten, da "unser" Grundstück sowieso noch beräumt werden muss (Abriss eines alten Hauses). Oder bedeutet das, dass wir mit T&C bauen müssen, sobald wir ein Grundstück gefunden haben, auch wenn das Grundstück selbst nicht an einen Bauträger gebunden ist? Oder müssen wir nur mit T&C bauen, wenn uns T&C genau dieses Grundstück vorschlägt (s.o. Andienungsrecht)? Wenn uns also T&C innerhalb der 6 Monate nach Vertragsabschluss (also innerhalb der nächsten 3 Monate) nicht "unser" Grundstück vorschlägt, kommen wir dann mit dem Rücktrittsrecht aus dem Vertrag?

Bauträger, Bauvertrag, Grundstück, rücktrittsrecht, werkvertrag
Mündlicher Pachtvertrag: Was ist beim Grundstückskauf zu beachten?

Guten Tag, wir haben folgendes Problem: Wir möchten ein Baugrundstück in einem Wohngebiet kaufen, das der jetzige Eigentümer seit 15 Jahren einer Person überlassen hat. Laut Eigentümer gibt es keine Verbindlichkeiten, auch keine schriftliche Pacht. Er hat lediglich erlaubt, dass sein Grundstück genutzt werden kann und bekommt auch kein Entgelt hierfür (Pacht). Der Nutzer/ Pächter hat hauptsächlich Spermüll auf dem Grundstück gelagert. Es ist verwildert und nur an 2 kleinen Stellen kann man sehen, dass Gemüse angepflanzt wird. Er hat das Grundstück eingezäunt und abgeschlossen. Der Eigentümer hat nun den Pächter darüber informiert, dass das Grundstück verkauft wird und dieser hat ihm zugesichert (auch nur mündlich), dass er dieses in 6-8 Wochen räumen wird. Da unser Notartermin nun nächste Woche stattfindet, wissen wir nicht, ob wir etwas beachten müssen. Muss ein gesonderter Punkt in den Notarvetrag? Evtl, dass der Eigentümer den Pachtvertrag gekündigt und eine Frist gesetzt hat? Wir wussten bisher nichts von einer Pacht, da der Eigentümer nie von Pacht sprach. Handelt es sich überhaupt um eine Pacht, wenn die Nutzung kostenlos ist? Was können wir tun, wenn der Pächter das Grundstück nicht räumt? Haben wir als neue Eigentümer überhaupt Rechte? Können wir erst in 2 Jahren bauen? Wenn überhaupt... Wir würden gerne in Absprache mit dem Pächter das Schloss austauschen, sodass er noch räumen kann und wir mit Vermesser und Baufirma unser Grundstück betreten können. Wir würden ihm auch die Möglichkeit geben, das Gemüse zu ernten, denn unser Bau sollte erst im Herbst starten. Nur leider gelingt und keine Kontaktaufnahme und wir sind so verunsichert, dass wir nicht wissen, ob wir das Grundstück kaufen sollen.

Vertrag, Grundstück, grundstückskauf, Notar, pachtvertrag, Pacht

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