Kann ich meinen Nachbar dazu verpflichten, einen Grundstückszaun zu errichten?

10 Antworten

Es gibt so genanntes "AntiHunde"-Spray. Das kannst du anlang der Grenze sprühen. Wenn das nicht reicht zeige deinen Nachbar auf jeden Fall an. Er wird dann dazu verpflichtet etwas dagegen zu tun nicht unbedingt einen Zaun zu bauen aber vielleicht muss er die Hunde auch einsperren. Baue du keinen Zaun denn er darf die Hunde nicht einfach auf deinem Grundstück rumlaufen lassen ohne was zu unternehmen

nachbarschaftsregelungen sind ländersache. schau mal unter www.nachbarrecht.de unter deinem bundesland nach; dort unter "einfriedung". bei ´niedersachsen´ steht z.b. folgendes:

§ 29 Einfriedungspflicht des Störers

(1) Reicht eine den §§ 27 und 28 entsprechende ortsübliche Einfriedung nicht aus, um angemessenen Schutz vor unzumutbaren Beeinträchtigungen zu bieten, so hat derjenige, von dessen Grundstück die Beeinträchtigungen ausgehen, auf Verlangen des Nachbarn die Einfriedung zu verbessern, wenn dadurch die Beeinträchtigungen verhindert oder gemindert werden können.

(2) Gehen von einem bebauten oder gewerblich genutzten Grundstück unzumutbare Beeinträchtigungen aus und ergibt sich aus § 27 keine Einfriedungspflicht, so hat der Eigentümer auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedung zu errichten, die dem Nachbargrundstück angemessenen Schutz gewährt. Für unbebaute Grundstücke in Baulücken gilt das gleiche."

da du also die frage nach dem zaun stellst bzw. nach der verpflichtung des nachbarn, würde ich die mal mit "ja" beantworten.

ich habe in einem vergleichbaren fall meinem nachbarn einen brief geschrieben mit dem hinweis auf den entsprechenden paragraphen. nach 4 wochen war das problem behoben. wünsche dir viel erfolg!!

Der Einfachheit halber hätte ich einen entsprechenden Zaun errichtet. Ehe man sich lange streitet und vielleicht Geld für Anwälte ausgibt. Und wie es klingt, wird dein netter Nachbar nicht freiwillig nachgeben. Ungerecht, aber nerven schonender. :(

Für die Soforthilfe würde ich den schon öfters hier benutzte Tipp befolgen. Streue gut sichtbar Mehl auf dein Grundstück, den Nachbarn wird es sehr beunruhigen. Natürlich sagst du ihm nicht , dass es Mehl ist und du lässt dich natürlich auch nicht mit der Mehltüte erwischen.

Befrage dich bei den Behörden, wie das in deiner Stadt geregelt ist mit der "Einfriedungspflicht" an Grundstücksgrenzen. Meistens steht sowas ähnliches im "Nachbarschaftsrecht":

Besteht keine Einfriedungspflicht, so hat der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks gleichwohl das Grundstück auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks einzufrieden, wenn von seinem Grundstück unzumutbare Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks ausgehen, die durch eine Einfriedung verhindert oder gemildert werden können

Außerdem greift noch BGB § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch:

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.