Mit Katze umziehen, befahrene Straße

Ich habe ein Problem, wir müssen umziehen(ich mit meinen Eltern, Hund und meiner Katze)und das in den nächsten paar Monaten, sind schon das ganze Jahr am suchen, haben jetzt erst etwas in Aussicht wo auch Hunde erlaubt sind, und was ideal wäre..

ABER: meine Katze ist Freigängerin( sie ist ca. 6-7jahre alt) aber das Haus liegt direkt an einer vielbefahrenen Straße, also da ist außer ca 7 Metern Weg vor dem Haus keine Abgrenzung zu der Straße.

Nun habe ich im Internet schon nach Lösungen gesucht.

Eine Lösung war die Katze nicht mehr rauszulassen. Das wird wohl gar nicht gehen, da sie schon hier einen Aufstand macht, wenn man ihr mal nicht innerhalb von 10Minuten die Türe öffnet, und auch so würde ich das meiner Katze nicht so gerne antuen, das Haus hat auch nur 70qm, die Hälfte von unserem jetzigen Haus. Außerdem sind große Schiebetüren zu der Terrasse da, die kann man im Sommer ja nicht permanent geschlossen halten (Wohnzimmer, Küche, alles ein Raum, man kann die Katze ja nicht in einem Schlafzimmer einsperren..)

Das zweite was ich gefunden habe wäre den Garten mit einem hohen Zaun und Winkeln mit einem Netz dran katzensicher zu machen. Was aber leider sehr teuer sein würde. Zum Glück ist der Garten nicht so groß ABER der Arbeiter der für die Außenanlage zuständig ist sagte das der Zaun seitlich zur Straße hin nur 1m hoch sein darf(der wird vom Vermieter noch aufgestellt) und das ist für die Katze ja nur ein Sprung..

Hat jemand noch einen Rat für mich? Ist jemand von euch auch mit der Katze umgezogen und hat eine Lösung für dieses Problem?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten

Haus, Tiere, Umzug, Katze, Tierhaltung, Grundstück, Hauskatze, Katzenhaltung, Straße, umziehen, Zaun, Freigänger
Wer haftet, wenn Baumwurzeln Abflussleitung beschädigen in Mittelreihenhaus?

Wir haben vor Kurzem ein Mittelreihenhaus erworben und nach gründlicher Renovierung Anfang November bezogen. Weil sich im Kelleruntergang permanent Wasser staute, haben wir dafür noch mal den Klempner gerufen. Der konnte aber leider mit seinen Spiralen den Abfluss nur bedingt wieder gängig machen. Baumwurzeln waren nämlich in das Abflussrohr, welches vom der Rückseite unter dem Keller zum Hausanschluss an der Straßenseite führt, eingedrungen und haben dieses verstopft.

Auf unserem schmalen Gartenstreifen stehen in ca. 15 m Entfernung Krüppelbirken, die ich aber eher nicht als "Verursacher" sehe. Wir haben den Verdacht, dass die Wurzeln von einer den Häusern viel näher stehenden riesigen Lärche kommen, die auf dem Nachbargrundstück unmittelbar an der Grenze steht. Die alte Nachbarin hat den Baum vor ca. 25-30 Jahren dort als kleinen Setzling eingepflanzt.

Nun die Frage: Wer haftet in diesem Fall für die Sanierung? Können wir die Nachbarin haftbar machen, wenn sich der Ursprung eindeutig nachweisen lässt (und wie könnte man DAS am Besten?) – oder springen unsere Hausversicherungen ein? Im Übrigen würden wir, wie auch alle unmittelbaren Nachbarn, den Baum am Liebsten gefällt sehen, weil er im Herbst mit seinen Nadeln nur so um sich schmeißt! Dachrinne, Balkon und Terrasse waren neulich damit voll übersäht.

Die EUR 140,00 für den Klempner neulich können wir verschmerzen – das Hauptproblem bleibt die notwendige und sicherlich teure Sanierung, die im nächsten Jahr auf uns zukommt! Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht, was würdet ihr uns raten?

Garten, Recht, Sanierung, Eigentum, Grundstück
Gewohnheitsreicht - Nachbar über unser Grundstück

Hallo! WIr haben ein Haus gekauft über dessen Grundstück ein Weg verläuft. Über diesen Weg fährt der Nachbar zu seiner Garage. Wir möchten den Gartenteil jetzt aber als Garten nutzen und somit die Durchfahrt dichtmachen. Der Nachbar käme damit nicht mehr zu seiner Garage. Gibts da ein Gewohnheitsrecht?

Fakten: - im Grundbuch ist nix eingetragen - Der Nachbar hat auf der Südseite (Hanggrundstück!) über 30 Meter Breite Anschluß an eine öffentliche und mit Autos befahrbare Straße. - Hauseingang und Garage sind aber Nordseitig, dh oben am Hang - Parkplätze sind in 30 Meter Umkreis genügend vorhanden (öffentliche Straße) - es gibt noch weitere Alternativwege, allerdings derzeit nicht mit Auto befahrbar. - Es geht eigentlich nur um Bequemlichkeit und Kosten: unser Grundstück hat den Zugang zur Straße im Süden: die Garage steht im Hang und es führt eine Treppe mit 66 Stufen hoch zu Haus. Es ist also nicht unmöglich, aber teuer und unbequem für den Nachbarn, es ebenso zu machen, er MUSS nicht über unser Grundstück.

Ich frage deshalb, weil der Nachbar ziemlich unverschämt droht, wenn unser Besuch auf seinem Grundstück wenden will (es ist nunmal eine Sackgasse dieser Privatweg), aber er fährt munter drüber ohne zu bedenken daß er über fremdes Land fährt. Er darf zwar gern noch durch solang der Garten nicht umgestaltet wird, aber ich würd dann Tore aufstellen und ein Schild ("Privatgrundstück - Durchfahrt verboten") um den regen Verkehr etwas einzudämmen - momentan fährt ja jeder der zu seinem Haus will über unser Grundstück (3 Autos der Bewohner, Besucher, Lieferanten, Handwerker, Post, einfach alle).

Also Frage: kann ich dort Tore aufstellen oder gibts da sowas wie ein Gewohnheitsrecht? Sind seit 1 Monat eingetragene Eigentümer.

Recht, Gewohnheitsrecht, Grundstück, Nachbarn
Nachbarin schlägt meinen Hund?

Hallo, ich habe eine neue Nachbarin, die wohl oder übel über mein gemietetes Grundstück(beides Mietwohnungen/Reihenhäuser) hinterm Haus raus gehen muss. Würde auch hinter dem Grundstück eslber möglich sein, da da aber kein fester Weg ist es nun so. Nun habe ich 2 kleine Hunde und sie eine Katze. Als ich heute arbeiten war ist wohl einer meiner kleinen Hunde hinter der Katze hinterher gerannt und durch den Zaun auf ihr Grundstück. Mein Sohn (14) hörte das jaulen meines Hundes und lief raus und sah, dass unser Hund versuchte durch den Zaun zurück zu kommen und sie mit einer Unkrautbürste auf unseren Hund einschlug. Muss ich dass hinnehmen ?Muss ich ihr einen Durchgang über mein gemietetes Grundstück erlauben. Unsere Vermieterin möchte keinen Ärger und hält sich diesbezüglich raus, ich sollte doch versuchen mit ihr klar zukommen.Jedoch versucht die Nachbarin auf alle wege Stress zu machen, auch bei den parken vorm Haus geht es los, die Nachbarn gegenüber haben mich bereits nach dem Parkspielchen von ihr gefragt, was das soll. Am liebsten würde ich ihr den Durchgang über mein Grundstück verbieten. Auf der anderen Hausseite kann sie auch nicht raus gehen, da diese Nachbarin von der Vermieterin erlaub bekommen hat diese Seite zu schließen.Die Reihenhäuser sind ein 4 Reihenhaus, dies zur Info. Was kann ich machen, da ich nun meine Hunde keine Minute mehr allein im Garten lassen kann. Außerdem lässt die Nachbarin auch provokativ die Gartentür offen, sodass die Hunde auf die Strasse laufen können.

Hund, Grundstück, Nachbarn, Streit, Durchgang
Hausbau auf geschenkten Grundstück, Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch

Hallo

Ich weiß, dass hier nicht exakt auf alles geantwortet werden kann, aber ein paar Tipps, Meinungen, Erfahrungen würde sehr bereichernd sein, damit man beim nächsten Termin bei einem Notar besser gewappnet ist. Danke

Sachverhalt: Verheiratet 1 Kind Frau und Mann (ich) möchten Haus bauen. Mein Schwiegervater hat ein großes Grundstück. Meine Frau hat mich überredet dort zu bauen. Plan: Hausbau von uns beiden finanziert. Schwiegervater würde den Teil des Grundstücks übertragen. Ich Notarbesuch angeregt. Sein Vorschlag: Grundstück erst an meine Frau überschreiben. Etwas später dann auch an mich (um die Kettenschenkung zu umgehen). Es müsste dann noch entsprechend ein Schriftstück vereinbart werden (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Beispielrechnung: EA Mann für Haus 100.000 EA Frau für Haus 100.000 A Grundstück von Schwiegervater an Frau 100.000 100.000 Kredit (50% von Mann + Frau) Bei Trennung, ich Anspruch auf 1/3, meine Frau 2/3 auf den Wert Haus/Grundstück etc.

Haken: Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch. Im Falle einer Trennung soll dass das Grundstück in dem Besitz meiner Frau bleibt oder wieder in seinen Besitz gehen. Frau / Schwiegervater wollen auch nicht, dass ich im Rahmen der Zugewinngemeinschaft von der Wertsteigerung des Grundstücks profitieren (Herausnahme des Grundstücks vom Zugewinn)

Fragen: Welche Nachteile darüber hinaus für mich entstehen, wenn ich nicht im Grundbuch stehe? Ich habe dann keine Rechte am Haus, was bedeutet das? Ist das relevant, wenn es für mich klar wäre, dass ich das Haus verlasse und das Haus im Besitz meiner Frau/Kind bleibt oder an irgendwen anderen?

Wenn ich nur an der Wertentwicklung vom Haus ohne Grundstück beteiligt bin, bin ich doch gekniffen, da der Wert des Hauses ja stetig abnimmt, da es älter wird? Meistens steigt doch nur der Grundstückswert oder Haus und Grund zusammen? (Ort Hamburg)

Bei den Schwiegereltern spare ich zwar am Grundstück, sprich nehme weniger Schulden auf, aber mein Vermögen wächst evt. nicht und am Ende gehört mir ja nichts?

Wie sieht es mit der Anrechnung des Kredits aus und mit den offenen Kreditverpflichtungen?

Wie ist die Zugewinngemeinschaft geregelt?

Ich möchte lediglich nicht der Dumme am Ende sein, wenn es mal soweit kommt.

Hausbau, Scheidung, Ehevertrag, Grundbuch, Grundstück
Grundstücksrecht/Grenzbebauung

Nach dem ich ein Grundstück gekauft habe und es vermessen wurde, hat man festgestellt daß das Uralte Haus auf dem Nachbargrund genau auf der Grenze steht. Ein nachträglicher Anbau sogar auf meinem Grund steht. Mich stört das nicht weil die alte Hütte von der Eigentümerinn nur ganz selten genutzt wird sie in der Schweiz wohnt. Sie war nach der Vermessung selber sehr überrascht was da raus kam. Nun ist die Situation so daß sie weder ihr Grundstück noch ihr Haus betreten kann ohne über andere Grundstücke zu gehen. Eine Zufahrt ist aus baulichen Gründen schon gar nicht möglich. Auf einer Seite des Grundstücks läuft die Bundesstrasse, die so etwa auf Oberkannte des Fensters von der Höhe her ist. Eine Seite ist durch einen Bach, von dem aber beidseitig 2m jemand anderem gehören, und die letzte Seite abgesehen von der an der ich bin geht ins leere. Eine Zufahrt ist nur möglich wenn eine Brücke über den Bach gebaut wird. Aber auf der andwren Seite sind zwar keine Baugrundstücke (Moorgebiet) aber da wird keiner eine Strasse zu lassen. Ok nun nach langer hoffentlich auch einigermassen verständlicher Beschreibung die Frage . Kann die Eigentümerinn beim Verkauf auf so eine Art "Gewohnheitsrecht " hinweisen.? Sie ist dort geboren und hatte mit den Nachbarn des Grundes ( da stand ein Bauernhof drauf wurde aber abgerissen) der jetzt mir gehört ein inniges Verhältnis. Sie hat jetzt eigentlich keinen Zugang zum Grundstück, von keiner Seite her. Vor drei Jahren musste sie sogar das ganze Dach abdecken und mit Bitumenschindeln eindecken lassen weil das Dachgebälk die Last der Dachziegel nicht mehr getragen hat. Manchmal habe ich richtig Angst wenn zB. ein Unwetter tobt, oder die wahnsinns Schneemassen die wir letzten Winter hatten ( bei der ungeheizten Hütte bleibt ja alles oben, die Dachneigung ist auch nicht stark) Denn unsere Stromversorgung geht noch über Oberleitungen und die alte Hütte von ihr ist die letzte am Strang. Wenn die Bude zusammen bricht reißte es mir den Dachstuhl zusammen. Hab mir schon mal das Fachwerkgebälk angeschaut. Mit des blosen Hand kann ich am untersten Querbalken des Mauerwerks das verfaulte Holz heraus nehmen. Ich bin mir nicht sicher ob diese alte Hütte überhaupt versichert ist. Zweite Frage. Hab ich das Recht einen Versicherungsnachweis von ihr zu fordern.

Haus, Versicherung, Recht, Immobilien, Baurecht, Gewohnheitsrecht, Grundstück, Nachbarn, Verkauf, Zugang
Wildtriebe unseres Flieders beim Nachbarn - wer muss es entfernen?

Hallo, unser Flieder hat mit den Jahren hunderte von Wildtrieben bekommen. Diese sind wir Gras um den Flieder herausgewachsen. Das war so schlimm, dass wir die 2 Mutter-Fliederbuesche abgesaegt haben. Die Wurzeln haben wir ueber den Winter jedoch nicht entfernen koennen, da die so riesig sind, dass da schon mit schwerem Geraet rangegangen werden muss. Wie ich mir schon dachte, sind nun wieder die Wildtriebe gewuchert. Auf unserer Seite haben wir sie auch alle entfernt, aber die sind auch auf dem Nachbargrundstueck rausgekommen. Mit diesem Nachbarn ist nun leider nicht gut Kirschen essen und er macht uns schon seit Jahren das Leben schwer - teilw. mit unnuetzen Prozessen etc. Egal...jedenfalls sind wir nun dran, die Wurzeln zu entfernen. Da wird eben gehackt und dann ist mein Mann auch noch etwas auf sein Grundstueck gekommen beim Hacken. Sofort hat der die Polizei alamiert wegen Hausfriedensbruch. Dann hat er uns angeschrien u. uns gedroht, dass wir die Wildtriebe auf seinem Grundstueck zu entfernen haetten. Aber wir duerfen nicht auf sein Grundstueck u. es soll eine teure Firma in die Hand nehmen. Muessen wir das bezahlen? Ich dachte immer, alles was zum Nachbar waechst muss dieser entfernen. Ich meine, wir muessen ja auch die Hecke der Nachbarn schneiden, wenn die zu uns rueberwaechst. Auch fuer die Entsorgung haben wir dann selber zu sorgen. Wie ist das mit den Wildtrieben...hat jemand auch schon mal so eine Erfahrung gemacht, oder kennt sich rechtlich damit etwas aus? Oder wo kann ich da nachlesen...vlt. kennt jemand einen Link dazu? Vielen Dank schon mal.

Garten, Gesetz, Grenze, Grundstück, Nachbarn, Flieder
Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?

Grundbuch vor Kaufvertrag? Was ist gewichtiger?

Vor 12 Jahren erwarben wir eine Wohnung. Im Kaufvertrag (Textform) wurde festgehalten dass die Wohnung X, 2 Kellerräume hat. Im angehängten Grundriss sind allerdings 3 Kellerräume zugeteilt zur Wohnung X. Diese Pläne sind auch so im Grundbuchamt hinterlegt. (also Wohnung X hat 3 Keller laut Plan)

Einen Monat nach unserem Kauf, veräußerte die Immobilienfirma eine Wohnung Y mit einem Keller Y. Der Keller Y ist einer der Keller welcher im Grundbuchamt mit X hinterlegt ist. (nennen wir diesen Keller XY)

Keller XY wurde ca. 12 Jahre nicht genutzt. Manch ein netter Nachbar stellte seinen Sperrmüll dort ab.

Nun als Eigentümer der Wohnung Y verkaufen wollte, samt dem Kellerraum XY, teilte ihm das Grundbuchamt mit dass dies nicht möglich ist da Keller XY auf Wohnung X eingetragen ist.

Jetzt will Eigentümer Y uns dazu zwingen einer Änderung im Grundbuch zuzustimmen. Also den auf X eingetragenen Kellerraum XY umzuschreiben auf Y. Im Kaufvertrag Y wurde der Kellerraum XY als Y eingezeichnet, aber nur im Kaufvertrag von Eigentümer Y.

Frage 1: Gehört der Keller XY mir? (Weil ich vor Y gekauft und das auch so ins Grundbuchamt kam…, Hier ist halt der Wiederspruch vom Grundriss und dem Text im Kaufvertrag)

Frage 2: Wenn der Keller NICHT mir gehört, kann mich Y dazu Gerichtlich zwingen einer Umschreibung zuzustimmen? (den Fehler habe ich ja nicht verursacht, wenn dann der Notar oder der Immobilienmakler)

Nebenbei möchte ich anmerken dass ich grundsätzlich den Kellerraum an einen netten Nachbarn auch „verschenken“ würde… aber Eigentümer Y hat sich in der Vergangenheit sehr unsportlich verhalten, darum möchte ich ihm auch nichts verschenken.

Vielen Dank im Voraus :)

Wohnung, Kaufvertrag, Grundbuch, Grundstück

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